„Geduldete“ zügig abschieben!
Das großzügige BRD-Asylrecht räumt Asylanten, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, bis zur Ausreise bzw. bis zur Erteilung eines vom Asylverfahren unabhängigen „Aufenthaltstitels“ eine so genannte Duldung ein.
Die „Duldung“ stützt sich auf den § 60 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach ist die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, solange sie „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“ Weiter gilt die Aussetzung der Abschiebung für einen Nichtdeutschen, „wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren … von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre.“
Auch kann einem Ausländer eine „Duldung“ erteilt werden, „wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.“ Gerade letztere Regelung läßt den Behörden breiten Spielraum zur Auslegung und dürfte auf die meisten „Geduldeten“ zutreffen.
NPD-Abgeordneter: Hansestadt Rostock soll ein Zeichen setzen
Wie nun stellt sich die Situation in der größten Stadt des Landes M/V dar? Nach Auskunft der Stadtverwaltung hielten sich in Rostock (Stand 20. Juli) 139 ausländische Staatsangehörige mit einer Duldung auf. 104 von ihnen wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße; immerhin 35 sind in Mietwohnungen untergebracht worden, womit ihnen zwangsläufig das Gefühl vermittelt wird, im gelobten Land, in dem angeblich Milch und Honig fließen, willkommen zu sein.
Die rechtskräftig abgelehnten Asylanten stammen aus Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Benin, Ghana, Indien, Irak, Iran, Marokko, Mauretanien, Russland, Serbien, Somalia, Togo und der Türkei. In dem einen oder anderen Staat gibt es sicherlich innerpolitische Probleme, doch nehmen die meisten „Migranten“ den Weg in die Bundesrepublik letztlich aus ökonomischen Gründen auf sich, so daß mit Fug und Recht von Wirtschaftsflüchtlingen gesprochen werden kann.
Der Rostocker NPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jäger erklärte: „Wir als NPD lehnen den zigtausendfachen Asylmißbrauch, der zu einer milliardenschweren Belastung der Sozialkassen geführt hat und führt, bekanntlich kategorisch ab. Die Rostocker Stadtoberen ihrerseits könnten bei ein wenig Rückgrat allerdings ein bundesweit wahrnehmbares Zeichen setzen, indem sie solange keine neuen Asylanten aufnehmen, ehe die sich in Rostock aufhaltenden rechtskräftig Abgelehnten nicht in ihre Heimatländer abgeschoben worden sind. Das ist natürlich eine Vision. Denn noch sind wir Deutschen von Verantwortungsträgern umgeben, denen Machterhalt und Pfründe offenbar wichtiger sind als die Interessen des eigenen Volkes. Jene Summen, die jetzt auch für die Geduldeten und die Erstantragsteller aufgewendet werden müssen, wären in Förderprogrammen zugunsten deutscher Familien weitaus besser aufgehoben.“
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Sonntag, 12. August 2012
Die „Duldung“ stützt sich auf den § 60 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach ist die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, solange sie „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“ Weiter gilt die Aussetzung der Abschiebung für einen Nichtdeutschen, „wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren … von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre.“
Auch kann einem Ausländer eine „Duldung“ erteilt werden, „wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.“ Gerade letztere Regelung läßt den Behörden breiten Spielraum zur Auslegung und dürfte auf die meisten „Geduldeten“ zutreffen.
NPD-Abgeordneter: Hansestadt Rostock soll ein Zeichen setzen
Wie nun stellt sich die Situation in der größten Stadt des Landes M/V dar? Nach Auskunft der Stadtverwaltung hielten sich in Rostock (Stand 20. Juli) 139 ausländische Staatsangehörige mit einer Duldung auf. 104 von ihnen wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße; immerhin 35 sind in Mietwohnungen untergebracht worden, womit ihnen zwangsläufig das Gefühl vermittelt wird, im gelobten Land, in dem angeblich Milch und Honig fließen, willkommen zu sein.
Die rechtskräftig abgelehnten Asylanten stammen aus Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Benin, Ghana, Indien, Irak, Iran, Marokko, Mauretanien, Russland, Serbien, Somalia, Togo und der Türkei. In dem einen oder anderen Staat gibt es sicherlich innerpolitische Probleme, doch nehmen die meisten „Migranten“ den Weg in die Bundesrepublik letztlich aus ökonomischen Gründen auf sich, so daß mit Fug und Recht von Wirtschaftsflüchtlingen gesprochen werden kann.
Der Rostocker NPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jäger erklärte: „Wir als NPD lehnen den zigtausendfachen Asylmißbrauch, der zu einer milliardenschweren Belastung der Sozialkassen geführt hat und führt, bekanntlich kategorisch ab. Die Rostocker Stadtoberen ihrerseits könnten bei ein wenig Rückgrat allerdings ein bundesweit wahrnehmbares Zeichen setzen, indem sie solange keine neuen Asylanten aufnehmen, ehe die sich in Rostock aufhaltenden rechtskräftig Abgelehnten nicht in ihre Heimatländer abgeschoben worden sind. Das ist natürlich eine Vision. Denn noch sind wir Deutschen von Verantwortungsträgern umgeben, denen Machterhalt und Pfründe offenbar wichtiger sind als die Interessen des eigenen Volkes. Jene Summen, die jetzt auch für die Geduldeten und die Erstantragsteller aufgewendet werden müssen, wären in Förderprogrammen zugunsten deutscher Familien weitaus besser aufgehoben.“