Erklärung zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schwerin

Am gestrigen Mittwoch, 01.12.2010, wies das Verwaltungsgericht in Schwerin die Klage von Peter Marx gegen die Gültigkeit der Wahl der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin und von Stefan Köster gegen die Gültigkeit der Wahl des Landrates des Landkreises Ludwigslust ab.

Waren die gestrigen Gerichtsverhandlungen aus Sicht beider Kläger schon eine einzige Farce (immerhin dauerte es z. B. mehr als zwei Jahre, bis es zur Ansetzung der Gerichtsverhandlung kam), stellen die Presseerklärungen des Verwaltungsgerichts in Schwerin den Höhepunkt eines abgekarteten Schauspiels dar.

So wird sowohl Peter Marx, als auch Stefan Köster vorgeworfen, daß sie sich nicht von „den verfassungswidrigen Bestreben der NPD öffentlich und glaubhaft distanziert“ haben.

Hierzu stellte der NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster heute in Schwerin fest:

Sicherlich hat das Gericht nur »versehentlich« außer Acht gelassen, daß über eine Verfassungswidrigkeit und somit auch über »verfassungswidriges Bestreben «einzig und allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Auch entgegnete das Gericht zum Beispiel dem Verweis auf die fehlende individuelle Prüfung der Kandidaten Marx und Köster durch die Wahlausschüsse mit der sinngemäßen Bemerkung »daß im Zuge der Einspruchsablehnung und des Schriftwechsels zu den Klagen ja individuelle Einschätzungen nachgereicht wurden«. Auf die Feststellung, daß man sich naturgemäß nur von etwas distanzieren könne, von dem man Kenntnis hat, schwieg das Gericht. Ebenso, wie auf die Äußerung, daß die jeweiligen Wahlvorstände – die übrigens von den Vertretern der politischen Klasse bestimmt werden – nicht einen Sachverhalt benannt haben, der Zweifel an einer wie auch immer gearteten Verfassungstreue aufkommen lassen sollte. In diesem Zusammenhang ist auch die Bemerkung eines Mitgliedes des Kreiswahlausschusses des Landkreises Ludwigslust zu stellen, der damals äußerte, »daß Kandidaten der NPD grundsätzlich nicht zur Wahl zugelassen gehören«.   

Daß sich in der Bundesrepublik Richter für die Spielchen der politischen Klasse mißbrauchen lassen, ist schon ein Skandal an sich. Die gestrigen Gerichtsverfahren reihen sich deshalb in die lange Kette der politischen Verfahren gegen heimattreue Deutsche ein.  

Auch aus diesem Grund braucht sich das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht vor den sogenannten »undemokratischen Staaten« der Welt zu verstecken. Eine politische Klasse, die den Bürgern ihr passives Wahlrecht entzieht und gleichzeitig das Wahlvolk entmündigt, befindet sich mit diesen Staaten zumindest auf Augenhöhe!“ 
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 02. Dezember 2010