Schweriner Blockparteien kassieren mehrfach ab
Seit Jahren sprechen namhafte Verfassungsrechtler wie Hans-Herbert von Arnim davon, daß sich die etablierten Parteien den Staat längst zur Beute gemacht haben. Im Volk werden Parteipolitiker im Berliner Bundestag sowie in allen Landtagen nicht grundlos als Bonzen bezeichnet. Auch die NPD hat stets und ständig unlauteres Finanzgebaren der Altparteinen von CDU, SPD, FDP über Grüne bis Die Linke an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt.
Jüngst wurde in einer Reportage von „Report Mainz“ berichtet, daß Einkommenszulagen an Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen nach wie vor gezahlt werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteilsspruch vom 21. Juli 2000 diese „Gepflogenheit“ als rechtswidrig erkannte. Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführer, parlamentarische Geschäftsführer oder Arbeitskreisleiter dürften demnach nicht Extra-Zulagen für ihre parlamentarische Tätigkeit neben der Ausübung ihres Landtagsmandates erhalten.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ignorieren die Fraktionen der Blockparteinen den Karlsruher Rechtsspruch einfach – und dies kontinuierlich seit zehn Jahren. Im Gegensatz zur NPD zahlen sich nach wie vor die selbsternannten „demokratischen“ Mitglieder des Landtages von CDU, SPD, FDP und Die Linke Extra-Zulagen zu ihren üppigen Abgeordnetendiäten, wenn sie eine der oben genannten besonderen fraktionsinterne Funktionen ausüben.
So lagen die Funktionszulagen für parlamentarische Geschäftsführer zwischen 1.800 und 3.000 Euro und für stellvertretende Fraktionsvorsitzende zwischen 500 und 1.200 Euro. Die Linke zahlt als einzige Fraktion zwei Arbeitskreisleitern zudem 500 Euro. Anhand der jährlich veröffentlichten Rechenschaftsberichte der letzten Jahre konnte die NPD folgende Gesamtsummen zusammentragen:
Diese Praxis, sich über ein Verfassungsgerichtsurteils hinwegzusetzen und sich zusätzliche Pfründe zuzuschanzen, ging solange gut, bis die NPD-Fraktion diese schamlose Selbstbedingung zum Gegenstand eines Organstreitverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht machte. Bereits in der letzten Woche erhielten die Fraktionen der etablierten Parteien Post vom Verfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme – Tage bevor die Reportage von „Report Mainz“ ausgestrahlt wurde. Diesen Umstand erwähnte die Sendung mit keinem Wort.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Erinnert sei hierbei an vereinzelte mediale Aufschreie, wenn „investigative Journalisten“ versuchten, der NPD eine Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern zu unterstellen und dies bestätigt sahen, wenn in einem Fall irrtümlich über ein Faxgerät der NPD-Landtagsfraktion eine Demonstration für den NPD-Landesverbands angemeldet wurde. Wenige Cent eines NPD-Faxes stehen demnach offensichtlich hunderttausende Euros an mißbräuchlich verwendeten Fraktionsgeldern der Altparteien gegenüber. Diese verfassungsrechtlich illegalen Zulagenzahlungen an Fraktionsfunktionäre werden wiederum auch noch verteidigt, wie in der heutigen Ausgabe der Ostsee-Zeitung geschehen. Da sieht nämlich ein Schreiberling namens Jörg Köpke allen Ernstes die Extra-Zulagen als gerechtfertig an und spricht den Versagerparteien auch noch ein gutes Leistungszeugnis aus: „Wer integre, vorzeigbare Volksvertreter will, muß sie angemessen bezahlen.“ Solche Verharmlosungen legen den Verdacht nahe, daß die sprichwörtliche Krähe der anderen eben kein Auge aushackt.
Der NPD-Landesvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Stefan Köster sagte heute in Schwerin hierzu: „Ohne die NPD im Landtag hätten die Steuergeld-Abzocker von CDU bis Die Linke weiterhin ungestört die staatlichen Kassen für ihr persönliches Wohlergehen schröpfen können. Damit wird jetzt hoffentlich Schluß sein – und dies ist mit Sicherheit nicht den sonst sich so kritisch gebenden Medien zu verdanken. Nebenbei erwähnt, hielt es die Presse wieder einmal nicht für nötig, in ihrer Berichterstattung festzuhalten, daß die NPD in Mecklenburg-Vorpommern als einzige Fraktion keine Extra-Zulagen zahlt.
Im Gegensatz zu allen anderen Landtagsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich nämlich die nationale Opposition an den Urteilsspruch der Verfassungsrichter. Während NPD-Abgeordnete die Diätenerhöhungen wieder an das Volk zurückgeben und beispielsweise kostenlose Kinderfeste veranstalten oder Schulmaterial kostenlos an Eltern und Schulkinder abgeben, bezeichnet der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Tagespresse das von der NPD angestrengte Organstreitverfahren als Populismus. Wenn Nieszery also die Mahnung der NPD, geltende Rechtsprechungen einzuhalten, als Populismus bezeichnet, so beweist dies nur, welch` Geistes Kind die selbsternannten Gralshüter des Grundgesetzes sind. Vielleicht sollten sich die SPD und die anderen gleichgeschalteten Blockparteien einmal selbst fragen, ob sie noch auf den Boden der Grundgesetzes stehen. Dies tun sie in Bezug zum Karlsruher Urteilsspruch seit dem Jahr 2000 schon nicht mehr.“
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 22. September 2010
Jüngst wurde in einer Reportage von „Report Mainz“ berichtet, daß Einkommenszulagen an Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen nach wie vor gezahlt werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteilsspruch vom 21. Juli 2000 diese „Gepflogenheit“ als rechtswidrig erkannte. Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführer, parlamentarische Geschäftsführer oder Arbeitskreisleiter dürften demnach nicht Extra-Zulagen für ihre parlamentarische Tätigkeit neben der Ausübung ihres Landtagsmandates erhalten.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ignorieren die Fraktionen der Blockparteinen den Karlsruher Rechtsspruch einfach – und dies kontinuierlich seit zehn Jahren. Im Gegensatz zur NPD zahlen sich nach wie vor die selbsternannten „demokratischen“ Mitglieder des Landtages von CDU, SPD, FDP und Die Linke Extra-Zulagen zu ihren üppigen Abgeordnetendiäten, wenn sie eine der oben genannten besonderen fraktionsinterne Funktionen ausüben.
So lagen die Funktionszulagen für parlamentarische Geschäftsführer zwischen 1.800 und 3.000 Euro und für stellvertretende Fraktionsvorsitzende zwischen 500 und 1.200 Euro. Die Linke zahlt als einzige Fraktion zwei Arbeitskreisleitern zudem 500 Euro. Anhand der jährlich veröffentlichten Rechenschaftsberichte der letzten Jahre konnte die NPD folgende Gesamtsummen zusammentragen:
SPD | CDU | Die LINKE | FDP | NPD | |
2006 | € 13.888,00 | € 13.200,00 | € 7.464,00 | € 5.880,80 | € 0,00 |
2007 | € 77.677,00 | € 79.200,00 | € 44.784,00 | € 26.787,96 | € 0,00 |
2008 | € 77.774,20 | € 79.200,00 | € 44.784,00 | € 30.035,23 | € 0,00 |
2009 | ? | ? | ? | ? | € 0,00 |
Diese Praxis, sich über ein Verfassungsgerichtsurteils hinwegzusetzen und sich zusätzliche Pfründe zuzuschanzen, ging solange gut, bis die NPD-Fraktion diese schamlose Selbstbedingung zum Gegenstand eines Organstreitverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht machte. Bereits in der letzten Woche erhielten die Fraktionen der etablierten Parteien Post vom Verfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme – Tage bevor die Reportage von „Report Mainz“ ausgestrahlt wurde. Diesen Umstand erwähnte die Sendung mit keinem Wort.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Erinnert sei hierbei an vereinzelte mediale Aufschreie, wenn „investigative Journalisten“ versuchten, der NPD eine Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern zu unterstellen und dies bestätigt sahen, wenn in einem Fall irrtümlich über ein Faxgerät der NPD-Landtagsfraktion eine Demonstration für den NPD-Landesverbands angemeldet wurde. Wenige Cent eines NPD-Faxes stehen demnach offensichtlich hunderttausende Euros an mißbräuchlich verwendeten Fraktionsgeldern der Altparteien gegenüber. Diese verfassungsrechtlich illegalen Zulagenzahlungen an Fraktionsfunktionäre werden wiederum auch noch verteidigt, wie in der heutigen Ausgabe der Ostsee-Zeitung geschehen. Da sieht nämlich ein Schreiberling namens Jörg Köpke allen Ernstes die Extra-Zulagen als gerechtfertig an und spricht den Versagerparteien auch noch ein gutes Leistungszeugnis aus: „Wer integre, vorzeigbare Volksvertreter will, muß sie angemessen bezahlen.“ Solche Verharmlosungen legen den Verdacht nahe, daß die sprichwörtliche Krähe der anderen eben kein Auge aushackt.
Der NPD-Landesvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Stefan Köster sagte heute in Schwerin hierzu: „Ohne die NPD im Landtag hätten die Steuergeld-Abzocker von CDU bis Die Linke weiterhin ungestört die staatlichen Kassen für ihr persönliches Wohlergehen schröpfen können. Damit wird jetzt hoffentlich Schluß sein – und dies ist mit Sicherheit nicht den sonst sich so kritisch gebenden Medien zu verdanken. Nebenbei erwähnt, hielt es die Presse wieder einmal nicht für nötig, in ihrer Berichterstattung festzuhalten, daß die NPD in Mecklenburg-Vorpommern als einzige Fraktion keine Extra-Zulagen zahlt.
Im Gegensatz zu allen anderen Landtagsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich nämlich die nationale Opposition an den Urteilsspruch der Verfassungsrichter. Während NPD-Abgeordnete die Diätenerhöhungen wieder an das Volk zurückgeben und beispielsweise kostenlose Kinderfeste veranstalten oder Schulmaterial kostenlos an Eltern und Schulkinder abgeben, bezeichnet der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Tagespresse das von der NPD angestrengte Organstreitverfahren als Populismus. Wenn Nieszery also die Mahnung der NPD, geltende Rechtsprechungen einzuhalten, als Populismus bezeichnet, so beweist dies nur, welch` Geistes Kind die selbsternannten Gralshüter des Grundgesetzes sind. Vielleicht sollten sich die SPD und die anderen gleichgeschalteten Blockparteien einmal selbst fragen, ob sie noch auf den Boden der Grundgesetzes stehen. Dies tun sie in Bezug zum Karlsruher Urteilsspruch seit dem Jahr 2000 schon nicht mehr.“