Hilfsorganisation HNG soll verboten werden

Die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG) betreut seit 1979 Gefangene und deren Angehörige, die aufgrund ihres Bekenntnisses zu Volk und Heimat in die Mühlen der „demokratischen“ Justiz gekommen sind. Nun soll die Organisation verboten werden.
 
In den frühen Morgenstunden des 7. Scheiding/September 2010 wurden bundesweit Wohnungen, Geschäfts- und Nebenräume von Mitgliedern und Unterstützern der HNG durchsucht. Aus den Durchsuchungsbeschlüssen ergibt sich, daß ganz gezielt nach Adress-, Mitglieder- und Telefonlisten gesucht werden sollte. Darüber hinaus interessierten sich die Beamten auch für alle anderen Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Verein stehen könnten, unter anderem auch für die Satzung, Einladungen, Fotos und Filmaufnahmen. Von besonderem Interesse und vermutlich deshalb auch gesondert genannt, war die Suche nach Unterlagen zur finanziellen Situation und zu den Vermögenswerten des Vereins. Gesucht wurde in diesem Zusammenhang auch nach Kontobelegen, Festplatten, Mobiltelefonen, Speicherkarten, „USB-Sticks“, CDs und DVDs. Natürlich durfte die Suche nach sogenannten NS-Devotionalien und Kalendern nicht fehlen.
 
Durchsuchte Objekte
 
Neben dem Mainzer Anwesen der Vereinsvorsitzenden Ursula Müller wurden auch in Berlin Wohnungen durchsucht. Laut einer Mitteilung der OG Berlin, wurden lediglich zwei Personen aus Berlin heimgesucht, wobei sich die eingesetzten Beamten ruhig verhielten. Interessant aber ist, daß bei einem Betroffenen die Behörden seine mögliche Mitgliedschaft auf das Ergebnis einer Hausdurchsuchung aus dem Jahre 2004 und auf den Briefwechsel während seiner Haftzeit stützen.
 
Über die Hausdurchsuchungsaktion bei Ursula Müller ist bisher bekannt geworden, daß bis zu 50 Beamte im Einsatz waren. Wie zu erwarten war, wurden sämtliche Vereinsunterlagen, aber auch Telefon- und Adresslisten, Telefone und Kontounterlagen beschlagnahmt.
 
Paralellen zum Vorgehen im Verbotsverfahren gegen die HDJ sind deutlich erkennbar.
 
Es hat den Anschein, als habe man keine ausreichenden Beweise, um die HNG wirksam verbieten zu können. Daher suchte man nun wohl nach Belegen, mit denen sich ein Vereinsverbot begründen ließe. Was dann am Ende dabei herauskommen wird, darüber kann derzeit nur spekuliert werden.
 
Bei der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) mußten letztlich u.a. die privaten Büchersammlungen von Mitgliedern und Unterstützern und jenen, die man dafür hielt, als Verbotsgrund herhalten. Außerdem bemängelte man eine Zeile eines Textes in der Vereinszeitung, die unbeanstandet über zehn Jahre lang jeweils vierteljährlich erschien. Lächerlicher kann sich ein Verbotssystem gar nicht machen.
 
Das HNG-Verbot kommt!
 
Es ist das erklärte Ziel der selbsternannten Demokraten die nationale Gefangenenhilfsorganisation HNG zu verbieten. Für ein Verbot werden sie schon Gründe finden, auch wenn diese dem neutralen Beobachter möglicherweise als an den Haaren herbeigezogen und hahnebüchen vorkommen mögen. Darum kann man heute davon ausgehen, daß die Hausdurchsuchungen vom 7. Scheiding/September 2010 nur die erste Welle darstellen.
 
Mitgliedern, Förderern und Unterstützern der HNG, aber auch allen politischen Aktivisten kann deshalb nur geraten werden, die eigene Wohnung aufzuräumen, um bei einer Hausdurchsuchung den Beamten keine sogenannten Zufallsfunde zu bescheren. Diese führen letztlich zu einer weiteren Strafverfolgung und werden natürlich auch zur Kriminalisierung der Bewegung genutzt.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 07. September 2010