Meinungsfreiheit erkämpfen

Nach der äußerst fragwürdigen Entscheidung des Oberveraltungsgerichts Greifswald zum Plakatstreit im Landkreis Uecker-Randow haben der NPD-Kreisverband Uecker-Randow sowie der Bundestagsdirektkandidat Tino Müller, als direkt Betroffener, am gestrigen Nachmittag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.

Der NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster sagte hierzu heute in Schwerin:

„Tino Müller und die Kameraden in Uecker-Randow wollen mit diesem Schritt das Recht auf freie Meinung erkämpfen. Es kann nicht sein, daß Wahlplakate verboten werden, nur weil sie der politischen Klasse mißfallen. Die Überfremdung im Landkreis Uecker-Randow durch den ungehemmten Zuzug polnischer Staatsbürger ist für viele Einwohner ein ernstzunehmendes Problem. Es ist unsere Aufgabe als Heimatpartei, vor allem auch in Wahlkampfzeiten, auf diesen ungehemmten Zuzug aufmerksam zu machen und einen Stopp zu fordern. Allein der Vorwurf, das Plakat verstöße gegen den § 130 StGB (besser bekannt unter Volksverhetzung), ist vollkommen absurd. Unser Anwalt hat gegenüber dem
Bundesverfassungsgericht sehr deutlich ausgeführt, daß die Mutmaßungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vollkommen aus der Luft gegriffen und nicht haltbar sind. Nun liegt es am Bundesverfassungsgericht, dem Recht auf freie Meinungsäußerung wieder Geltung zu verschaffen.“

Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 23. September 2009