Fragen und Antworten zu den Anklamer Wiederholungswahlen
Wie ist das möglich, daß eine Wahl einfach für ungültig erklärt wird?
Dazu kann es kommen, wenn sich hinterher herausstellt, daß es schwere Verstöße gegen das Wahlrecht gegeben hat. Wie beim Radrennen, nachdem alle Fahrer beim Dopingtest durchgefallen sind. Schummelsiege gelten nirgendwo, weder im Sport noch bei Wahlen.
Was lief schief in Anklam?
An der Stadtvertreterwahl im Juni dieses Jahres nahmen zwei Kandidaten teil, die gar nicht hätten mitmachen dürfen. Nicht jeder kann zu jeder Wahl antreten. Ausgeschlossen sind als Bewerber zum Beispiel Minderjährige, Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sowie Schwerverbrecher, denen die bürgerlichen Rechte abgesprochen wurden. Und natürlich Leute, die außerhalb der Stadt wohnen, wenn es sich um die Wahl für eine Stadtvertretung handelt. Zwei von dieser Sorte haben dennoch mitgemischt, und zwar die IfA-Kandidaten Galander und Krüger
Warum wurden Galander und Krüger nicht als Anklamer anerkannt?
Es ist klar, daß für ein kommunales Parlament nur kandidieren darf, wer auch in der betreffenden Gemeinde wohnt. Falls ein Bewerber das nicht für nötig hält, sollte er auch nicht über das Schicksal der Stadt mitbestimmen dürfen. Viel verlangt das Wahlrecht ja nicht. Man muß spätestens 90 Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Anklam angemeldet haben und sich auch überwiegend hier aufhalten. Bei Galander und Krüger war das nach Auffassung des Gemeindewahlleiters nicht der Fall.
Was hätten Galander und Krüger machen müssen?
Sich eine Wohnung suchen und dort für eine Mindestausstattung sorgen. Außerdem wenigstens 50 mal in Anklam übernachten und sich hin und wieder sehen lassen.
Woran hat es gefehlt?
Die Stralsunder Staatsanwaltschaft ist zu der Überzeugung gelangt, daß insbesondere Galander sich noch nicht einmal die Mühe gemacht habe, wenigstens einen Scheinwohnsitz einzurichten. Ein paar Zahnbürsten, ein Schlafanzug, ein Tisch, ein Bett, ein Schrank, das wäre schon genug gewesen. Und natürlich die Übernachtungen. Wem Paris eine Reise wert ist, dem sollten 50 Nächte in Anklam nicht zu viel sein, wenn das der Preis für das angeblich so heiß ersehnte Engagement in der Stadtvertretung ist. Er hätte ja nicht unbedingt im Freien gleich neben der Ölmühle schlafen müssen.
Wieso ist dies alles der Stadtverwaltung erst so spät aufgefallen?
Der Gemeindewahlleiter hatte Galander zunächst als Bewerber akzeptiert, obwohl er gewußt haben dürfte, daß dieser in den vergangenen Jahren in Bömitz und nicht in Anklam seinen Lebensmittelpunkt hatte. Aber vielleicht hat er sich ja bei einem langjährigen Verwaltungschef und Bürgermeister so viel Leichtsinn und Wissenslücken in elementaren Rechtsgebieten wie dem Kommunalwahl- und dem Melderecht nicht vorstellen können.
Möglicherweise dachte er: So schlau wird der Galander ja wohl gewesen sein, sich für 90 Tage eine Bude zu nehmen und sich hinreichend oft in Anklam aufzuhalten, wenigstens bis zur Wahl. Das haben wahrscheinlich auch viele geglaubt, die Galander ihre Stimme gaben.Offenbar haben sie ihn überschätzt.
Warum stand Galander trotzdem auf dem Stimmzettel?
Das ist ja merkwürdig, daß ein Kandidat vom Wahlleiter für nicht wählbar erklärt wird, man seinen Namen aber dennoch ankreuzen kann. Anstatt in einer solchen Lage die Wahl stur durchzuziehen, hätte man sie lieber absagen ,gleich neue Stimmzettel drucken und später wählen sollen statt zwei Mal. Aber das Wahlrecht will es so.
Was geschieht jetzt?
Es finden keine Neu-, sondern Wiederholungswahlen statt. Es treten also exakt dieselben Parteien und Wählergruppen mit denselben Kandidaten an wie bei der vergangenen Wahl. Nur Galander und Krüger nicht. Die wurden gestrichen
Auch nicht uninteressant: Wer bezahlt eigentlich die Wiederholungswahl?
Gegen Michael Galander hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Wahlfälschung erhoben. Sollte er verurteilt werden, könnte man ihn zur Kasse bitten. In Dachau gab es vor einigen Jahren einmal einen Wahlfälschungsskandal. Die Schuldigen wurden nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern auch zivilrechtlich haftbar gemacht.
Wen soll man wählen?
Den Zufriedenen, die keine richtigen Sorgen haben und alles toll finden, bietet sich eine reiche Auswahl: CDU,SPD,Linke,FDP und UBL. Für den verwöhnten Oberschichtgeschmack gibt es die IfA. Allen anderen, die die herrschenden Zustände herzlich satt haben und wollen, daß sich etwas ändert, bleibt nur eines:
Die NPD als einzige soziale und nationale Kraft!
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 18. September 2009
Dazu kann es kommen, wenn sich hinterher herausstellt, daß es schwere Verstöße gegen das Wahlrecht gegeben hat. Wie beim Radrennen, nachdem alle Fahrer beim Dopingtest durchgefallen sind. Schummelsiege gelten nirgendwo, weder im Sport noch bei Wahlen.
Was lief schief in Anklam?
An der Stadtvertreterwahl im Juni dieses Jahres nahmen zwei Kandidaten teil, die gar nicht hätten mitmachen dürfen. Nicht jeder kann zu jeder Wahl antreten. Ausgeschlossen sind als Bewerber zum Beispiel Minderjährige, Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sowie Schwerverbrecher, denen die bürgerlichen Rechte abgesprochen wurden. Und natürlich Leute, die außerhalb der Stadt wohnen, wenn es sich um die Wahl für eine Stadtvertretung handelt. Zwei von dieser Sorte haben dennoch mitgemischt, und zwar die IfA-Kandidaten Galander und Krüger
Warum wurden Galander und Krüger nicht als Anklamer anerkannt?
Es ist klar, daß für ein kommunales Parlament nur kandidieren darf, wer auch in der betreffenden Gemeinde wohnt. Falls ein Bewerber das nicht für nötig hält, sollte er auch nicht über das Schicksal der Stadt mitbestimmen dürfen. Viel verlangt das Wahlrecht ja nicht. Man muß spätestens 90 Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Anklam angemeldet haben und sich auch überwiegend hier aufhalten. Bei Galander und Krüger war das nach Auffassung des Gemeindewahlleiters nicht der Fall.
Was hätten Galander und Krüger machen müssen?
Sich eine Wohnung suchen und dort für eine Mindestausstattung sorgen. Außerdem wenigstens 50 mal in Anklam übernachten und sich hin und wieder sehen lassen.
Woran hat es gefehlt?
Die Stralsunder Staatsanwaltschaft ist zu der Überzeugung gelangt, daß insbesondere Galander sich noch nicht einmal die Mühe gemacht habe, wenigstens einen Scheinwohnsitz einzurichten. Ein paar Zahnbürsten, ein Schlafanzug, ein Tisch, ein Bett, ein Schrank, das wäre schon genug gewesen. Und natürlich die Übernachtungen. Wem Paris eine Reise wert ist, dem sollten 50 Nächte in Anklam nicht zu viel sein, wenn das der Preis für das angeblich so heiß ersehnte Engagement in der Stadtvertretung ist. Er hätte ja nicht unbedingt im Freien gleich neben der Ölmühle schlafen müssen.
Wieso ist dies alles der Stadtverwaltung erst so spät aufgefallen?
Der Gemeindewahlleiter hatte Galander zunächst als Bewerber akzeptiert, obwohl er gewußt haben dürfte, daß dieser in den vergangenen Jahren in Bömitz und nicht in Anklam seinen Lebensmittelpunkt hatte. Aber vielleicht hat er sich ja bei einem langjährigen Verwaltungschef und Bürgermeister so viel Leichtsinn und Wissenslücken in elementaren Rechtsgebieten wie dem Kommunalwahl- und dem Melderecht nicht vorstellen können.
Möglicherweise dachte er: So schlau wird der Galander ja wohl gewesen sein, sich für 90 Tage eine Bude zu nehmen und sich hinreichend oft in Anklam aufzuhalten, wenigstens bis zur Wahl. Das haben wahrscheinlich auch viele geglaubt, die Galander ihre Stimme gaben.Offenbar haben sie ihn überschätzt.
Warum stand Galander trotzdem auf dem Stimmzettel?
Das ist ja merkwürdig, daß ein Kandidat vom Wahlleiter für nicht wählbar erklärt wird, man seinen Namen aber dennoch ankreuzen kann. Anstatt in einer solchen Lage die Wahl stur durchzuziehen, hätte man sie lieber absagen ,gleich neue Stimmzettel drucken und später wählen sollen statt zwei Mal. Aber das Wahlrecht will es so.
Was geschieht jetzt?
Es finden keine Neu-, sondern Wiederholungswahlen statt. Es treten also exakt dieselben Parteien und Wählergruppen mit denselben Kandidaten an wie bei der vergangenen Wahl. Nur Galander und Krüger nicht. Die wurden gestrichen
Auch nicht uninteressant: Wer bezahlt eigentlich die Wiederholungswahl?
Gegen Michael Galander hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Wahlfälschung erhoben. Sollte er verurteilt werden, könnte man ihn zur Kasse bitten. In Dachau gab es vor einigen Jahren einmal einen Wahlfälschungsskandal. Die Schuldigen wurden nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern auch zivilrechtlich haftbar gemacht.
Wen soll man wählen?
Den Zufriedenen, die keine richtigen Sorgen haben und alles toll finden, bietet sich eine reiche Auswahl: CDU,SPD,Linke,FDP und UBL. Für den verwöhnten Oberschichtgeschmack gibt es die IfA. Allen anderen, die die herrschenden Zustände herzlich satt haben und wollen, daß sich etwas ändert, bleibt nur eines:
Die NPD als einzige soziale und nationale Kraft!