Neuer Wahlskandal droht – und vielleicht auch noch eine Wahl
Den Rechtsanwalt und NPD-Kandidaten für die Stadtvertreterwahl Michael Andrejewski haben Klagen von Anklamer Bürgern erreicht, die sich von ihren Arbeitgebern zur Stimmabgabe für eine bestimmte Liste genötigt fühlen. In manchen Anklamer Firmen soll es folgendermaßen zugehen: Der Chef befiehlt, daß alle Mitarbeiter ihre Stimme per Briefwahl abzugeben hätten. Die Unterlagen werden dann vor seinen Augen ausgefüllt und auch von ihm abgeschickt. Wer sich weigert, riskiert die Kündigung.
In der Tat ist die Anzahl der Briefwähler vor der letzten Stadtvertreterwahl auffällig angestiegen. Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre das eine strafbare Wahlfälschung und könnte zu Ermittlungsverfahren sowie einer Ungültigkeit der Wahl führen.
Was sollen die Betroffenen nun machen?
Vom sicheren Hafen aus ließe sich leicht der Ratschlag erteilen, sie sollten sich einfach weigern oder ihren Chef anzeigen. Dann wären sie sicherlich Helden der Demokratie, aber auch ganz schnell arbeitslos. Praktikabler wäre es daher, anonym Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund zu erstatten. Dabei sollten der Sachverhalt genau geschildert und die beteiligten Personen aufgelistet werden, möglichst so, daß nichts auf den Anzeigeerstatter hinweist. Anonymen Strafanzeigen wird genauso nachgegangen wie namentlich gekennzeichneten. Bei Steuerstraftaten sind sie sogar die Regel. Sie müssen nur Substanz haben. Sollte dann die Staatsanwaltschaft im Betrieb auftauchen und mit den Zeugenvernehmungen beginnen, dürfte der Chef ganz schön nervös werden, selbst wenn keiner reden sollte. Das reicht vielleicht schon, um ihm solche Gangsterpraktiken abzugewöhnen.
Es dauert außerdem eine ganze Weile, bis Wahlfälschung verjährt. Sollte ein Arbeitnehmer, der solchermaßen genötigt wurde, seinen Arbeitsplatz verlieren oder wechseln, kann er auch Jahre später Anzeige erstatten. Manche Unternehmer halten sich anscheinend für Feudalherren. Das sollte man ihnen austreiben.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 11. September 2009
In der Tat ist die Anzahl der Briefwähler vor der letzten Stadtvertreterwahl auffällig angestiegen. Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre das eine strafbare Wahlfälschung und könnte zu Ermittlungsverfahren sowie einer Ungültigkeit der Wahl führen.
Was sollen die Betroffenen nun machen?
Vom sicheren Hafen aus ließe sich leicht der Ratschlag erteilen, sie sollten sich einfach weigern oder ihren Chef anzeigen. Dann wären sie sicherlich Helden der Demokratie, aber auch ganz schnell arbeitslos. Praktikabler wäre es daher, anonym Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund zu erstatten. Dabei sollten der Sachverhalt genau geschildert und die beteiligten Personen aufgelistet werden, möglichst so, daß nichts auf den Anzeigeerstatter hinweist. Anonymen Strafanzeigen wird genauso nachgegangen wie namentlich gekennzeichneten. Bei Steuerstraftaten sind sie sogar die Regel. Sie müssen nur Substanz haben. Sollte dann die Staatsanwaltschaft im Betrieb auftauchen und mit den Zeugenvernehmungen beginnen, dürfte der Chef ganz schön nervös werden, selbst wenn keiner reden sollte. Das reicht vielleicht schon, um ihm solche Gangsterpraktiken abzugewöhnen.
Es dauert außerdem eine ganze Weile, bis Wahlfälschung verjährt. Sollte ein Arbeitnehmer, der solchermaßen genötigt wurde, seinen Arbeitsplatz verlieren oder wechseln, kann er auch Jahre später Anzeige erstatten. Manche Unternehmer halten sich anscheinend für Feudalherren. Das sollte man ihnen austreiben.