Immobilienfonds der Volkssolidarität nunmehr Pleite
Die Immobilienfonds der Volkssolidaritätsverbände Güstrow und Bad Doberan sind insolvent. Nach einem Gutachten des Insolvenzverwalters blieben von fast sieben Millionen Euro gerade einmal fünf Prozent für die etwa 1.300 Anleger übrig.
Bereits im Hochsommer meldete die Volkssolidarität-Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co. KG ihre Zahlungsunfähigkeit an. Vornehmlich Rentner und Kleinanleger investierten in Vertrauen auf die Volkssolidarität für einen auskömmlichen Altersabend. Anfängliche Versprechungen auf profitable Zinsen entpuppten sich aber im Nachhinein als nicht realisierbar – zum Entsetzen der Geschädigten. Denn das mühsam Ersparte wird sich nun aller Voraussicht nach in Luft auflösen.
Die nationale Opposition berichtete schon mehrmals vom Volkssolidaritäts-Skandal (siehe hier: „Volkssolidarität M-V verzockte Millionen an Ruhestandsgeldern“) und machte sich mittels Anfragen ihrer Landtagsfraktion für mehr Transparenz in den dubiosen Geschäften von Funktionären der Volkssolidarität stark (siehe Kleine Anfragen, Drucksachen 5/1225, 5/1670 und 5/1803).
Alles unter Kontrolle?
In der Antwort des Landesjustizministeriums auf die Kleine Anfrage von Udo Pastörs, Drucksache 5/1670, in der der NPD Fraktionsvorsitzende wissen wollte, wie es um die Ermittlungen im Betrugsfall im Volkssolidaritätskreisverband Bad Doberan/Rostock e.V. bestellt ist, heißt es hierzu: „Die Verwendung gewährter Zuwendungen wird seit 1991 im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nach § 44 Landeshaushaltsordnung kontrolliert. Diese Kontrollen erstrecken sich auf alle Zuwendungsbereiche. Soweit Rückforderungsbestände festgestellt wurden, sind die entsprechenden Zuwendungen zurückgefordert worden.“
Das scheint dem Land Mecklenburg-Vorpommern unter schwarz-roter Regierung anscheinend genug zu sein. Den geprellten Kleinanlegern zumindest, hilft es nicht weiter. Deshalb ist es notwendig, daß der Staat endlich in die Pflicht genommen wird, seine Kontrollfunktion zum Schutze seiner Bürger wahr zunehmen und bestehende Mißstände in der Wohlfahrtspflege unverzüglich von der Landesregierung offen gelegt und vom Landtag verurteilt werden.
Der Mißbrauch des dadurch staatlich geförderten Vertrauens im Volk ist aus nationaler Sicht unzumutbar, aber auch Spiegelbild einer von den Systemparteien verdorbenen Gesellschaft. Die Landesregierung ist jedoch der Meinung, die Volkssolidarität wirksam einer Kontrolle unterzogen zu haben. Darüber hinaus hat nach nationalem Verständnis die Bereitstellung von öffentlichen Geldern ausschließlich der Finanzierung von sozialen Projekten und zur Förderung von privat organisierten Vereinigungen, die einem gemeinnützigen Zweck unterstellt sind, zu dienen. Steuergelder sind allein zur Unterstützung der allgemeinen Grundversorgung gedacht – und nicht für den Aufbau von Zinsgeschäften des in BRD größten Sozialverbandes!
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 03. September 2009
Bereits im Hochsommer meldete die Volkssolidarität-Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co. KG ihre Zahlungsunfähigkeit an. Vornehmlich Rentner und Kleinanleger investierten in Vertrauen auf die Volkssolidarität für einen auskömmlichen Altersabend. Anfängliche Versprechungen auf profitable Zinsen entpuppten sich aber im Nachhinein als nicht realisierbar – zum Entsetzen der Geschädigten. Denn das mühsam Ersparte wird sich nun aller Voraussicht nach in Luft auflösen.
Die nationale Opposition berichtete schon mehrmals vom Volkssolidaritäts-Skandal (siehe hier: „Volkssolidarität M-V verzockte Millionen an Ruhestandsgeldern“) und machte sich mittels Anfragen ihrer Landtagsfraktion für mehr Transparenz in den dubiosen Geschäften von Funktionären der Volkssolidarität stark (siehe Kleine Anfragen, Drucksachen 5/1225, 5/1670 und 5/1803).
Alles unter Kontrolle?
In der Antwort des Landesjustizministeriums auf die Kleine Anfrage von Udo Pastörs, Drucksache 5/1670, in der der NPD Fraktionsvorsitzende wissen wollte, wie es um die Ermittlungen im Betrugsfall im Volkssolidaritätskreisverband Bad Doberan/Rostock e.V. bestellt ist, heißt es hierzu: „Die Verwendung gewährter Zuwendungen wird seit 1991 im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nach § 44 Landeshaushaltsordnung kontrolliert. Diese Kontrollen erstrecken sich auf alle Zuwendungsbereiche. Soweit Rückforderungsbestände festgestellt wurden, sind die entsprechenden Zuwendungen zurückgefordert worden.“
Das scheint dem Land Mecklenburg-Vorpommern unter schwarz-roter Regierung anscheinend genug zu sein. Den geprellten Kleinanlegern zumindest, hilft es nicht weiter. Deshalb ist es notwendig, daß der Staat endlich in die Pflicht genommen wird, seine Kontrollfunktion zum Schutze seiner Bürger wahr zunehmen und bestehende Mißstände in der Wohlfahrtspflege unverzüglich von der Landesregierung offen gelegt und vom Landtag verurteilt werden.
Der Mißbrauch des dadurch staatlich geförderten Vertrauens im Volk ist aus nationaler Sicht unzumutbar, aber auch Spiegelbild einer von den Systemparteien verdorbenen Gesellschaft. Die Landesregierung ist jedoch der Meinung, die Volkssolidarität wirksam einer Kontrolle unterzogen zu haben. Darüber hinaus hat nach nationalem Verständnis die Bereitstellung von öffentlichen Geldern ausschließlich der Finanzierung von sozialen Projekten und zur Förderung von privat organisierten Vereinigungen, die einem gemeinnützigen Zweck unterstellt sind, zu dienen. Steuergelder sind allein zur Unterstützung der allgemeinen Grundversorgung gedacht – und nicht für den Aufbau von Zinsgeschäften des in BRD größten Sozialverbandes!