Linksstaat statt Rechtsstaat?

NPD-Generalsekretär Marx darf nicht zum Bürgermeister kandidieren

Nach knapp zweistündiger Anhörung folgte die lapidare Aussage des Landeswahlleiters Klaus Hüttebräuker. "Auch wir haben Zweifel an seiner Verfassungstreue." Begründet wurde die Aussage u.a. damit, daß Marx eine hohe Funktion in der NPD innehat.

Angeblich hätte es gereicht, daß Peter Marx ein amtsärztliches Gutachten nicht eingereicht hätte um ihn abzulehnen. Stefan Köster bezeichnete die Vorlage des Gutachtens als verfassungswidrig, denn die damit verbundnen Kosten von 80 Euro, könne nicht jeder der gern kandidieren möchte aufbringen. Daher müsse auch diese Frage vor den Gerichten geklärt werden.

Dies ist nunmehr der dritte Fall, indem NPD-Mitgliedern die Kandidatur zu einer Wahl verweigert wird. In Mecklenburg-Vorpommern, werden die Grundrechte von Nationalgesinnten offenbar ignoriert und außer Kraft gesetzt. Selbst die Wortmeldung des Juraprofessors Weber, konnte die Kaste der Bockparteien nicht auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückführen.

Inzwischen äußerten sich erwartungsgemäß Vertreter von Gewerkschaften und Blockparteien, welche die Ablehnung von Marx als "wehrhafte Demokratie" bejubeln.

Marx hat bereits angekündigt, Rechtsmittel bis zum Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 16. August 2008