Todesstrafe für Kinderschänder – schützt endlich unsere Kinder!

Kindesmißbrauch ist eines der abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Leiden die Opfer doch ein Leben lang unter den Folgen des Geschehenen. Ein normales familiäres Leben werden sie mitunter nicht führen können. Die Eltern müssen zudem die Kosten für die psychologische Betreuung tragen.

Ganz anders die Täter: Sie erhalten derzeit auf Staatskosten eine umfassende psychische Betreuung, bekommen während der Haft alle Mittel zur „Rehabilitation“, beispielsweise einen Sozialbetreuer, schließlich eine Wohnung sowie ein Startgeld zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Vielfach wird ihnen eine günstige Sozialprognose ausgestellt. Und so werden die tickenden Zeitbomben wieder auf die Menschheit losgelassen.

Vergessen wird dabei oft, daß diese Typen letztlich unfähig sind, wahrhaft emotionale Bindungen einzugehen. Auch entwickeln sie eine unheimliche Fähigkeit, ihre wahren „Gefühle“ gegenüber Psychologen und Behörden sehr gut zu tarnen. Die derzeit geübte Praxis gleicht ohnehin einem Schlag ins Gesicht aller Opfer und widerspricht jeglichem gesunden Volksempfinden.

Unfaßbare Entscheidungen von Gerichten

Im Mai 2010 erklärte der Europäische Gerichtshof in Straßburg die nachträglich ausgesprochene Sicherungsverwahrung für unzulässig. Strafen dürften demnach nicht rückwirkend verhängt werden.

Im August 2010 fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Urteilsspruch, der den meisten Menschen einen kalten Schauer über den Rücken jagen dürfte: Bei Besitz von Kinderpornos muß Beamten nicht zwangsläufig die Entlassung drohen.

Im vorigen Jahr wurde in Dresden ein Kinderschänder auf Bewährung freigelassen, der eine Vierjährige mißbraucht hatte und Bilder mit kinderpornographischen Darstellungen besaß. Weil Andreas S. die Taten ohne Umschweife gestand, handelte sein Anwalt bei der Justiz einen Strafnachlaß aus. Diese als „Rechtsgespräche“ bezeichneten „Deals“ gibt es im BRD-Strafrecht übrigens erst seit kurzem.

Die Liste des Unfaßbaren ließe sich beliebig fortsetzen.

„So ein Pack gehört hingerichtet“

Im Netz-Blog „Zeitgeistlos“ macht eine Nutzerin namens „Biddie“ ihrem Unmut über die katastrophalen Zustände Luft: „Meine Tochter wurde nach der Schule auf dem Heimweg von einem fremden Mann aufgefordert mitzukommen. Zum Glück ist sie weggelaufen. Daß solche Mißgeburten frei rumlaufen, beunruhigt und ekelt mich an. So ein Pack gehört hingerichtet.“ Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Nur eins noch: Was fehlt, ist eine entsprechende Grundgesetz-Änderung.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Montag, 19. August 2013