Die Geschichte der NPD

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde am 28. November 1964 in Hannover gegründet. In ihr fanden sich in erster Linie Politiker des bis dahin parteifreien Raums mit Patrioten zusammen, die bereits in anderen Parteien (z. B. Deutsche Partei DP, Deutsche Reichspartei DRP, Gesamtdeutsche Partei GDP, Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten BHE) gearbeitet hatten, um gemeinsam mit neuer Kraft und vor allem mit neuen Wegen nationale und demokratische Politik zum Erfolg zu führen.

Programmatische Grundlage war bis 1967 das "Manifest der NPD" das auf dem 3. ordentlichen Bundesparteitag 1967 in Hannover durch das NPD-Programm abgelöst wurde. Dieses Programm, auf dem 7. NPD-Parteitag 1973 in Düsseldorf fortgeschrieben und auf dem 10. NPD-Parteitag 1976 in Frankfurt nochmals abgeändert, ist nach wie vor gültig. Die NPD war in der Zeit von 1966 bis 1972 in sieben Landesparlamenten mit insgesamt 61 Abgeordneten vertreten. Sie entsandte Abgeordnete in die Landtage von Hessen (8), Bayern (15), Rheinland-Pfalz (4), Schleswig-Holstein (4), Niedersachsen (10), Bremen (8) und Baden-Württemberg (12). Die NPD war nicht vertreten in den Landesparlamenten Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und in Berlin. Hier verboten die Besatzungsmächte 1974 der NPD die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Bei der 1969 nach Berlin einberufenen Bundesversammlung, dem Gremium, das den Bundespräsidenten wählt, stellte die NPD 22 Abgeordnete.

Erstes Aufsehen erregte die NPD durch spektakuläre Erfolge bei den Kommunalwahlen des Jahres 1966: Oldenburg (Holstein): 11,2%, Timmendorfer Strand 9,5%, Bayreuth 8,2%. Anläßlich der hessischen Landtagswahl 1966 zog die NPD mit 7,9% in den Landtag ein und erzielte auf Anhieb in Gießen und Marburg 8,8% und in Bad Hersfeld 10,7%. In Ansbach (Mittelfranken) wählten im gleichen Jahr 15,9% der Bürger NPD, die im bayerischen Landtag drittstärkste Partei wurde und die FDP vor der Tür ließ. 1967 mußte sogar der "Spiegel" zugeben, daß sich die NPD-Wählerschaft zu über 50% aus Arbeitern zusammensetzte. Der erste NPD-Bundesvorsitzende, der Betonfabrikant Friedrich Thielen aus Bremen, amtierte von 1964 bis 1967; falscher Ehrgeiz und ein sehr provinzielles Verhältnis zur Politik ließen Thielen einen Weg beschreiten, der schließlich zu seinen Ausscheiden aus der Partei führte.

Von 1967 bis 1971 war Adolf von Thadden Parteivorsitzender. Martin Mußgnug war 1971 mit 35 Jahren der jüngste Parteivorsitzende in Deutschland. Er wurde auf dem 5. NPD-Parteitag in Holzminden gewählt und amtierte bis 1990. Rechtsanwalt Mußgnug, seit Gründung der NPD deren Mitglied, war zuvor Landesvorsitzender in Baden-Württemberg und Landtagsabgeordneter (Wahlergebnis 1968: 9,8%). Sein Nachfolger wurde von 1991 bis 1996 Günter Deckert und seit 1996 ist Udo Voigt der Vorsitzende der NPD.

Eine der zahllosen Lügen der etablierten Parteien gegen die NPD war und ist die, die NPD hätte keine Köpfe. Unabhängig davon, daß sich bis heute die Prognosen der NPD auf nahezu allen Gebieten als richtig erwiesen haben, was für die Qualität unserer Köpfe spricht, ist diese Behauptung falsch, weil systematisch alle prominenten Persönlichkeiten von dem Tag ab, da sie zur Wahl der NPD aufriefen oder ihr beitraten, von den Herrschenden zur Unperson erklärt und von den Massenmedien totgeschwiegen wurden. So kandidierte für die NPD ein bekannter Olympiasieger von Rom, es kandidierte der erste und langjährige Vorsitzende des "Bundes der Vertriebenen" und ehemalige Stellvertreter Konrad Adenauers, Dr. Linus Kather, 1969 für die NPD. Der erste Ministerpräsident des Saarlandes nach der Wiederangliederung 1956, Dr. Hubert Nay (früher CDU, dann von Adenauer aus der Union ausgebootet), rief dazu auf, NPD zu wählen, ebenso der langjährige Präsident des "Deutschen Bauernverbandes", Edmund Rehwinkel. 1972 kandidierte der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte Völkerrechtler Professor Dr. Fritz Münch (früher CDU) an führender Stelle für die NPD. Peter Petersen, Anführer des in die Geschichte eingegangenen Bauernaufstandes von 1929 (Romanverfilmung von Hans Fallada: "Bauern, Bonzen, Bomben"), saß für die NPD bis 1971 im schleswig-holsteinischen Landtag. Am meisten Aufsehen erregte 1966 der Entritt von Prof. Dr. Hermann Oberth, des Vaters der Weltraumfahrt, in die NPD.

Prof. Oberth ist der geistige und praktische Wegbereiter jener Deutschen, die später unter Wernher von Braun in Amerika bzw. in der Sowjetunion die Weltraumfahrt in die heutigen Dimensionen vorantrieben. Publizistisches Sprachrohr der NPD war von 1965 bis 1973 die Wochenzeitung "Deutsche Nachrichten". Daneben bestand bereits als unregelmäßig erscheinendes NPD-Werbeblatt der "Deutschen Kurier", der 1974 und 1975 das monatliche Presseorgan der NPD war. Eine parteieigene Zeitung besitzt die NPD erst seit 1976 mit der "Deutschen Stimme", die vorerst noch monatlich erscheint. Immer wieder hat die NPD ausreichend Gelegenheit erhalten, den "Rechtsstaat" Bundesrepublik von der Kehrseite zu betrachten. Zugleich aber haben die Nationaldemokraten durch beharrliche Klagen Grundsatzentscheidungen und Präzedenzurteile erreicht.

1965, ein Jahr nach ihrer Gründung, setzte die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht durch, daß die direkte Finanzierung der Parteien durch den Staat untersagt wurde. Diese Entscheidung erregte damals ebenso Aufsehen wie auch der Zorn der Etablierten, die damit gezwungen waren, die von ihnen so dringend benötigten Steuergelder über den komplizierteren und neugeschaffenen Umweg der "Wahlkampfkostenerstattung" hereinzuholen. Sie empfanden bereits die bloße Forderung der NPD "Keine Steuergelder für politische Parteien" als lebensgefährlich und unerträglich, da zumindest CDU, CSU und FDP zu keinem Zeitpunkt in der Lage waren, ihre Wahlkämpfe allein aus Beiträgen und Spenden zu finanzieren. Die ausgehenden 60er Jahre waren von Prozessen gekennzeichnet, in denen die NPD ihr Recht gegen zahllose Gemeinden und Städte einklagen mußte, um bereits angemietete und meistens bereits bezahlte Säle und Hallen auch benutzen zu können. Unzählige Gerichtsurteile nach mehr oder weniger langer Prozeßdauer bescheinigten bundesdeutschen Verwaltungen in allen Bundesländern, vorsätzlich verfassungswidrig gegen die NPD gehandelt zu haben, indem sie mit an den Haaren herbeigezogenen oder frei erfundenen Verbotsbegründungen versuchten, das Recht auf Versammlungsfreiheit einzuengen.

Zwei besonders krasse Fälle seien zur Veranschaulichung vorgestellt: Anläßlich des NPD-Bundeskongresses 1969 in Stuttgart mußten erst Gerichtsvollzieher die Schlösser der Saaltüren aufbrechen. Sie verschafften damit einem Gerichtsurteil Geltung, das der NPD trotz Weigerung der Stadt Stuttgart das Recht zubilligte, in den angemieteten Hallen auch tagen zu können. Der Stuttgarter Magistrat dachte jedoch nicht daran, das Urteil zu respektieren, und ließ den Halleneingang verschlossen. Noch im gleichen Jahr, im November 1969, verbot der saarländische Innenminister Schnur (CDU) den in Saarbrücken geplanten 4. ordentlichen NPD-Bundesparteitag. Begründung für diesen einmaligen Akt der Rechtsbeugung: Mögliche Zwischenfälle durch von Marxisten angekündigte Demonstrationen. Nach knapp vier Jahren wurde die Stadt Saarbrücken endgültig verurteilt, den vergeblich angereisten Tagungsteilnehmern die Fahrtkosten zurückzuerstatten, denen verfassungswidrig die Wahrnehmung von Grundrechten mit Gewalt verwehrt worden war. Dies kam dem Staat (und damit dem Steuerzahler) so teuer ( mehrere hunderttausend Mark), daß ähnliche Maßnahmen gegen NPD-Bundesparteitage nicht mehr praktiziert wurden.

Nach dem bürgerkriegsähnlichen Bundestagswahlkampf gegen die NPD 1969, der sowohl einigen Nationaldemokraten das Leben kostete (worüber kaum eine Zeitung berichtete) als auch ein Lehrbeispiel dafür bleibt, daß dieses System gegenüber erwachendem nationalen Selbstbewußtsein vor keiner Terrormaßnahme zurückschreckt, beschloß der NPD-Parteivorstand, diese Wahlen anzufechten. Gründe der Wahlanfechtung waren u. a.: Entgegen eidesstattlicher Versicherungen von NPD-Mitgliedern, NPD gewählt zu haben, fand sich in ihren jeweiligen Stimmlokalen in mehreren Fällen keine einzige NPD-Stimme. Mehrfach bezeugt ist zudem, daß in einigen Wahllokalen NPD-Stimmen auf den Haufen der ungültigen Stimmen wanderten. Der damalige Bundesinnenminister Ernst Benda (CDU) stiftete 1969 aus dem Steuersäckel 5 Millionen Mark, ausschließlich bestimmt zum Kampf gegen die NPD mit allen Mitteln. Mit diesem Geld wurden u. a. ganze Busse voller "Gegendemonstranten" gechartert, die Sympathisanten und Mitglieder von DKP bis CDU/CSU zu NPD-Kundegebungen beförderten, damit sie dort für den nötigen Krawall sorgen konnten, den die Presse zur Verunglimpfung der NPD so dringlich benötigte. Das Bundesverfassungsgericht schleppte die NPD-Wahlanfechtungsklage bis hinter die nächste Bundestagswahl am 19. November 1971, um dann zu erklären, daß es unmöglich über eine Wahlanfechtung von 1969 verhandeln könne, da ja bereits ein neuer Bundestag gewählt worden sei. Kurze Zeit zuvor jedoch reagierte das Bundesverfassungsgericht blitzartig. Es hob kurzfristig in einer Nachtsitzung die Entscheidung des Freiburger Gerichts auf, das auf Antrag der NPD gerade entschieden hatte, daß die Partei im Fernsehen noch zusätzliche Sendezeit für Werbespots zur Bundestagswahl zuständen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes würde dadurch die innere Ordnung der Bundesrepublik gefährdet. Zwar bekam die NPD ein halbes Jahr später gerichtlich bescheinigt, daß ihr die Sendezeit zu Recht zugesprochen worden war, die Wahlen jedoch waren vorbei. In riesigen Anzeigen der großen deutschen Tageszeitungen wurden Nationaldemokraten als "Neonazis" verleumdet. Die gleichen Zeitungen, die diese volksverhetzenden Anzeigen verbreiteten, weigerten sich jedoch, Anzeigen der NPD oder wenigstens Gegendarstellungen abzudrucken. Unmittelbar nach der Bundestagswahl 1969 erließ die Bundesregierung eine Generalamnestie für alle Fälle von Demonstrationsdelikten. Damit wurde das Zusammenspiel von Regierung und außerparlamentarischen Terroristen offensichtlich. In der Reichshauptstadt Berlin ist in den letzten Jahren immer unverhüllter das Zusammenwirken zwischen Besatzungsmächten und "deutschen Volksvertretern" deutlich geworden.

1974 verboten die drei Westalliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) auf Bitten des Senats von Berlin ohne Angabe von Gründen der NPD, zu den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus zu kandidieren. Ab 1969 verboten die Besatzer den Berliner Nationaldemokraten auf Antrag des Senats jegliche öffentliche Tätigkeit und Werbeaktionen. NPD-Landesparteitage wurden seitdem immer wieder verboten. Kein Berliner Gericht hat es damals gewagt, Klageanträge der NPD gegen diese Willkürakte überhaupt zu bearbeiten. Insofern ist es der historische Verdienst der NPD, allen Bürgern vor Augen geführt zu haben, daß es unter einem Besatzungsstatus weder Recht, Freiheit, Demokratie noch eine freie, unabhängige Gerichtsbarkeit gab. Erst seit 2000 kann die NPD in der Reichshauptstadt wieder tätig werden.

Gegen die ständige Verleumdung der NPD als "verfassungswidrig" seitens der Autoren des jährlich erscheinenden Berichtes des "Bundesamtes für Verfassungsschutz" erhoben die Nationaldemokraten 1975 Organklage gegen den Bundesinnenminister vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, daß es einer Regierung untersagt ist, eine Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig der Verfassungswidrigkeit zu verdächtigen, wenn dies auf sachfremden Erwägungen beruht. Dies ist praktisch die höchstrichterliche Bestätigung der Rechtswidrigkeit der jahrelangen politischen Verfolgung der NPD. Zu Beginn der 90er Jahre versuchten der damalige Parteivorsitzende Martin Mußgnug, der Generalsekretär Walter Seetzen und der Bundesgeschäftsführer Jürgen Schützinger die schleichende Auflösung der NPD zugunsten der von ihnen in Leben gerufenen Deutschen Allianz, der späteren Deutschen Liga für Volk und Heimat (DLVH), zu nutzen. Sie hatten sich aber völlig verrechnet, das neue Selbstbewußtsein der NPD setzte ihrem Treiben ein Ende. Der Parteivorstand setzte den früheren stellvertretenen Fraktionsvorsitzenden der NPD im bayerischen Landtag Walter Bachmann als kommissarischen Parteivorsitzenden ein. Die dann folgenden Bundes- und Landesparteitage bewiesen eindrucksvoll den Willen der Parteibasis die NPD nicht für das äußerst zweifelhafte Unternehmen der DLVH, aufgeben zu wollen.

Am 30. Januar 2000 reichte die Bundesregierung den etwa 1500 Seiten umfassenden Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Die anderen beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat folgten wenig später mit ähnlichen Anträgen. Die Parteiführung entschloß sich zu einer offensiven Verteidigung und beauftrage die Rechtsanwälte Horst Mahler und Dr. Hans Günter Eisenecker mit der Verteidigung der NPD. Schon am 20. April 2000 reichten diese die Erwiderungsschrift der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Äußerer Anlaß für diesen völlig übereilten Schritt der Bundesregierung waren die Anschläge von Düsseldorf , in denen die Presse bereits sogenannte "Rechtsradikale" als vermeintlich Täter vorverurteilte. Schon wenige Monate später wurde klar, daß die Täter keine "Rechtsradikalen" waren, doch die Verbotsanträge blieben. In den darauffolgenden Monaten wurden in der NPD immer mehr V-Leute enttarnt und es verstärkte sich der Endruck, daß die Geheimdienste diese Personen bewußt in die NPD entsandten, um verbotsrelevante Straftaten zu provozieren. Als dann im Januar 2002 eine erste Anhörung vor dem höchsten deutschen Gericht stattfinden sollte, platzte die Bombe. Von den vom Gericht geladenen 14 Auskunftspersonen der NPD-Führung stellten sich zwei wichtige Personen, der ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende und Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen Udo Holtmann und sein Stellvertreter Wolfgang Frenz als Topagenten des Verfassungsschutzes heraus. Diese Information erhielt das Gericht über eine Indiskretion aus dem Hause des Innenministers Otto Schily. Das läßt den Schluß zu, daß man von dort die "Notbremse" gezogen und den Prozeß verhindert hat. Zu diesem Zeitpunkt war an ein faires Verfahren bereits nicht mehr zu denken, da die Staatsanwaltschaft bereits zuvor die Räume der Kanzlei des Hauptprozeßvertreters Horst Mahler durchsucht und wichtige Prozeßakten beschlagnahmt hat. Diese Ausspähung der Prozeßstrategie führte wohl den Innenminister zu der Erkenntnis, daß der Prozeß nicht mehr gewonnen werden kann. Als dieser sich darum am 18. März 2003 weigerte, weitere V-Leute zu enttarnen, stellte das Bundesverfassungsgericht diesen Versuch ein, die Partei derer, die sich noch als Deutsche fühlen, verbieten zu wollen. Die NPD arbeitet nun verstärkt weiter und steht im Kampf für ein besseres Deutschland.

Im Gegensatz zur Konkurrenz weiß die Parteiführung heute vielfach, wer sich für das BRD-System als Spitzel verdingte und kennt so deren Arbeitsweise. Die gesammelten Feinde unseres Volkes und Landes haben sich fast 40 Jahre lang an NPD und JN die Zähne ausgebissen; unsere Bewegung hat dabei auch Haare gelassen. Aber unsere Entschlossenheit, die Kraft von Programm und Argumenten, sowie der Anspruch, auf der Grundlage vom Recht, Freiheit und Demokratie die Führung Deutschlands zu übernehmen, sind ungebrochen.
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