Köster stimmt für Aufhebung seiner Immunität
Zu der heute im Landtag einstimmig beschlossenen Aufhebung der Immunität des Parlamentarischen Geschäftsführers der NPD-Fraktion, Stefan Köster, erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs heute in Schwerin:
"Die NPD-Fraktion hat auf Wunsch des Betroffenen für die Aufhebung von dessen Immunität gestimmt. Stefan Köster hat selbst gegen das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe Berufung eingelegt. Die Aufhebung seiner Immunität ist Voraussetzung dafür, daß die Berufungsverhandlung durchgeführt werden kann. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist anzumerken, daß bei dem Stefan Köster zur Last gelegten Verhalten unmittelbar zuvor mehr als 60 vermummte Gewalttäter einen ordnungsgemäßen Parteitag der NPD in Schleswig-Holstein überfallen hatten. Es wäre Aufgabe der Polizei gewesen, diesen Überfall zu verhindern."
Der Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx kommentierte das Abstimmungsverhalten dahingehend, daß zunächst bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts die Unschuldsvermutung gelte. Man müsse abwarten, wie die zuständigen Gerichte letztlich entscheiden werden. Das Abstimmungsverhalten dokumentiere ferner, daß die NPD bei Entscheidungen nach sachlichen Erwägungen abstimmt und nicht, wie die Blockparteien, in eine Art „Gut-und-Böse-Schema“ verfällt.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 19. Oktober 2006
"Die NPD-Fraktion hat auf Wunsch des Betroffenen für die Aufhebung von dessen Immunität gestimmt. Stefan Köster hat selbst gegen das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe Berufung eingelegt. Die Aufhebung seiner Immunität ist Voraussetzung dafür, daß die Berufungsverhandlung durchgeführt werden kann. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist anzumerken, daß bei dem Stefan Köster zur Last gelegten Verhalten unmittelbar zuvor mehr als 60 vermummte Gewalttäter einen ordnungsgemäßen Parteitag der NPD in Schleswig-Holstein überfallen hatten. Es wäre Aufgabe der Polizei gewesen, diesen Überfall zu verhindern."
Der Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx kommentierte das Abstimmungsverhalten dahingehend, daß zunächst bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts die Unschuldsvermutung gelte. Man müsse abwarten, wie die zuständigen Gerichte letztlich entscheiden werden. Das Abstimmungsverhalten dokumentiere ferner, daß die NPD bei Entscheidungen nach sachlichen Erwägungen abstimmt und nicht, wie die Blockparteien, in eine Art „Gut-und-Böse-Schema“ verfällt.