Ohne demokratische Grundlage
Rostocker Jura-Professor gegen Ablehnung von NPD-Kandidaten
Der Rostocker Jura-Professor, Ralph Weber, selbst CDU-Mitglied wandte sich breiteits am 7. April mit einem Brief, der den Briefkopf der Universität Rostock trägt, an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da er für die Ablehnung der NPD-Kandidaten zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern keine rechtliche Grundlage sieht. Auch sonst ist er von der Haltung des CDU-Ministers sehr enttäuscht, da er sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen auseinandersetzt.
Rechtlich argumentiert er, daß die Wählbarkeit für öffentliche Ämter mit dem Beamtenrecht nicht zu verknüpfen ist. Die Heranziehung des Landesbeamtengesetzes erscheine grotesk und stelle einen Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung dar.
Weber stellt weiterhin fest, daß "solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde; kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen und/oder Parteien nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden."
Doch auch ein Parteiverbot, ersetzt laut Weber niemals die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung. Sollte künftig weiterhin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen politischen Meinungen von Seiten der CDU stattfinden, und diese nicht zu demokratischen Grundlagen zurückkehren, so fordert Weber Innenminister Caffier auf, solle er auch die eigene Partei auf derartige "rechte Gesinnungen" durchforsten. Abschließend schreibt er an Caffier:
"Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig, die für Sie anscheinend bereits ausreichend wäre, um mich von der Tätigkeit in Vereinen und öffentlichen Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern fern zu halten."
Michael Andrejewski, abgelehnter NPD-Landratskandidat, bewertete die Aussagen, Webers als, "wunderbare Begründung für die Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses". Es spreche für sich selbst, daß die Rechtswidrigkeit nun von einem Vertreter der Universität Rostock mehr oder weniger offiziell angeprangert werde, eine Wiederholung der Wahlen werde nun noch wahrscheinlicher.
"Ich hoffe Professor Weber hält dem, nun auf ihn einstürzenden, öffentlichen Druck stand."
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 22. Mai 2008
Der Rostocker Jura-Professor, Ralph Weber, selbst CDU-Mitglied wandte sich breiteits am 7. April mit einem Brief, der den Briefkopf der Universität Rostock trägt, an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da er für die Ablehnung der NPD-Kandidaten zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern keine rechtliche Grundlage sieht. Auch sonst ist er von der Haltung des CDU-Ministers sehr enttäuscht, da er sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen auseinandersetzt.
Rechtlich argumentiert er, daß die Wählbarkeit für öffentliche Ämter mit dem Beamtenrecht nicht zu verknüpfen ist. Die Heranziehung des Landesbeamtengesetzes erscheine grotesk und stelle einen Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung dar.
Weber stellt weiterhin fest, daß "solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde; kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen und/oder Parteien nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden."
Doch auch ein Parteiverbot, ersetzt laut Weber niemals die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung. Sollte künftig weiterhin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen politischen Meinungen von Seiten der CDU stattfinden, und diese nicht zu demokratischen Grundlagen zurückkehren, so fordert Weber Innenminister Caffier auf, solle er auch die eigene Partei auf derartige "rechte Gesinnungen" durchforsten. Abschließend schreibt er an Caffier:
"Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig, die für Sie anscheinend bereits ausreichend wäre, um mich von der Tätigkeit in Vereinen und öffentlichen Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern fern zu halten."
Michael Andrejewski, abgelehnter NPD-Landratskandidat, bewertete die Aussagen, Webers als, "wunderbare Begründung für die Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses". Es spreche für sich selbst, daß die Rechtswidrigkeit nun von einem Vertreter der Universität Rostock mehr oder weniger offiziell angeprangert werde, eine Wiederholung der Wahlen werde nun noch wahrscheinlicher.
"Ich hoffe Professor Weber hält dem, nun auf ihn einstürzenden, öffentlichen Druck stand."