Deich gegen Asylantenflut schaffen - NPD-Forderungen aktueller denn je
Nicht verfolgt, aber immer noch hier: Zum 31. Oktober 2014 hielten sich in M/V insgesamt 282 ausreisepflichtige Personen aus den Balkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien auf. Hinzu kommen um die 1.000 weitere „Asylsuchende“ aus diesen Ländern.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Balkan-Asylanten bestanden schon länger. Denn politische Verfolgung – das pfiffen die Spatzen bereits unüberhörbar von den Dächern – gab und gibt es im Südosten Europas schlicht und ergreifend nicht. Während die offizielle Anerkennungsquote bei Asylbewerbern unter drei Prozent liegt, steht bei den Schein-Asylanten vom Balkan quasi die Null. Im Sommer 2014 sind dann auf Bundesebene zumindest Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft worden.
Zuvor, im Dezember 2013, hatte unter anderem M/V einen Winterabschiebestopp für Asylbewerber aus Balkanstaaten verfügt. Von der Regelung profitierten etwas über 200 Personen, vorwiegend Roma, für die vor gar nicht allzu langer Zeit die Bezeichnung Zigeuner üblich gewesen ist. Die Abschiebung wurde zunächst für drei Monate ausgesetzt; am 1. April sollte die Rückführung beginnen.
Antragsstau bei BAMF und Verwaltungsgericht
Bis zum 27. Oktober sind nach Auskunft der Landesregierung lediglich 70 der Ende 2013 mit einem Duldungsstatus versehenen Asylschnorrer ausgereist. Auch hat die Zahl der sich in M/V aufhaltenden (und ausreisepflichtigen) Asylanten vom Balkan nach dem Winterabschiebestopp sogar noch zugenommen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs erkundigte sich mit einer weiteren Kleinen Anfrage (Drucksache 6/3520) nach den Gründen und erfuhr:
Die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylantragstellung erfolgen „bis zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten. Dies bedeutet, daß Asylanträge vom Juni 2014 teilweise bis heute nicht entschieden sind.“ Gegen 90 Prozent der Entscheidungen „wurde Klage eingereicht, die vom Verwaltungsgericht Schwerin auch nicht sofort bearbeitet werden können.“ Auch fehlten bei Ausreisepflichtigen die erforderlichen Reisedokumente oder aber „es besteht keine Reisefähigkeit aus gesundheitlichen Gründen“ – man kennt es aus früher gestellten Kleinen Anfragen: Ohnmachtsanfälle, Vater krank, Kinder untergetaucht, Nervenzusammenbrüche – die Verhinderungsgründe für eine Abschiebung sind offenbar vielfältig …
Angesichts der gestiegenen (Schein-)Asylantenzahlen (2013: 127.000; 2014: 200.000) sind die seit langem von der NPD erhobenen Forderungen aktueller denn je, zumal für 2015 mit 230.000 Antragstellern gerechnet wird:
In diesem Zusammenhang ist auch die spontane Kundgebung am 07.01.2015 auf dem Marinenplatz in Schwerin zu sehen, die aufgrund der zwölf ermordeten Franzosen durch Islamisten stattfand. Die NPD rief hierbei unsere Landsleute auf, sich gegen eine weitere Überfremdung unserer Heimat zur Wehr zu setzen.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 09. Januar 2015
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Balkan-Asylanten bestanden schon länger. Denn politische Verfolgung – das pfiffen die Spatzen bereits unüberhörbar von den Dächern – gab und gibt es im Südosten Europas schlicht und ergreifend nicht. Während die offizielle Anerkennungsquote bei Asylbewerbern unter drei Prozent liegt, steht bei den Schein-Asylanten vom Balkan quasi die Null. Im Sommer 2014 sind dann auf Bundesebene zumindest Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft worden.
Zuvor, im Dezember 2013, hatte unter anderem M/V einen Winterabschiebestopp für Asylbewerber aus Balkanstaaten verfügt. Von der Regelung profitierten etwas über 200 Personen, vorwiegend Roma, für die vor gar nicht allzu langer Zeit die Bezeichnung Zigeuner üblich gewesen ist. Die Abschiebung wurde zunächst für drei Monate ausgesetzt; am 1. April sollte die Rückführung beginnen.
Antragsstau bei BAMF und Verwaltungsgericht
Bis zum 27. Oktober sind nach Auskunft der Landesregierung lediglich 70 der Ende 2013 mit einem Duldungsstatus versehenen Asylschnorrer ausgereist. Auch hat die Zahl der sich in M/V aufhaltenden (und ausreisepflichtigen) Asylanten vom Balkan nach dem Winterabschiebestopp sogar noch zugenommen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs erkundigte sich mit einer weiteren Kleinen Anfrage (Drucksache 6/3520) nach den Gründen und erfuhr:
Die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylantragstellung erfolgen „bis zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten. Dies bedeutet, daß Asylanträge vom Juni 2014 teilweise bis heute nicht entschieden sind.“ Gegen 90 Prozent der Entscheidungen „wurde Klage eingereicht, die vom Verwaltungsgericht Schwerin auch nicht sofort bearbeitet werden können.“ Auch fehlten bei Ausreisepflichtigen die erforderlichen Reisedokumente oder aber „es besteht keine Reisefähigkeit aus gesundheitlichen Gründen“ – man kennt es aus früher gestellten Kleinen Anfragen: Ohnmachtsanfälle, Vater krank, Kinder untergetaucht, Nervenzusammenbrüche – die Verhinderungsgründe für eine Abschiebung sind offenbar vielfältig …
Angesichts der gestiegenen (Schein-)Asylantenzahlen (2013: 127.000; 2014: 200.000) sind die seit langem von der NPD erhobenen Forderungen aktueller denn je, zumal für 2015 mit 230.000 Antragstellern gerechnet wird:
- Rückkehr zu den altbewährten Kontrollen an den Grenzen zu Polen und zur Tschechei sowie Verstärkung der Polizeipräsenz;
- unverzügliche Abschiebung aller Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, in ihre Herkunftsländer;
- personelle Stärkung der mit Asylverfahren befaßten Verwaltungsgerichte, um so eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen;
- Abschaffung von Zuwanderungsanreizen wie: Auszahlung von Barmitteln, Unterbringung in Wohnungen, finanzielle Gleichstellung von Asylanten mit deutschen Hartz-IV-Beziehern und Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet;
- sofortige Abschiebung von Asylanten, die in Deutschland Straf- und Gewalttaten begehen, in ihre Herkunftsländer;
- Ersetzung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz durch ein deutlich verschärftes Asylrecht.
In diesem Zusammenhang ist auch die spontane Kundgebung am 07.01.2015 auf dem Marinenplatz in Schwerin zu sehen, die aufgrund der zwölf ermordeten Franzosen durch Islamisten stattfand. Die NPD rief hierbei unsere Landsleute auf, sich gegen eine weitere Überfremdung unserer Heimat zur Wehr zu setzen.