Verwaltungsgericht: Stadt Greifswald muß politisch neutral bleiben!

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat festgestellt, daß das Engagement der Stadtverwaltung Greifswald gegen die Demonstration der NPD am 1. Mai 2011 rechtswidrig war. Erwähnt wurde in dem Urteil insbesondere, daß das Rathaus nicht für Abstimmungsrunden für Maßnahmen gegen die Demonstration zur Verfügung gestellt werden durfte, daß die Koordinatorin des Präventionsrates, eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Ideen gegen Demonstration unter Benutzung technischer Einrichtungen des Rathauses entgegen nehmen durfte und daß der Oberbürgermeister nicht dazu aufrufen durfte, sich der NPD-Demonstration entgegenzustellen.

Staatliche Einrichtungen und deren Amtsträger haben sich politisch neutral zu verhalten. Das gelte insbesondere für Stadtverwaltungen auf allen Ebenen. Deren Aufgabe sei es ausschließlich, für die Belange ihrer Bürger da zu sein. In die politischen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien hätten sie sich nicht einzumischen. Das müßen die Parteien schon selbst tun.

Die NPD hatte am 1. Mai 2011 in der Hansestadt Greifswald eine Demonstration anläßich des Tages der Arbeit durchgeführt. Wie üblich, kam es zu diversen Gegenaktion meist linker und auch gewaltbereiter Gruppen. Ziel war es, die Demonstration zu verhindern. An die Spitze der Gegner setze sich der Greifswalder Oberbürgermeister Arthur König (CDU), der zunächst die Demonstration verbieten wollte. Das Oberverwaltungsgericht hob das Verbot aber auf.

König setze darauf alle Hebel in Bewegung, um die Demonstration doch noch zu verhindern. Er rief in seiner Funktion als Oberbürgermeister dazu auf, sich der NPD gemeinsam entgegenzustellen. Um die Gegenaktionen zu koordinieren, tagte im Rathaus der Stadt eine sogenannte Abstimmungsrunde an zwei Tagen. Die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Dr. Christine Dembski, die gleichzeitig Koordinatorin des Präventionsrates ist, sollte Ideen für Gegenaktionen entgegennehmen. In den entsprechenden Aufrufen wurden hierfür Telefonnummern und E-Post-Anschriften der Stadtverwaltung angegeben.

Die NPD-Rechtsabteilung in Berlin hat gegen diesen Mißbrauch städtischer Einrichtungen jetzt erfolgreich geklagt. Durch die Äußerungen des Oberbürgermeisters und die Zurverfügungstellung von Räumen, einer Mitarbeiterin , einer amtlichen Telefonnummer und einer amtlichen E-Mail-Anschrift wurde der Stellungnahme gegen die Demonstration der NPD ein zusätzliches Gewicht verliehen. Manch ein Bürger sei daher davor abgeschreckt worden, an der Demonstration teilzunehmen. (2 A 542/11)

Frank Schwerdt
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Freitag, 30. September 2011