Im Blickpunkt: Straßenterror gegen Patrioten
Vor den Landtagswahlen am 17. September in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin radikalisiert sich der "antifaschistische Kampf" gegen rechte Parteien. Auch ein Großteil der Medien mischt kräftig mit und versucht in zahlreichen Berichten den Eindruck zu erwecken, ein vermeintlicher "Neonazismus" sei die größte aller Gefahren. Zugleich werden völlig unpolitische Schlägereien untersucht, ob Ausländer daran beteiligt waren. Wenn ja, gelten diese unbesehen als "Opfer rassistischer Gewalt", während deutsche Beteiligte automatisch als "Täter" verfolgt werden. Öffentliche Veranstaltungen patriotischer Gruppierungen sind nur noch unter aufwendigem Polizeischutz möglich, weil gewalttätiger Mob - angeführt von Spitzenvertretern etablierter Parteien - die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht respektiert. Eine unbehelligte Debatte ist nicht mehr möglich. Das beeinträchtigt auch die Wahlergebnisse. Unser aktueller Überblick:
Zunehmend machen sich Stadtverwaltungen und sogar Polizeipräsidien zu Komplizen "antifaschistischer" Demokratiefeinde. In Gelsenkirchen konnte eine NPD-Demonstration im Juni nur stattfinden, weil das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz eine Verbotsverfügung des städtischen Polizeipräsidenten Rüdiger von Schoenfeldt aufhob. Zuvor hatte sich das Oberverwaltungsgericht Münster einmal mehr geweigert, der Partei Rechtsschutz zu gewähren und der einschlägigen Karlsruher Spruchpraxis zum Versammlungsrecht zu folgen. Polizeichef Schoenfeldt machte gar nicht erst den Versuch, neutral zu erscheinen. Er bezeichnete die NPD-Veranstaltung als "Provokation" und "Imageschaden für Deutschland". Dagegen wandten die Richter ein, das deutsche Ansehen könne höchstens Schaden nehmen, wenn hierzulande die Versammlungsfreiheit nicht mehr gewährleistet sei.
Die höchstrichterlich blamierte Polizeiführung ließ in Gelsenkirchen über Lautsprecher verkünden: "Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die (NPD-)Demo zu verhindern, und haben viel Verständnis für die Proteste." Eine derartige Parteinahme einer zur Neutralität verpflichteten Behörde widerspricht den elementarsten Grundsätzen des demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaats. Die Polizei hat legale und friedliche Veranstaltungen nicht zu kommentieren, sondern - ohne inhaltliche Wertung - zu schützen. Außerdem darf angenommen werden, daß es auch unter den Polizisten rechte Wähler gibt. Das "Wir" in den Gelsenkirchener Lautsprecherdurchsagen war der angemaßte Pluralis majestatis eines pflichtvergessenen Polizeifunktionärs - mehr nicht, aber schlimm genug.
Ähnlich ging es jüngst in Düsseldorf zu, wo sich das "Verständnis" der Polizei aber rasch verflüchtigte, als die Beamten von antirechten Demonstranten mit Flaschen und Steinen beworfen wurden. Es gab mehrere Verletzte. Auch ein NPD-Sommerfest im bayerischen Regensburg stieß auf antidemokratische Reaktionen. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, warf dem Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) allerdings "fahrlässige Untätigkeit" vor, weil dieser nicht für die Juso-Gegendemonstration getrommelt habe. Schaidinger wies das "mit Befremden" zurück und sprach sich sogleich für eine "große städtische Demonstration gegen Rechts" im September aus.
Der von links inszenierte "Aufstand der Anständigen" bringt auch bürgerlich-konservative Kommunalpolitiker in Zugzwang. Dabei kommt es zu peinlichen Verrenkungen. Im oberpfälzischen Cham kaufte jetzt die Stadt der NPD eine Halle vor der Nase weg - zu einem weit überhöhten Preis. Wer heutzutage eine Immobilie veräußern will, bringt am besten rechte Interessenten ins Spiel - und schon steigern sich Kommunalpolitiker in einen "antifaschistischen" Kaufrausch. Der Chamer Bürgermeister Leo Hackenspiel (Freie Wähler) begründete das auf einer antirechten Kundgebung mit dem Satz: "In Freiheit leben zu dürfen, dieses Glück verpflichtet." Noch vor einigen Jahren fühlte sich Hackenspiel glücklich und verpflichtet, den Republikanern zu ihren damaligen Aschermittwochskundgebungen in Cham die bürgermeisterliche Aufwartung zu machen. Schon am Vorabend traf er sich gern mit den REP-Oberen Franz Schönhuber und Harald Neubauer zum Begrüßungstrunk. Auch die Ortspresse berichtete darüber - neutral und sachlich.
Einen juristischen Erfolg erzielte der sächsische NPD-Abgeordnete Uwe Leichsenring. Er war nach einer turbulenten Debatte vom CDU-Landtagspräsidenten mit Sitzungsverbot belegt worden. Leichsenring hatte von "Sonderzügen" gesprochen, die an manchen Tagen notwendig seien, wenn man alle gewalttätigen Linksdemonstranten polizeilich abführen wollte. Dies war dem Politiker (auch in bundesweiten Medienberichten) so ausgelegt worden, als habe er die Wiedereinführung von Sonderzügen zur Judendeportation gefordert. Mit einer einstweiligen Anordnung stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof Leichsenrings parlamentarischen Rechte wieder her - vertreten wurde der Abgeordnete dabei durch Rechtsanwalt Gerhard Frey jun., den Sohn des DVU-Bundesvorsitzenden.
In Köln trafen sich zu einer gemeinsamen Klausurtagung die Mainzer Stadtratsfraktion der Republikaner und die Rathaus-Fraktion der überparteilichen Bürgerbewegung "pro Köln". Auch dies ein wegweisender Schulterschluß im Zuge verstärkter Einigungsbemühungen. Der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht und die Pro-Köln-Fraktionschefin Judith Wolter konnten unter den Gästen auch den rheinland-pfälzischen REP-Landesvorsitzenden Stephan Stritter begrüßen. "Alle politikfähigen Kräfte rechts der Mitte sollten an einem Strang ziehen", wurde nach der Tagung bekräftigt.
hg/de (Nation & Europa, Ausabe 7/2006)
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 10. Juli 2006
Zunehmend machen sich Stadtverwaltungen und sogar Polizeipräsidien zu Komplizen "antifaschistischer" Demokratiefeinde. In Gelsenkirchen konnte eine NPD-Demonstration im Juni nur stattfinden, weil das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz eine Verbotsverfügung des städtischen Polizeipräsidenten Rüdiger von Schoenfeldt aufhob. Zuvor hatte sich das Oberverwaltungsgericht Münster einmal mehr geweigert, der Partei Rechtsschutz zu gewähren und der einschlägigen Karlsruher Spruchpraxis zum Versammlungsrecht zu folgen. Polizeichef Schoenfeldt machte gar nicht erst den Versuch, neutral zu erscheinen. Er bezeichnete die NPD-Veranstaltung als "Provokation" und "Imageschaden für Deutschland". Dagegen wandten die Richter ein, das deutsche Ansehen könne höchstens Schaden nehmen, wenn hierzulande die Versammlungsfreiheit nicht mehr gewährleistet sei.
Die höchstrichterlich blamierte Polizeiführung ließ in Gelsenkirchen über Lautsprecher verkünden: "Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die (NPD-)Demo zu verhindern, und haben viel Verständnis für die Proteste." Eine derartige Parteinahme einer zur Neutralität verpflichteten Behörde widerspricht den elementarsten Grundsätzen des demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaats. Die Polizei hat legale und friedliche Veranstaltungen nicht zu kommentieren, sondern - ohne inhaltliche Wertung - zu schützen. Außerdem darf angenommen werden, daß es auch unter den Polizisten rechte Wähler gibt. Das "Wir" in den Gelsenkirchener Lautsprecherdurchsagen war der angemaßte Pluralis majestatis eines pflichtvergessenen Polizeifunktionärs - mehr nicht, aber schlimm genug.
Ähnlich ging es jüngst in Düsseldorf zu, wo sich das "Verständnis" der Polizei aber rasch verflüchtigte, als die Beamten von antirechten Demonstranten mit Flaschen und Steinen beworfen wurden. Es gab mehrere Verletzte. Auch ein NPD-Sommerfest im bayerischen Regensburg stieß auf antidemokratische Reaktionen. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, warf dem Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) allerdings "fahrlässige Untätigkeit" vor, weil dieser nicht für die Juso-Gegendemonstration getrommelt habe. Schaidinger wies das "mit Befremden" zurück und sprach sich sogleich für eine "große städtische Demonstration gegen Rechts" im September aus.
Der von links inszenierte "Aufstand der Anständigen" bringt auch bürgerlich-konservative Kommunalpolitiker in Zugzwang. Dabei kommt es zu peinlichen Verrenkungen. Im oberpfälzischen Cham kaufte jetzt die Stadt der NPD eine Halle vor der Nase weg - zu einem weit überhöhten Preis. Wer heutzutage eine Immobilie veräußern will, bringt am besten rechte Interessenten ins Spiel - und schon steigern sich Kommunalpolitiker in einen "antifaschistischen" Kaufrausch. Der Chamer Bürgermeister Leo Hackenspiel (Freie Wähler) begründete das auf einer antirechten Kundgebung mit dem Satz: "In Freiheit leben zu dürfen, dieses Glück verpflichtet." Noch vor einigen Jahren fühlte sich Hackenspiel glücklich und verpflichtet, den Republikanern zu ihren damaligen Aschermittwochskundgebungen in Cham die bürgermeisterliche Aufwartung zu machen. Schon am Vorabend traf er sich gern mit den REP-Oberen Franz Schönhuber und Harald Neubauer zum Begrüßungstrunk. Auch die Ortspresse berichtete darüber - neutral und sachlich.
Einen juristischen Erfolg erzielte der sächsische NPD-Abgeordnete Uwe Leichsenring. Er war nach einer turbulenten Debatte vom CDU-Landtagspräsidenten mit Sitzungsverbot belegt worden. Leichsenring hatte von "Sonderzügen" gesprochen, die an manchen Tagen notwendig seien, wenn man alle gewalttätigen Linksdemonstranten polizeilich abführen wollte. Dies war dem Politiker (auch in bundesweiten Medienberichten) so ausgelegt worden, als habe er die Wiedereinführung von Sonderzügen zur Judendeportation gefordert. Mit einer einstweiligen Anordnung stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof Leichsenrings parlamentarischen Rechte wieder her - vertreten wurde der Abgeordnete dabei durch Rechtsanwalt Gerhard Frey jun., den Sohn des DVU-Bundesvorsitzenden.
In Köln trafen sich zu einer gemeinsamen Klausurtagung die Mainzer Stadtratsfraktion der Republikaner und die Rathaus-Fraktion der überparteilichen Bürgerbewegung "pro Köln". Auch dies ein wegweisender Schulterschluß im Zuge verstärkter Einigungsbemühungen. Der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht und die Pro-Köln-Fraktionschefin Judith Wolter konnten unter den Gästen auch den rheinland-pfälzischen REP-Landesvorsitzenden Stephan Stritter begrüßen. "Alle politikfähigen Kräfte rechts der Mitte sollten an einem Strang ziehen", wurde nach der Tagung bekräftigt.
hg/de (Nation & Europa, Ausabe 7/2006)