Abwasserentsorgung in Kleingärten

Dem heftigen Protest von Kleingärtnern sah sich kürzlich in Wismar Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) ausgesetzt. Thema: die künftige Abwasserentsorgung.
 
Für Diskussions- und Zündstoff unter den Laubenpiepern (und das nicht nur in Wismar) sorgt seit längerem der Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008. Demnach wurden die unteren Wasserbehörden verpflichtet, alle Einleitungen aus Abwasseranlagen, die nicht den Regeln der Technik entsprechen, anzupassen oder die Gewässerbenutzung bis spätestens 31. Dezember 2013 einzustellen. Die Regelung gilt nicht nur für dauerhaft bewohnte Grundstücke, sondern auch für Wochenendhäuser und Kleingartenanlagen. Die Abwasserentsorgung hat künftig mit Hilfe einer abflußlosen Grube bzw. durch den Einsatz von Komposttoiletten zu erfolgen.
 
NPD-Antrag: Für soziale Umsetzung der Vorgaben  
 
Gewiß: Das Einleiten von Schadstoffen aus Gebrauchs- in das Grundwasser ist laut Landeswassergesetz sowie dem bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetz streng untersagt. Auch vor 1989 war eine ungeklärte Einleitung von Schmutzwasser verboten. Doch sind unter den Nutzern von Kleingärten eher selten Gut- und Besserverdienende zu finden. Viele der Laubenpieper beziehen eine Rente, sind Geringverdiener oder müssen ihren Lebensunterhalt mit Leistungen nach dem SGB II oder XII bestreiten.
 
In einem Antrag sprach sich die NPD-Landtagsfraktion dafür aus, die Umsetzungsfrist für eine gesetzeskonforme Abwasserentsorgung in Kleingärten aus sozialen Gründen bis zum 31.12.2016 zu verlängern. „Ziel sollte es sein, das Kleingartenwesen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und sozial unverträgliche Abwasserentsorgungs-Pflichten zu unterlassen, die Kleingartennutzer daran hindern, eine Kleingartenparzelle zu unterhalten“, heißt es in der Begründung.
 
Nationale gegen Abgrenzung um der Abgrenzung willen
 
Das Blockparteien-Gefüge aus CDU, SPD, Linker und FDP lehnte den Vorstoß ab, weil er von der NPD kam. Das hinderte die Linken nicht, in der darauffolgenden Landtagssitzung mit einem Antrag zum selben Thema vorzupreschen.
 
Der NPD-Abgeordnete Birger Lüssow machte im Rahmen einer Erwiderungsrede noch einmal die grundsätzliche Haltung der Nationalen deutlich:
 

„Die NPD-Fraktion hingegen unterstützt jederzeit parlamentarische Vorstöße, wenn es zum Wohle der Bürger geschieht, unabhängig davon, welche Fraktion die Initiativen startete, mit einem Unterschied jedoch: Wir Nationalisten erschöpfen uns nicht in einer kleinlichen Blockade und totalen Abgrenzungshaltung, so wie es eben die selbsternannten Demokraten im Umgang mit nationalen Forderungen praktizieren. Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir keine ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken von Kleingärtnern austragen.“  
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Sonntag, 05. Juni 2011