Kommunale Selbstverwaltung sichern

Im Rahmen seines Berichts informierte der Landrat Christiansen (SPD) den Kreistag, daß der Landkreis die Aufhebung der Sperrung der Bundesstraße 5 für den Schwerlastverkehr beim Landesverkehrsministerium beantragt hat. Dieser Antrag sei – nach Ansicht der Verwaltung – aufgrund rückläufigen Verkehrsbelastungen konsequent.
 
Auf die Frage des NPD-Kreistagmitglied Stefan Köster, wie der Landkreis handelt, wenn die Verkehrsbelastung wieder stark zunehmen würde, antwortete Christiansen, daß man dann eine Neubewertung vornehmen müßte. Eine bedarfsgerechte und bürgerfreundliche Lösung des Problems steht weiterhin aus.
 
Auf der kurzen Tagesordnung war die NPD diesmal mit einem Antrag vertreten. So forderten sie:
 
  1. Der Kreistag spricht sich gegen die Absicht des Amtes für Raumordnung aus, wonach im neuen Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin die Nachbargemeinden der Landeshauptstadt „freiwillig“ auf Entwicklungsmöglichkeiten bei der Wohnbebauung und Gewerbeentwicklung verzichten sollen.
  2. Der Landrat wird beauftragt, den Kreistagbeschluß an die Landesregierung, die Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sowie an das Amt für Raumordnung weiterzuleiten.
 
Hintergrund des Antrages sind die Planungen des „Amtes für Raumordnung“ – das in Doppelfunktion als Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg fungiert und zudem staatliche untere Landesplanungsbehörde ist. Dessen Rahmenplan sieht für den Stadt-Umland-Raum Schwerin bis zum Jahr 2020 vor, daß die Umlandgemeinden der Landeshauptstadt Schwerin „freiwillig“ auf Entwicklungsmöglichkeiten bei der Wohnbebauung und der Gewerbeentwicklung verzichten sollen. Dies stellt aus Sicht der NPD-Kreistagmitglieder einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Aus diesem Grunde halten die Mitglieder der NPD im Kreistag von Ludwigslust es für zwingend, daß sich der Landkreis an die Seite unserer Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt stellt.
 
Im § 88 Absatz 2 der Landkreisordnung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es:
 
„Die Landkreise verwalten ihr Gebiet zum Wohle ihrer Einwohner und der kreisangehörigen Gemeinden nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie unterstützen die Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und tragen zum Ausgleich ihrer Lasten bei.“
 
Und genau hierum ging es beim NPD-Antrag. Der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf, Herr Wissel, drückte es laut Medienangaben wie folgt aus: „Hier werden geltendes Recht und die kommunale Selbstbestimmung ausgehebelt!“
 
Da die selbsternannten „Demokraten“ bekanntlich ein Problem mit Anträgen der NPD haben, bot Köster an, den eigenen Antrag zurück zu ziehen, wenn aus den Reihen der selbsternannten Demokraten ein Dringlichkeitsantrag mit der gleichen Zielrichtung gestellt würde.
 
Landrat Christiansen übernahm die Gegenrede zum NPD-Antrag und verwies darauf, daß die Vorgehensweise des Amtes für Raumordnung nichts Ungewöhnliches sei. Er verwies auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten und betonte, daß der NPD-Antrag vielmehr einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen könnte. Angesichts der Tatsache, daß Christiansen zugleich Vorsitzender des „Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg“ ist, war der Redebeitrag Christiansens verständlich. Bezeichnend war lediglich das große Schweigen der Kreistagfraktionen. Lediglich der SPD-Fraktionsvorsitzende Gohsmann versuchte sich in einer Gegenrede, die allerdings schwer verständlich und inhaltsleer war.
 
Der NPD-Antrag wurde schließlich von der Kreistagmehrheit abgelehnt.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 02. April 2011