Schulhof-CD sorgt für Wirbel

Die neue Schulhof-CD des Landesverbandes sorgt derzeit landauf, landab für reichlich Aufregung. Bereits in der vergangenen Woche hat das Landeskriminalamt medienwirksam mitgeteilt, daß es die CD an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien übersandt hätte – natürlich mit der Anregung um Indizierung.
 
Die politische Abteilung des Landeskriminalamtes ging bei der Würdigung mit so großer Sorgfaltspflicht vor, daß man gegenüber der Prüfstelle die Landtagsfraktion als Herausgeber nannte, erreichbar über ein Schweriner Postfach, daß es offensichtlich gar nicht gibt. Da auch bei den beigefügten Textabschriften immer wieder Fehler auftauchen, in mindestens einem Falls gar ein Wort hinzugefügt wurde, unterstellt der für die CD verantwortliche stellvertretende Landesvorsitzende, David Petereit, der Behörde „eindeutig politische Motive“.
 
„Wenn es nach dem Willen der Staatschützer ginge, dann würde die CD schon in der nächsten Woche der Zensurbehörde zum Opfer fallen. Wie es sich abzeichnet wird die Anhörung zur CD im Oktober stattfinden, was, wenn überhaupt, die Indizierung dann zum 1. November nach sich ziehen würde. Ich gehe derzeit davon aus, daß es wie bei der letzen Schulhof-CD auch hier ein peinliche Schlappe für die Schlapphüte geben wird.“
 
Überhaupt zeigen seit der Pressemitteilung des Landeskriminalamtes, Polizisten ein gesteigertes Interesse an der Schulhof-CD. Am vergangenen Wochenende wurden in Rostock 15 CDs im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle eingezogen, heute Morgen wurden weitere 50 CDs vor einer Schule beschlagnahmt und aus Boizenburg wird eine Erfolgsmeldung von ganzen zwei CDs, die an die Polizei übergeben wurden, verbreitet.
 
Im Rahmen der heutigen Beschlagnahme, äußerte einer der Polizisten, daß diese u.a. auf der Grundlage einer Dienstanweisung durch den Staatsschutz bzw. die MEAX geschehe. Eine dortige Nachfrage ergab allerdings: „Daß dies totaler Unsinn ist.“ So eine Anweisung gäbe es nicht. Allerdings würden immer wieder Stichproben gemacht, um zu überprüfen ob sich auch die CD in der Hülle befinde, mit den Titeln, die außen benannt sind. Die Beschlagnahme wird nun auf Antrag richterlich geprüft.
 
Alle Informationen rund um die aufregende Schulhof-CD finden sich unter www.schulhof-cd.info
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 09. September 2010