Arbeitsmarktzahlen bleiben geschönt

Ob sie nun (offiziell) gestiegen oder gesunken sind: die Arbeitsmarktzahlen geben in den seltensten Fällen ein getreues Abbild der Wirklichkeit wieder. Wie sollten sie auch? Wird doch Schönfärberei auch auf diesem Gebiet durch Gesetze und Verordnungen gedeckt.

Zum 1. Januar 2009, also vor etwas mehr als einem Jahr, wurde das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium einer Reform unterzogen. Die Grundlage bildete das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008. Einer der Kernpunkte ist der neugestaltete § 46 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, das sich mit Maßnahmen der Arbeitsförderung befaßt.

Alle in einen Topf

Der § 46 SGB III enthält Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dort heißt es in Absatz 1: „Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.“

Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nr. 3 gleichgestellt.

Nichts als blumige Worte

Wer an einer der im § 46 genannten Maßnahmen teilnimmt, unterliegt der Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB III. Dieser bestimmt, daß Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten.

Neben den neuzeitlichen Arbeitsnomaden werden also auch diejenigen aus der Statistik gestrichen, die an „Maßnahmen“ teilnehmen, deren Erfolg der Gesetzgeber nicht garantieren kann, worüber auch blumige Worte nicht hinwegzutäuschen vermögen.

Von Bundesseite wird mit dem neuen Instrumentarium „die Erwartung“ verknüpft, „dass mit den Maßnahmen des SGB III qualitativ und quantitativ mehr als eine intensive vermittlerische Betreuung geleistet wird“, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der NPD-Landtagsfraktion. Und weiter: „Nach der Gesetzesbegründung soll durch Maßnahmen nach § 46 SGB III ,entsprechend den Zielsetzungen der Arbeitsförderung die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden’.“

Unter dem Strich statistische Kosmetik

Wenigstens im Nomos-Kommentar zum SGB III (Baden-Baden 2008, S. 84) werden für eine solche Verfahrensweise, die durch besagten § 16 Abs. 2 SGB III gedeckt ist, die richtigen Worte gefunden:

„Abs. 2 wurde erst durch das Dritte Hartz-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt, Auch wenn sich die Begründung dazu (BT-Drucks. 15/1515, S. 77) sehr viel ,tiefschürfender’ liest, hat man es bei dieser Bestimmung mit den Phänomenen des ,Verdeckens von Arbeitslosigkeit’ und der ,statistischen Kosmetik’ zu tun. Zu den offiziellen Arbeitslosenzahlen müssen stets diejenigen hinzugerechnet werden, die sich in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik befinden. Besonders in den neuen Bundesländern lässt dies die tatsächliche Lage dann noch dramatischer erscheinen“.

NPD-Vorstoß für wirklichkeitsgetreue Arbeitslosen-Statistiken


Die NPD-Landtagsfraktion hat auch auf diese Mißstände beizeiten hingewiesen. Im April 2008 forderte sie die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen. Mit ihr sollte „Rot-schwarz“ einen Beitrag für wirklichkeitsgetreue Arbeitslosenzahlen leisten (siehe auch Drucksache 5/1400). Seitdem hat sich nichts zum Besseren geändert. Das Gegenteil ist der Fall. So werden Personen, die auf der Arbeitssuche durch Dritte (private Arbeitsvermittler) betreut werden, seit etwa einem Jahr ebenfalls nicht mehr zum Heer der Arbeitssuchenden gezählt.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Freitag, 29. Januar 2010