Befangenheitsantrag angenommen

Seit mehr als 1 ½ Jahren dümpelt das Verfahren zur Feststellung der Ungültigkeit der Land-ratswahl Ludwigslust vom 18. Mai 2008 vor sich hin, ohne daß sich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin abzeichnet.

Nun gab das Verwaltungsgericht einem Befangenheitsantrag von Stefan Köster vom 20.11.2009 statt. Hintergrund war eine dienstliche Äußerung des Berichterstatters in diesem Verfahren, wonach er eine freundschaftliche Verbindung zum Landrat des Landkreises Lud-wigslust, Rolf Christiansen, habe. In der dienstlichen Äußerung gab der Richter die Möglich-keit an, daß diese Freundschaft dafür Anlaß geben könnte, die Sorge der Befangenheit auf-kommen zu lassen.

Mit seiner Entscheidung vom 15.01.2010 bestätigte das Verwaltungsgericht den Befangen-heitsantrag des Landtagsabgeordneten, da „ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen“.

Eine erstrichterliche Entscheidung läßt somit weiter auf sich warten. Wir werden an dieser Stelle über den weiteren Verlauf berichten.

Näheres zur Nichtzulassung zur Landratswahl können Sie hier nachlesen:

Stefan Köster fordert eine Wiederholungswahl

Am 18. Mai Wahlboykott

Die Wahrheit tut weh...

Neues von der Parteiendiktatur

NPD kandidiert zu den Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 27. Januar 2010