Bundesagentur für „Arbeit“ will Kindergelderhöhung von Hartz-IV-Empfängern zurück

Wenn ein politisches System den Beweis antreten will, wie asozial es gegenüber dem eigenen Volk ist, dann liefert eine Ankündigung der sogenannten Bundesagentur für „Arbeit“ erneut einen Beleg für die BRDeutschland.

Zum 01.01.2010 hat die Bundesregierung mit ihrem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ u. a. die Kinderfreibeträge und das Kindergeld erhöht, ohne dafür Sorge zu tragen, daß diese Erhöhung allen Kindern in der BRDeutschland zugute kommt. „Um Familien mit unteren und mittleren Einkommen zu entlasten“, so der hehre Anspruch, wurde das Kindergeld um 20 Euro pro Kind und Monat erhöht. An der Freibetragerhöhung wird aber gleichzeitig deutlich, daß dieses Gesetz ein absolutes Klientelgesetz dieser Bundesregierung ist. Familien von Besserverdienenden sind nämlich die Gewinner des Gesetzes, weil nur diese den neuen Freibetrag wirklich nutzen können. Denn nach Angaben von Fachleuten ist erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 63.391,00 Euro der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld.

Jenen Familien, die sowieso schon wenig zum Leben haben und auf Hartz-IV angewiesen sind, wird das erhöhte Kindergeld jedoch sogleich wieder auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. So sieht also die Sozialpolitik von Schwarz-Gelb aus.

Ist die Entscheidung der Bundesregierung, wonach die Kindergelderhöhung finanzschwache Familien, die auf Sozialleistungen wie Hartz-IV angewiesen sind, ausnimmt, schon ein Skandal, setzt eine Mitteilung der Bundesagentur für „Arbeit“ dem Ganzen noch die Krone auf. Weil bei vermutlich bis zu einer Million Haushalte die Erhöhung nicht sofort auf die Hartz-IV-Beträge angerechnet wurde, stehen diesen Familien nun Rückzahlungsforderungen der Bundesagentur ins Haus. Der Verwaltungsaufwand, so ein Sprecher der Bundesagentur gegenüber den Medien, „sei enorm“. Die etablierte Politik schweigt zu diesem Skandal weitestgehend.

Sozialrechts-Anwalt zeigt Ausweg auf


Hilfe für die Betroffenen kommt allerdings vom Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger. Er verweist gegenüber den Medien auf eine rechtliche Absicherung, die den betroffenen Hartz-IV-Empfängern hinsichtlich der „zuviel“ gezahlten Beträge zur Jahreswende zugute kommt und empfiehlt deshalb, Widerspruch gegen etwaige Rückforderungsbescheide einzulegen.

Kilger begründet dies laut Medienangaben damit, daß es einerseits den Vertrauensschutz gebe und anderseits vorliegende Bescheide Bestand haben, worauf die Rechtsordnung basiert und somit „der Bürger darauf vertrauen kann, daß die nicht einfach zurückgenommen werden können“.
Zudem böte, so Kilger, auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Hilfestellung. Nach § 818 Abs. 3 BGB entfällt unter Umständen eine Rückzahlung erhaltener Beträge, wenn die Betroffenen davon ausgehen konnten, daß sie die Leistungen zu Recht erhalten haben, diese zum Zeitpunkt der Rückzahlungsaufforderung bereits für den täglichen Lebensunterhalt verbraucht und der Betrag somit nicht mehr vorhanden ist. Im Vertrauen auf das Bestehen des Rechtsgrundes, könnte demnach der Schutz für alle jene, denen das Kindergeld nicht angerechnet wurde, nach dem § 818 Abs. 3 BGB eintreten.

Binnen vier Wochen Widerspruch einlegen!


Alle Betroffenen, so der Sozialrechtsanwalt, können innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Rückzahlungsbescheide einlegen. In einer Einzelfallprüfung wird dann die Bundesagentur für „Arbeit“ auch die zuvor genannten rechtlichen Schranken bewerten müssen.

Auch dieser Fall ist ein Beleg dafür, wie wichtig NPD-Abgeordnete in den Parlamenten der BRD sind. Mit zahlreichen Initiativen auf kommunaler und auf Landesebene, in Parlamenten und außerparlamentarisch haben NPD-Vertreter die vielen, vielen Fehler der Hartz-Gesetzgebung aufgezeigt und hierdurch den Finger in die Wunde des volksfeindlichen Systems gelegt. Dabei darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß die parlamentarischen Initiativen der NPD sowohl in den Landtagen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen als auch auf kommunaler Ebene gegen diese gemeinschaftsunfähige Politik sicherlich auch nur kosmetischen Charakter haben. Sie sind dennoch notwendig, um dem System den eigenen Spiegel vorzuhalten.

Anhand dieses einzelnen Beispiels wird aber ebenso deutlich, wie wichtig der von der NPD angestrebte politische Systemwechsel ist. Zum Wohle unseres Volkes!

Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Montag, 25. Januar 2010