Selbstverständlich Wahlbeobachter! - Aber wie?

Noch nötiger als der Kongo hat die BRD aufmerksame Bürger, die bei den Stimmauszählungen aufpassen. Schon während der Kommunalwahl 2009 kam es in Mecklenburg und Pommern zu sehr merkwürdigen Ereignissen. Abgeschlossene Wahllokale, Bleistifte, Wahlempfehlungen und manchmal einfach Dummheit. Wahlbeobachtungen sind notwendiger den je.

Heute

Überzeugen Sie möglichst viele Freunde und Bekannte, am Sonntag nicht nur wählen zu gehen, sondern auch während der Auszählung in den Wahllokalen zu bleiben und den Wahlvorständen auf die Finger zu sehen. Nationale Gesinnung ist dafür keine Vorraussetzung. Anständige Bürger gibt es – an der Basis – in allen politischen Strömungen.

Verbreiten Sie diesen Aufruf!

Vor den Wahllokalen

Sehen Sie in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, oder unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude Wahlwerbung: Machen Sie den Wahlvorstand darauf aufmerksam! Verlangen Sie die sofortige Beseitigung! Wahlwerbung in und vor Wahllokalen ist nach § 32 des Bundeswahlgesetzes verboten. Drohen Sie notfalls mit Einspruch gegen die Wahl, gemäß dem Wahlprüfungsgesetz. Der Einspruch muß binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen.
Verboten ist „jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild“ d.h. daß auch Kommentare nach dem Motto, daß Kreuz an der richtigen Stelle zu machen usw. nicht erlaubt sind. Schon gar nicht aus den Reihen des Wahlvorstandes.

Im Wahllokal


Gehen Sie rechtzeitig ins Wahllokal, damit Sie bei der Auszählung ab 18 Uhr von Anfang an dabei sind. Sollte man Sie bei der Auszählung nicht dabei haben wollen, berufen Sie sich auf § 54 der Bundeswahlordnung: "Während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jede Person zum Wahlraum Zutritt, so weit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist." Drohen Sie notfalls mit Einspruch gegen die Wahl. Machen Sie sich genaue Notizen!

► keine Altersbegrenzung für Wahlbeobachter, auch unter 18 Jahren darf man anwesend sein
► keine zeitliche Begrenzung der Anwesenheit
► man muß nicht vor Ort wohnen

Nach 18 Uhr, während der Auszählung

Achten Sie besonders darauf, daß niemand Stimmzettel verschwinden läßt. Der Zählvorgang beginnt damit, daß alle Stimmzettel aus den Wahlurnen auf einen Tisch geschüttet werden. Dann wird zunächst die Gesamtzahl festgestellt – diese unbedingt notieren.

Während der Auszählung ist darauf zu achten, daß gültige Stimmen nicht in ungültige verwandelt werden.

Zweifelsfrei ungültig sind Stimmzettel

► auf denen mehr als ein Wahlvorschlag angekreuzt ist
► die Zusätze oder Vorbehalte enthalten
► die schwer beschädigt (etwa durchgerissen) sind

Das gilt aber nur, wenn sich die Stimmzettel vor der Auszählung in einem solchen Zustand befinden – nicht, wenn sie von einem Auszählenden beschmiert oder beschädigt werden.

Gültig sind Stimmzettel

► wenn nur ein Kandidat oder nur eine Partei angekreuzt ist, also nur die Erst- oder die Zweitstimme abgegeben wurde
► wenn kein Kreuz, sondern ein anderes Symbol die gewollte Partei kennzeichnet

Es kommt darauf an, daß der Wählerwille zweifelsfrei zu erkennen ist. Daß kann gem. § 34 Bundeswahlgesetz durch ein  auf „Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise“ geschehen, Ein Punkt oder ein "Ja" in oder neben dem zum Ankreuzen vorgesehenen Kreis kann als gültige Stimmabgabe angesehen werden.

Solche Fälle werden unter den Auszählenden diskutiert. Sie dürfen an diesen Beratungen zwar nicht teilnehmen, dokumentieren Sie aber mit genauer Uhrzeit jede zweifelhafte Entscheidung.

Eine kurze Warnung, daß hier ein Anlaß für eine Wahlanfechtung oder gar eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung, § 107a StGB, vorläge, kann angebracht sein.

Notieren Sie alle Zwischenergebnisse und vor allem auch das Endergebnis, das der Wahlvorstand dann telefonisch an den Landeswahlleiter gibt. Das können wir dann mit dem offiziellen Resultat vergleichen.

Ein Hinweis an unsere Beisitzer in den Wahlvorständen

Sollte man versuchen, Sie zur Teilnahme an Manipulationen zu überreden, informieren Sie sofort die Landeswahlleitung und die Polizei. Allein der Versuch der Wahlfälschung ist strafbar!

Daß die Wahlauszählungen beobachtet werden ist von der Wirkung her nicht zu unterschätzen. Beobachter aus vergangenen Jahren berichten, daß sie bei JEDER Auszählung, an der sie teilnahmen, Stimmen für die NPD herausholen konnten, die sich beispielsweise fälschlich auf dem Stapel der ungültigen Stimmen wiederfanden.

Wahlbeobachtung ist Wahlkampf bis zur letzten Minute und ebenso wichtig, wie Flugblätter, Infotische und Plakate.

Denken Sie daran: Jede Stimme für Deutschland zählt - deshalb darf Wahlfälschern keine Chance gegeben werden!

Melden Sie uns ihre Ergebnisse und Erfahrungen!

Wir werden die Ereignisse nach der Wahl auswerten und veröffentlichen. Bei Wahlmängeln werden wir Einsprüche gegen die Wahl und ggf. Strafanzeigen stellen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Freitag, 25. September 2009