Polizeikessel von Lüneburg war rechtswidrig

Betroffene können nun Schadenersatz gelten machen

Am 2. Juni 2007 kam es, nachdem das Bundesverfassungsgericht die zentrale nationale Demonstration gegen den G8-Gipfel endgültig verbot, zu zahlreichen spontanen Demonstrationen. So unter anderem auch in Lüneburg. Allerdings wurde dort versucht die Demonstration aufzulösen und ca. 130 Kameraden wurden über etliche Stunden hinweg polizeilich festgehalten.

Wie Christian Worch mitteilt, ist die Feststellung des Landgerichts Lünburg, daß die polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war, inzwischen unanfechtbar, da weitere Rechtsmittel ausdrücklich nicht zugelassen sind. Eine gute Meldung für alle, die am 2. Juni 2007 in Lüneburg in polizeilichen Gewahrsam genommen worden sind.

Es besteht nun die Möglichkeit, daß alle, die von der damaligen Ingewahrsamnahme betroffen waren, Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz für entgangenes Freizeitvergnügen einfordern können. Die Betroffenen wenden sich bitte an die damaligen Organisatoren der Busreisegruppen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Sonntag, 02. November 2008