Ospa-Kontokündigung: Berufung eingelegt
Am 29.06.06 wurde gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22.06.06 Berufung eingelegt.
Wir sind weiterhin zuversichtlich, den Rechtskampf für uns entscheiden zu können. Auf 11 Seiten Berufungsbegründung wurde noch einmal die Rechtsposition der NPD dargestellt und damit die Entscheidung des Landgerichts angegriffen.
Spenden für den Rechtskampf leisten Sie bitte an den Landesverband, da das Konto des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte bei der Ospa bereits erloschen ist.
NPD MV
Kto: 100 078 826
BLZ: 150 505 00
Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: Konto-Rechtskampf
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 03. Juli 2006
Wir sind weiterhin zuversichtlich, den Rechtskampf für uns entscheiden zu können. Auf 11 Seiten Berufungsbegründung wurde noch einmal die Rechtsposition der NPD dargestellt und damit die Entscheidung des Landgerichts angegriffen.
Spenden für den Rechtskampf leisten Sie bitte an den Landesverband, da das Konto des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte bei der Ospa bereits erloschen ist.
NPD MV
Kto: 100 078 826
BLZ: 150 505 00
Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: Konto-Rechtskampf