Bericht von der Kreistagssitzung Ostvorpommerns

Kreistag läßt versehentlich NPD-Beschlußvorlage durchgehen.

Während der Sitzung des Kreistages des Landkreises Ostvorpommern am 22.05.2006 beantragte die NPD, den Geschäftsanteilskaufvertrag für das Wolgaster Kreiskrankenhaus zu veröffentlichen. Dies sei vor allem deshalb wünschenswert, weil die Kreisverwaltung in der öffentlichen Darstellung des Vorgangs immer so getan habe, als ob sie keinerlei Zweifel an der Tüchtigkeit und dem guten Willen der Uni-Klinik Greifswald hege, während sie aber gleichzeitig ein Rücktrittsrecht vom Verkauf in den Vertrag hineingeschrieben habe für den Fall, daß die neue Führung nicht imstande wäre, das Krankenhaus ordentlich zu verwalten. Offenbar war man sich seiner Sache doch nicht so sicher, was nach der Meinung der nationalen Volksvertreter öffentlich werden sollte.
Und das wird es jetzt auch. Denn die Kreistagsverwaltung hat sowohl den NPDBeschlußvorschlag als auch die dazugehörige Sachdarstellung nicht in den nichtöffentlichen, sondern in den öffentlichen Teil der Sitzung eingeordnet. Ganz legal darf der Öffentlichkeit nun also mitgeteilt werden „was in der Sachdarstellung geschrieben steht: „Daher beinhaltet der Vertrag auch ein Rücktrittsrecht für den Fall, daß der Käufer nachhaltig und schuldhaft vom Geschäftsplan abweichen oder nicht in der Lage sein sollte, dauerhaft die Krankenhausversorgung sicherzustellen.“
Während der Verkaufsverhandlungen war nicht zu vernehmen, daß die Kreisverwaltung mit der Möglichkeit einer solchen Entwicklung ernsthaft rechnete. Man hat die Bürger getäuscht. Um so besser, daß das nun nicht länger geheimgehalten werden kann.
Der NPD-Abgeordnete Andrejewski bedankte sich daher auch artig dafür, daß die Beschlußvorlage im Öffentlichen Teil behandelt wurde. Mit so viel Glück hatten wir gar nicht gerechnet

Landkreis zu bankrott, um seinen Pflichten nachzukommen.

Wenn sich der Landkreis schon ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag vorbehält, dann muß er auch in der Lage sein, es gegebenenfalls auszuüben. Er hat in diesem Falle den Kaufpreis zurückzuerstatten. Konsequenterweise beantragte die NPD daher, eine entsprechende Rücklage zu bilden. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die NPD-Beschlußvorlage dem Haushaltsrecht widerspreche. Der Witz daran ist, daß das sogar stimmt, allerdings lediglich deswegen, weil die Kaufsumme von der Kreisverwaltung bereits restlos verballert wurde, wie während der Kreistagssitzung herauskam. Und ohne das notwendige Geld - die Deckung - kann man keine Rücklage bilden und darf es haushaltsrechtlich auch nicht.
Fassen wir also nochmals zusammen: Der Landkreis rechnet damit, daß die Uniklinik Greifswald bei der Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Ostvorpommern versagen könnte. Deshalb schreibt er ein Rücktrittsrecht in den Kaufvertrag. Das muß er auch, weil das Krankenhausgesetz des Landes ihn dazu verpflichtet. Leider nützt ihm das schöne Rücktrittsrecht aber in der Praxis nichts, denn das Geld ist schon weg. Eine Rücklage kann er nicht bilden, ohne gegen das Haushaltsrecht zu verstoßen, und das Krankenhaus kann er nicht zurückkaufen, womit er sich außerstande setzt, gegebenenfalls das Krankenhausgesetz zu beachten.

Mit anderen Worten: Dieser Landkreis ist erledigt!

NPD stellt die meisten Anträge

Anzumerken ist noch, daß die NPD in dieser Kreistagssitzung zwei Anträge stellte, die CDU einen und die anderen Parteien gar keinen. So viel zu der Propagandathese, die NPD täte nichts in den Kommunalparlamenten.
Mit dem zweiten Antrag wollten wir eine Besserstellung von AlgII-Beziehern erreichen, von denen die Sozialagentur angebliche Überzahlungen zurückfordert. Diese sollten in den Anhörungsschreiben über ihre Rechte informiert werden. Aber, so wurden wir belehrt, stünde diesem Vorhaben eine Rechtsnorm aus dem SGB X entgegen, die in den Anhörungsschreiben allerdings nie aufgeführt wird. Wir halten das für einen billigen Vorwand, werden den Antrag aber für die nächste Sitzung so umschreiben, daß dieses Schlupfloch verstopft sein wird.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 23. Mai 2006