Bundesverfassungsgericht – kein Hort deutscher Souveränität

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies bedeutet, daß die zusätzliche, massive Einschränkung souveränen nationalstaatlichen Handelns auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon Wirklichkeit wird. Es ist daher nur als "Feigenblatt" zu verstehen, wenn das höchste Gericht einen Verstoß des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union in soweit gegen Artikel 38, Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 23, Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte gewahrt sieht. Die Ratifikationsurkunde daher, laut Urteil, darf demzufolge zum Lissabon-Vertrag so lange nicht hinterlegt werden, solange die vom Grundgesetz geforderte gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten sind.

Udo Pastörs, Vorsitzender der NPD-Landtagsfraktion, bemerkt zum heutigen Urteil:

"Die allgemeine Ablehnung der EU im Ganzen und des Lissabonvertrages im Besonderen hat auch das der Iren 2008 zum Lissabon-Vertrag die Herrschenden hierzulande alarmiert, die Deutschen zum EU-Regelwerk nicht abstimmen zu lassen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist am Ende ein Urteil gegen den Volkswillen.

Mit Rückendeckung von DIE LINKE bis CDU stimmte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat für das Diktat von Lissabon. Der wohl unausweichlich, scheinende Machtverlust der Nationalstaaten zugunsten der EU-Diktatur wird zukünftig auch in der BRD die Spannungen zwischen Volk und Parteienstaat noch erheblich verstärken.

Die NPD weiß sich mit der Mehrheit der Deutschen einig, in der Forderung: Raus aus der EU – und zwar schnell!"
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 30. Juni 2009