Mit den Problemen chronisch kranker Hartz-IV-Bezieher hat sich heute der Schweriner Landtag beschäftigt. Die Initiative ging von der NPD-Fraktion aus. Die Nationalen beantragten, Mehrbedarfe aus medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung nicht anzutasten.
Das Problem: Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen eine mit höheren Kosten verbundene Ernährung benötigen, ist zwar laut § 21 (5) des Zweiten Sozialgesetzbuches ein "Mehrbedarf in angemessener Höhe" vorgesehen. Die "Angemessenheit" leiten die Behörden aber von den Empfehlungen des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostenzulagen" ab.
Die „Empfehlungen“ haben sich mittlerweile geändert: Bisher riet der Verein für über 20 Krankheitsbilder Mehrbedarfe in Höhe von 25,56 Euro bis 66,47 Euro an. Jetzt soll die Mehrzahl bislang Berechtigter ihren Anspruch verlieren. Begründung: Sämtliche Lebensmittel, die ihrem speziellen Bedarf entsprächen, könnte dieser Personenkreis aus dem Regelsatz bestreiten.
Der NPD-Fraktion forderte, die Streichungen rückgängig zu machen und die Leistungen zumindest auf dem bis Ende 2008 geltenden Niveau genau zu bezeichnen. Bei Zustimmung im Landtag hätte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergreifen können. Der Antrag wurde aber abgelehnt.
Dazu erklärte der Abgeordnete Michael Andrejewski: "Natürlich lehnen die Vertreter des Kapitals solche Anträge ab, weil sie die Lebenswirklichkeit des Volkes einfach nicht mehr kennen. Wer ein Ministergehalt bezieht, der kann sich nicht vorstellen, daß bei Morbus Crohn, Diabetes oder Niereninsuffizienz der normale Hartz-IV-Satz für eine geeignete Kost nicht ausreicht.
Hier wird auf Kosten der Schwächsten gespart, während gleichzeitig Milliardenbeträge an Spekulanten fließen."
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Erstellt am Freitag, 30. Januar 2009