Berlin - Gegen das gestern erlassene Verbot der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Schwerin wird die NPD beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Die NPD-Rechtsabteilung ist der festen Überzeugung, daß das Verbot nicht halten wird.
Nachdem erst Mitte Mai die Demonstration zugelassen wurde, fällt den Behörden drei Tage vor dem 2. Juni ein, daß mit Gegendemonstrationen zu rechnen ist.
Richtig stellt die Stadtverwaltung in ihrer heute übermittelten Verbotsverfügung fest, daß ein großer Teil der Gegendemonstranten gewaltbereit und kriminell ist. So wird die Anmelderin des Aufzuges des Antifaschistischen Bündnisses, Angela Marquardt, zitiert, die angegeben hat, daß die Versammlungsteilnehmer des Antifa-Bündnisses zu großen Teilen aus der gewaltbereiten Szene in Berlin, Hamburg, Lübeck, und Rostock kämen.
Hierzu sagte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt:
"Warum wird dann diese Veranstaltung nicht verboten, wenn von dieser mit gewalttätigen Angriffen gegen friedliche nationale Demonstranten zu rechnen ist. Parallel zur Klage gegen das Verbot prüft die NPD-Rechtsabteilung eine neue Anmeldung direkt am Ort des G8-Gipfels. Dort sei nicht mit Verboten zu rechnen. Das jedenfalls wird aus offiziellen Kreisen verlautbart."
zurück
|
drucken
Erstellt am Donnerstag, 31. Mai 2007