Staatsparteien machen sich höchstes Gericht zur Beute

Monatelang haben Vertreter der etablierten Blockparteien in Hinterzimmern über die Besetzung der frei gewordenen Richterstellen am Landesverfassungsgericht verhandelt und geschachert. Der CDU-Politiker von Storch ist von der Schweriner Volkszeitung für seine diesbezüglichen Leistungen sogar gelobt und mit der Note 3 versehen worden.

Unter Mißachtung des Grundgesetzes und der Landesverfassung, die die Unabhängigkeit der Justiz fordern, haben die Staatsparteien das höchste Gericht des Landes zu ihrer Beute gemacht. Sie treiben es sogar noch schlimmer als beim Bundesverfassungsgericht, wo man wenigstens weiß, welcher Richter von welcher Partei durchgesetzt wurde.

In Mecklenburg-Vorpommern bleibt alles im Dunkeln. Obwohl viele Russisch in der Schule hatten, ist hier Glasnost ein Fremdwort. Von keinem Kandidaten ist bekannt, welchem Parteibuch er seine Ernennung zu verdanken haben wird. Nur daß sich die Strippenzieher von dem neuen Gremium absolute Willfährigkeit für die nächsten 12 Jahre versprechen, davon kann ausgegangen werden. Die wird auch benötigt für bereits geplante Abgeordnetenklagen, mit denen die Etablierten gerne Mandatsaberkennungen gegen NPD-Volksvertreter durchsetzen würden. Ein linientreues Justizinstrument wäre da sehr von Vorteil.

Einziges Hindernis auf diesem Weg ist der Umstand, daß sie nicht ausschließlich Parteijustitiare aufstellen können, sondern auch Berufsrichter berücksichtigen müssen, von denen sich manche noch eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt haben.

Dennoch: Der Einfluß des Parteibuchregimes beim Landesverfassungsgericht wird sich verstärken. Das ganze Ernennungsverfahren ist ein einziger Anschlag auf das rechtsstaatliche Grundprinzip der Gewaltenteilung. Deshalb hat der Abgeordnete Andrejewski die Vorschlagsliste im so genannten "Besonderen Ausschuß" abgelehnt, der ohnehin eine Farce war. Nicht dort wurde diskutiert und entschieden, sondern in außerparlamentarischen Kungelrunden.

Aus Protest gegen diese Machenschaften wird die NPD-Fraktion der geplanten Feierstunde zur Ernennung der Richter fern bleiben. So gehört es sich auch für die einzige demokratische Partei im Landtag. Die Aufstellung eines eigenen Kandidaten haben wir uns geschenkt. Der hätte zwei Drittel der Stimmen im Landtag benötigt, und da wir dem herrschenden Postenschachersyndikat weder angehören noch angehören wollen, wäre das wohl kaum zu erreichen gewesen.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 17. Januar 2008