NPD-Fraktion fordert Initiativen des Landes zur Überarbeitung des SGB II

Der Landtag beschäftigte sich heute auf Antrag der NPD-Fraktion mit der Problematik des SGB II. In 2 Anträgen forderte die NPD-Fraktion eine Bundesratsinitiative der Landesregierung mit dem Ziel, die rechtliche Stellung der Hartz IV-Empfänger zu verbessern.

Mit dem ersten Antrag forderte die NPD-Fraktion die Beibehaltung der sogenannten "58er-Regelung", so daß auch zukünftig Hartz IV-Empfänger nach dem 58. Lebensjahr nicht in Zwangsrente geschickt werden, sondern wie bisher, den Renteneintritt zu einem frühmöglichen Zeitpunkt vollziehen können, sofern dies nicht mit Abschlägen verbunden ist. Mittlerweile hat die Große Koalition in Berlin einen sogenannten Kompromiß erarbeitet, wonach die auch zwangsweise Zuweisung zu einem anderen Sozialträger (Rentenkasse) „erst“ ab 63 stattfinden soll.

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, erklärte heute dazu:

"Auch die Neuregelung, von vielen zu Recht als fauler Kompromiß bezeichnet, wird für die Betroffenen finanzielle Einbußen bedeuten. Pro Monat, den ein Erwerbsloser früher in Rente geht, ergibt sich ein Abschlag von 0,3 Prozent. Ein Jahr ALG II ergibt den kümmerlichen Betrag von € 2,16. Schon jetzt müssen 4 Prozent der Rentnerhaushalte in MV Wohngeld beziehen – doppelt soviel wie in anderen Bundesländern. Das will die NPD nicht widerstandslos hinnehmen und hat das auch in der heutigen Debatte deutlich gemacht. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, daß auf der einen Seite sogar die Rente mit 70 diskutiert wird – ältere Arbeitslose aber durch Zwangsverrentungen zum Empfang einer Hungerrente gezwungen werden."

Gegenstand eines weiteren Antrages war die Forderung der NPD-Fraktion, die SGB II-Regelungen dahingehend zu verändern, daß Widersprüche und Anfechtungsklagen durch die Betroffenen in Zukunft eine aufschiebende Wirkung erhalten.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Michael Andrejewski:

"Angesichts der hohen Erfolgsquoten bei Widersprüchen gegen Entscheidungen im Rahmen von Hartz IV wird deutlich, daß es häufiger zu Willkürregelungen seitens der Behörden kommt. Bis zu dieser Entscheidung müssen die Betroffenen aber mit den finanziellen Auswirkungen dieser Fehlentscheidung leben, da eine aufschiebende Wirkung bei den Behördenentscheidungen nicht vorgesehen ist. Selbst Eilverfahren vor Sozialgerichten können heute bis zu 3 Monaten dauern. Die hier gesetzlich geschaffenen sozialen Notlagen verletzen jedes Gerechtigkeitsempfinden, besonders dann, wenn sich Kinder in diesen Haushalten befinden. Eine Änderung der heutigen gesetzlichen Regelung ist dringend notwendig."

Beide Anträge wurden mit der Mehrheit der etablierten Parteien im Landtag abgelehnt.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 14. Dezember 2007