Die 14. Sitzung des Gremiums beschäftigte sich mit der Öffentlichen Anhörung und Beratung des Gesetzentwurfs der Volksinitiative (VI) "Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern". Dahinter verbirgt sich die Einfügung einer "Antifa-Klausel" in die Landesverfassung, was mit Hilfe der Anführung hanebüchener Gründe ("Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit der NPD", "Errichtung eines Führerstaates", "Störung des inneren Friedens") geschehen soll. Letztendlich geht es darum, die nationale, mithin einzige echte Opposition im Lande mundtot zu machen.
Umerzogen und mediengläubig
Zunächst wurden die Initiatoren der VI angehört, deren bekanntester, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Horst Klinkmann, zuerst zu Wort kam. Auf seinen Reisen habe er besorgte Anfragen von Wissenschaftlern erhalten, die aufgrund medialer Nachrichten Angst hätten, zu Kongressen nach M-V zu kommen. Es sei eine "traurige Entwicklung", die von den Ausschreitungen in Lichtenhagen 1992 bis zu den jüngsten Vorfällen in Wismar, als ausländische Studenten von bislang unbekannten, auf Fahrrädern unterwegs befindlichen Tätern attackiert worden sind, reichten. Solche Vorfälle seien "in der Presse deutlich dargestellt" worden. Auch habe Hansa Rostock in der bundesweiten Beliebtheitsskala ein paar Plätze verloren, was auf Ausschreitungen zurückgehe. Hier hätten "bestimmte Kräfte" mitgewirkt, zu denen sich Klinkmann jedoch nicht äußern wollte.
Die fast schon religiöse Mediengläubigkeit der meisten Anwesenden spielte denn auch am heutigen Montag eine gar gewichtige Rolle. Rechnet man die Auswirkungen der seit 1945 in Deutschland ihr Unwesen treibenden Umerziehungs-Maschinerie hinzu, wird klar, warum in der BRD eine mittlerweile psychopathologische Züge tragende Teufelsaustreibung (nationale Kräfte als "Belzebub") stattfindet.
Verfassungsrechtliche Bedenken
In diesem Zusammenhang von Interesse: Klinkmann wie auch andere der Initiatoren erklärten, die VI aus vornehmlich "emotionalen Gründen" ins Leben gerufen bzw. maßgeblich unterstützt zu haben. Eben diese Beweggründe waren es denn auch, die bei zwei Gutachtern Bedenken verfassungsrechtlicher Art hervorriefen. Prof. Dr. jur. Stefan Korioth, an der Universität München Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Kirchenrecht, verwies auf Grundsätzliches: Vornehmlich der Artikel 10 a bzw. dessen Absätze 2 und 3 kämen einem Eingriff in einfaches Bundesrecht gleich, das eine sogenannte Sperrwirkung entfacht. "Rechtsextreme" Delikte oder solche mit NS-Gehalt landesseitig "unter Strafe zu stellen", bezeichnete Korioth als "nicht vereinbar" mit Grundgesetzartikeln (z. B. Art. 21, 72).
Doch könne noch nachgebessert werde, indem eine direkte Berufung auf geltendes Bundesrecht erfolge. Insofern warteten Korioth und sein Rostocker Kollege Prof. Dr. Wilfried Erbguth (wenn wolle es wundern) letztendlich mit politisch-korrekter Artigkeit auf.
"Gefährdung des inneren Friedens" – durch wen?
Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski, Mitglied im Europa- und Rechtsausschuß, richtete an die Herrschaften die Frage, ob der "innere Friede" nicht auch durch zunehmende Angriffe von Arabern auf Juden (in der BRD!) gefährdet sei. Dem Hinweis auf fehlende Landesbezogenheit seiner Frage begegnete Andrejewski mit der Bemerkung, "Hier gibt es auch einen Landesrabbiner und Islamisten". In den Antworten der genannten Gutachter und der Initiatoren wurde überdies die gewollt einseitige Stoßrichtung deutlich. "Sie stellen hier monokausale Forderungen auf. Wollen Sie Gewalt in eine einzige Form gießen, indem Sie diese auf sogenannte Gewalt von Rechts reduzieren?", fragte NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs mit Recht. Sie wollen, die Vertreter der Blockparteien und ihre Claqueure.
Prof. Rabehl: "Keine Extra-Paragraphen"
Mit einiger Spannung wurde – zumindest von nationaler Seite - der Auftritt von Prof. Dr. Bernd Rabehl erwartet. Der aus Berlin stammende Soziologe (bis 2003 an der FU) und frühere Mitarbeiter der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geriet wegen "umstrittener" Auffassungen Ende der 1990er Jahre ins Visier von "Antifaschisten". Die selbsternannten "Experten" in der Ausschuß-Runde würdigten den Querdenker kaum eines Blickes, zumal er an der Sitzung auf Einladung der NPD-Fraktion teilnahm.
Rabehl erklärte, daß zur Bekämpfung politischer Extremismen "keine Extra-Paragraphen" vonnöten seien. Die vorhandenen gesetzlichen Mittel sowie Institutionen langten dazu völlig. Zudem führten die rasanten sozioökonomischen Veränderungen – Rabehl erwähnte u. a. die Auswanderung Deutscher bei gleichzeitiger Zuwanderung sowie die Massenarbeitslosigkeit – erst "zu einer Gesellschaft, die Extremismus hervorbringt". Phänomene wie dieses seien in vielen Ländern der Welt zu beobachten.
"Der Krieg um Begriffe"
In der Bundesrepublik Deutschland, so Prof. Rabehl weiter, herrsche in diesem Zusammenhang ein "semantischer Krieg um Begriffe", was sich auch und gerade bei der Dämonisierung des nationalen Lagers zeige. "Ein dämonischer Begriff kennt jedoch keine Grenzen", wobei er in diesem Zusammenhang an die Bezeichnung von Sozialdemokraten als "Sozialfaschisten", aber auch von Kommunisten als "Linksfaschisten" erinnerte.
Die Einfügung eines "Antifaschismus-Paragraphen" in die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern würde in der Praxis bedeuten: Die Volksinitiative gerate mit ihrem Gesetzesantrag in einen "bezahlten kriminellen Bandenkrieg"; "die Antifa bekommt Geld, um Rechte zu verprügeln". Den Vorstoß der Initiative bezeichnete Rabehl als "heimliche Anlehnung an DDR-Paragraphen". "Faschismus" wie auch "Antifaschismus" nannte er "Kampfbegriffe".
Rabehl wurde von den Vertretern der Blockparteien natürlich aufs Äußerste geschnitten. Auch deshalb richtete der NPD-Abgeordnete Raimund Borrmann einige Fragen an den Soziologen, der einige Jahre in Brasilien Forschungen, u. a. zu Gewalt und Kriminalität, angestellt hatte. Ob "Weltoffenheit", wie sie die "Antifa-Klausel" vorsieht, nicht vielmehr einen Tarnbegriff für Wanderungsbewegungen darstelle, die dem Ziel des friedlichen Zusammenlebens der Völker eher zuwiderlaufen könnten, wollte er wissen. Weil Borrmann sich für die Erläuterung seiner Frage – wie andere Sitzungsteilnehmer übrigens auch – eine gewisse Zeit nahm, wurde er vom Ausschuß-Vorsitzenden Detlef Müller angeherrscht: Er möge doch nun endlich seine Frage formulieren. Als dies dann geschah, wurde Borrmann bedeutet, daß es schwer falle, so eine Frage überhaupt zuzulassen. Doch möge Prof. Rabehl "ganz kurz" eine Antwort erteilen. Auch in dieser Hinsicht glich die 14. Sitzung des Europa- und Rechtsausschusses einer Farce.
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Erstellt am Dienstag, 02. Oktober 2007