Von rot-roter Gutsherrenart und Gefälligkeitsgutachten

Die grundsätzliche NPD-Haltung zum Hochschulwesen brachte der Abgeordnete Michael Andrejewski auch in dieser Plenarwoche zum Ausdruck.

Anlaß war die 2. Lesung eines FDP-Gesetzesentwurfs. Er sah die Streichung von Absatz 4 des § 15 Landeshochschulgesetz (LHG) vor. Darin wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Recht zugestanden, bei Verhandlungen mit Hochschulen über deren Ausrichtung, z. B. Eröffnung bzw. Schließung von Studiengängen, anstelle von "Zielvereinbarungen" gegebenenfalls "Zielvorgaben" erlassen zu können. Verantwortlich für die letzte LHG-Änderung (10.07.2006) war die damalige, rot-rote Landesregierung.

Nicht "einschränkender Maßnahmen seitens der Landesregierung, sondern weitgehender Hochschulautonomie" bedürfe es, um so die "zukünftigen Herausforderungen an die staatlichen Hochschulen qualitativ hochwertig und langfristig" meistern zu können, hieß es in der Begründung des (auch in 2. Lesung abgelehnten) Liberalen-Entwurfs.

Michael Andrejewski hob erneut das "Ja" der NPD-Fraktion zum Rückgängigmachen der Novellierung hervor. "SPD und PDS, wie sie seinerzeit noch hieß, wollten auch noch die letzten Überbleibsel der Hochschulautonomie beseitigen", erinnerte er an das Jahr 2006. Da wurde übrigens die Juristenausbildung an der Uni Rostock zu Grabe getragen. Der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte hatte sich seinerzeit mit Flugblatt-Aktionen an den Protesten beteiligt.

"Mittelalterlich", so Andrejewski weiter, sei "normalerweise ein Schimpfwort, aber hier muß man sagen, daß die Universitäten im Mittelalter noch wesentlich eigenständiger waren, als sie es heute sein dürfen." Zwar hätten vor der Novellierung von 2006 gesetzeskonform Anhörungen stattgefunden. Vorherrschend wäre jedoch eine ablehnende Haltung gewesen. Und dennoch "wurde trotzdem alles so durchgezogen, wie Rot-Rot es wollte."

Die "Zielvereinbarungen" glichen den "Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Empfänger. Es wird vorgespiegelt, daß man nicht etwa von oben anordnen wolle, nein, man sagt ja bürgerfreundlich. Auf gleicher Augenhöhe solle verhandelt werden. Aber wenn das Ergebnis nicht paßt, dann wird doch befohlen, und bei Weigerung hagelt es Leistungskürzungen." Letztendlich entwickelten sich die Universitäten "zu ausgelagerten, aber weisungsunterworfenen und in jeder Hinsicht abhängigen Abteilungen des Bildungsministeriums."

Den Liberalen sei in diesem Fall zuzustimmen. "Allerdings gehen die Vorstellungen der FDP noch weiter. Als Anbeter der freien Marktwirtschaft würden sie die Universitäten am liebsten völlig entstaatlichen, und wohin das führt, kann man in den USA besichtigen. Die dortigen Hochschulen sind völlig abhängig von privaten Geldgebern. Institutionen wie Harvard oder Yale können das aufgrund ihrer immensen Vermögen noch verkraften. Aber die meisten anderen Bildungsstätten haben nach der Pfeife ihrer Spender aus der Wirtschaft zu tanzen. Mit der Folge, dass universitäre Gutachten prinzipiell nach dem Motto ausfallen: Wes Brot ich eß, des Lied ich sing’. Neue Medikamente sind risikolos, Fast Food gesund und riesige Geländewagen völlig unschädlich für das Klima. Gefälligkeitsgutachten sind in den USA schon zur Norm geworden."

Gegen solche Verhältnisse, "wie sie sich in Deutschland auch schon in Ansätzen abzeichnen, hätten wir hier weniger gern", erklärte Andrejewski abschließend.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 20. September 2007