"Alle politisch Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern können nur hoffen, daß in den nächsten Monaten nicht wieder ein Fall von Vernachlässigung, Mißbrauch oder Mißhandlung von Kindern auftritt", sagte heute der sozialpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster.
Hintergrund ist der heute von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf in den Landtag, der die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum Schuleintrittsalter zur Pflichtuntersuchung machen möchte. Angelehnt ist dieser Gesetzentwurf an eine entsprechende gesetzliche Regelung im Saarland, das bisher das einzige Land mit einer verpflichtenden Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist.
In einer namentlichen Abstimmung wurde der NPD-Fraktion mit 56 Stimmen bei 6 Gegenstimmen, die Befassung mit dem Gesetzentwurf in den Fachausschüssen verweigert.
"Bei den anderen Parteien herrscht eine regelrechte Diskussionsverweigerung – es könnte aber auch Ideenlosigkeit sein, wie man solchen Problemen rechtzeitig begegnen kann, wie man Kinder besser schützen und Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit besser unterstützen kann. Wenn die Parteien sich heute mit Ausnahme der NPD darüber einig waren, daß eine Willensbekundung durch eine Bundesratsinitiative für das Kindeswohl ausreichend ist, dann ist diese vereinte Blockadehaltung ein Ausdruck der Ignoranz für das Problem Kindesmißbrauch und –vernachlässigung. Für die NPD-Fraktion hat das Kindeswohl weiterhin Vorrang!", sagte Stefan Köster abschließend.
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Erstellt am Mittwoch, 09. Mai 2007