Heute: Landtagssitzung hautnah verfolgen!

Die NPD-Fraktion hat folgende Anträge und Themen auf die Tagesordnung der 16., 17. und 18. Sitzung des Landtages gebracht. Die Sitzungen finden vom 09.05.2007 bis zum 11.05.2007 statt.

1. Gesetzentwurf

- Drucksache 5/467 -

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V)

Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden.

2. Antrag „Sicherung der Hanse-Sail in Rostock“

- Drucksache 5/386 -

Die Landesregierung wird beauftragt, zur Sicherstellung des traditionellen Windjammertreffens "Hanse-Sail" in Rostock geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Veranstaltung in gewohntem Umfang durchgeführt werden kann.

Begründung:

Die Stadt Rostock hat aufgrund ihrer Haushaltsnotlage den Zuschuß zur "Hanse-Sail" um knapp ein Viertel gekürzt. Die "Hanse-Sail" ist ein wichtiges touristisches Aushängeschild für Mecklenburg-Vorpommern. Es ist dringend geboten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ereignis in dem notwendigen und gewohnten Umfang weiter durchführen zu können.

3. Einspruch des NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski

Einspruch des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, gegen seinen Ausschluß von der 14. Sitzung des Landtages.

4. Fragestunde

Von insgesamt 18 Fragen in der Fragestunde der 17. Sitzung des Landtages am Donnerstag, dem 10.05.2007, stellt die NPD-Fraktion allein 12 Fragen.

Die Reihenfolge der Fragen auf der Tagesordnung ist jeweils durch die Nummer gekennzeichnet.

a) Geschäftsbereich des Innenministers

Stefan Köster, MdL

Laut Informationen von Bürgern plant die Stadt Greifswald die Verlagerung einer Asylbewerber-Unterkunft nach Anklam.

2. Sind der Landesregierung derartige Bestrebungen bekannt bzw. kann die Landesregierung die Informationen bestätigen?

3. Auf wessen Initiative hin wurde die Verlagerung beantragt und welche Einzelheiten liegen der Landesregierung für diesen Fall vor?

Udo Pastörs, MdL

Medienberichten nach wird es im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel zu massiven Störungen der Funknetze und somit auch Funktelefonverbindungen kommen. Hierbei besteht die Gefahr, daß die Funknetze und somit auch die Telefon-Funknetze ausfallen können. Diese Störungen sollen durch Abhöraktivitäten ausländischer Geheimdienste, insbesondere durch die CIA verursacht werden.
4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die Funknetze trotz dieser Aktivitäten ausländischer Dienste ungestört bleiben?

5. Plant die Landesregierung aufgrund der bekannt gewordenen Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel-Treffen die Ausgabe von Not-Telefonen für die betroffene Bevölkerung?

b) Geschäftsbereich der Justizministerin

Michael Andrejewski, MdL

6. Unterstützt die Landesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates, der auch für Empfänger von Sozialleistungen bei Verfahren vor den Sozialgerichten Mindestgebühren in Höhe von 75,00 Euro einführen will?

7. Unterstützt die Landesregierung darüber hinaus den Gesetzentwurf des Bundesrates, der bei der Prozeßkostenhilfe eine pauschale Eigenbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro vorsieht?

c) Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Raimund Borrmann, MdL

In Anbetracht der Klimaerwärmung im Allgemeinen und der extremen Trockenheit im Besonderen droht in diesem Jahr eine Mißernte in der Landwirtschaft.

10. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die zu erwartenden Ernteausfälle und wirtschaftlichen Schäden für die Bauern des Landes Mecklenburg-Vorpommern so zu begrenzen, daß eine Existenzgefährdung ausgeschlossen wird?

Durch Verunreinigung und Auskreuzung ist der gentechnikfreie Rapsanbau in Kanada fast zum Erliegen gekommen.

11. Ist es richtig, daß in Mecklenburg-Vorpommern gentechnisch veränderter Raps mit Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz freigesetzt wird, in Anbetracht der Tatsache, daß durch Starkstürme und Bienen Verunreinigungen und Auskreuzungen auf nicht-gentechnisch kultivierten Raps in weitem Umfeld erfolgen und damit ein gentechnikfreier Anbau auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Erliegen kommen kann?

b) Geschäftsbereich des Sozialministers

Birger Lüssow, MdL

Nach Medienberichten klagen Anwohner und Gewerbetreibende in der Umgebung des alternativen Jugendzentrums in Neubrandenburg über Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen durch Besucher dieses Zentrums.

15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über derartige Vorkommnisse?

16. Werden staatliche Fördermittel, und wenn ja in welcher Höhe für das alternative Jugendzentrum in Neubrandenburg bereitgestellt bzw. sind solche in Aussicht gestellt?

Tino Müller, MdL

Die Stadt Wolgast hat eine Sonderförderung durch die Bundesregierung in Höhe von 100.000 € für ihren "Kampf gegen Rechtsextremismus" erhalten. Die lokalen Aktionsbündnisse werden mit dem Programm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" aus Bundesmitteln finanziert. In einem ersten Schritt seien dafür lokale Aktionspläne bewilligt worden, teilte der Sozialminister des Landes Mecklenburg- Vorpommern, Erwin Sellering, (SPD) in Schwerin mit. Die Interessenten seien bei ihrer Bewerbung von der Landesregierung unterstützt und beraten worden.

17. Liegt der Landesregierung ein Aktionsplan der Stadt Wolgast vor und wenn ja, was beinhaltet dieser konkret?

18. Wie genau und was beinhaltet eine Unterstützung und Beratung durch die Landesregierung bei solchen Bewerbungen (bitte konkrete Darlegung am Beispiel für die Stadt Wolgast)?

5. Antrag " Mehrwertsteuerabsenkung auf verschreibungspflichtige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel"

- Drucksache 5/468 -

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt, sich im Bundesrat oder auf andere geeignete Weise dafür einzusetzen, daß:

1. der Mehrwertsteuersatz auf alle von Krankenkassen zu erstattenden Arznei-, Heil- und Hilfsmittel auf 7 % reduziert wird,

2. die bestehenden Festbeträge für Arzneimittel als Preisobergrenze für die betreffenden Medikamente gesetzlich festgeschrieben werden.

Begründung:

Die Ausgaben für Arzneimittel sind in den letzten Jahren erheblich in die Höhe geschnellt.
Die hier entstandenen Kosten werden dann über die Erhöhung der Beitragssätze an die Versicherten weitergegeben.

Bei den Krankenkassenbeiträgen handelt es sich um Pflichtbeiträge einer Solidargemeinschaft (der Versicherten), um im Fall der medizinischen Notwendigkeit der Versorgung der Mitglieder dieser Solidargemeinschaft die anfallenden Kosten einer medizinischen Versorgung gemeinsam (solidarisch) zu tragen. Die Mittel, die dafür aufgewendet werden können, sind durch die Budgetierung der Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zumindest im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gedeckt. Es ist mit dem Sinn des Strebens nach optimaler, an den WHO-Richtlinien orientierten medizinischen Betreuung nicht vereinbar, daß aus diesen begrenzten zweckgebundenen Mitteln der Staat durch die Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes Gelder abzieht, die dann der Volksgesundheit entzogen werden. Es ist auch nicht hinnehmbar, daß gleichwertige Medikamente zu Lasten der Krankenkassen zu unterschiedlichen und zu teilweise über den Festbeträgen liegenden Preisen angeboten werden. Gerade im Hinblick auf die erhebliche Diskrepanz zwischen den meist niedrigen Herstellungskosten und den relativ hohen Verkaufspreisen erscheint es notwendig, daß der Bund als zuständiger Gesetzgeber aufgefordert wird, regulierend ins Marktgeschehen einzugreifen. Dadurch ist es möglich, die heutigen Kosten des Gesundheitswesens erheblich zu reduzieren. Die teilweise hohen Entwicklungskosten von Arzneimitteln sollen nicht durch dauerhaft hohe Preise rückerwirtschaftet werden, sondern durch das Monopol des Vertriebes während der Lizenzlaufzeiten.

Die Fraktion der NPD kann auch nicht verstehen, daß für Lebensmittel 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten, aber für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel der volle Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt.

6. Antrag "Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter"

- Drucksache 5/469 -

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird mit der Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter beauftragt.
Dieses Zentralregister soll von allen Verantwortlichen, welche mit Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, eingesehen werden können.

Begründung:

Der Schutz unserer Kinder gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Das Land hat die
Pflicht, den Kindern einen maximalen Schutz vor Sexualstraftätern zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Zentralregisters, in dem Sexualstraftäter erfaßt werden, ist eine geeignete Vorsorgemaßnahme zum Schutz unserer Kinder. Es ist sicherzustellen, daß die Verantwortlichen in Sportvereinen, bei den Jugendfeuerwehren und in anderen Organisationen, welche mit Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, mit dem Zugriff auf ein solches Zentralregisters prüfen können, ob Mitarbeiter und Bewerber für die Jugendarbeit in dieser Datenbank registriert sind. Wir sind in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen allen Beteiligten in der Kinder und Jugendarbeit mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln behilflich zu sein, um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten.

7. Antrag "Strafverfolgung nach dem Weltrechtsprinzip"

- Drucksache 5/470 -

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt, sicherzustellen, daß Ausländer, die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, hinsichtlich dessen überprüft werden, ob sie einer Straftat verdächtig sind, die zu den sogenannten Kernverbrechen im Sinne des Rom-Statuts gehört, und nach dem Weltrechtsprinzip auch dann in Deutschland geahndet werden kann, wenn sie im Ausland von Ausländern an Ausländern begangen wurden.

Weiterhin wird die Landesregierung beauftragt, den Landtag über seine diesbezüglichen Erkenntnisse zu unterrichten und für die Einleitung einer Strafverfolgung zu sorgen, wenn ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer der oben genannten Straftaten vorliegen sollte. Dies soll auch im Hinblick auf den anstehenden G8-Gipfel in Mecklenburg-Vorpommern gelten.

8. Antrag "Privatisierung kommunalen Wohnungseigentums"

- Drucksache 5/471 -

Der Landtag möge beschließen:

I. Die Landesregierung wird ersucht, zu berichten,

1. wie sich umfangreiche Privatisierungen kommunalen Wohnungseigentums, insbesondere Veräußerungen kompletter kommunaler Wohnungsunternehmen, auf den Stadtumbau und die soziale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern auswirken,

2. wie sie die aktuelle Tendenz zur Veräußerung kommunalen Wohnungseigentums bewertet und

3. welche Alternativen zu Verkäufen kommunalen Wohnungseigentums sie gegebenenfalls für die Sanierung kommunaler Haushalte sieht.

II. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern fordert die Kommunen des Landes auf, im Bereich der öffentlichen Wohnungswirtschaft auf
Privatisierung weitestgehend zu verzichten. Der Landtag weiß um die teilweise dramatische Haushaltslage der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Er sieht aber in der Veräußerung kommunalen Wohnungseigentums keine nachhaltige Lösung von bestehenden Finanzproblemen. Im Hinblick auf die Aufgabe, Wohnraum für die sozial Schwachen in Mecklenburg-Vorpommern vorrätig zu halten, und angesichts der Notwendigkeit des Städterückbaus fordert der Landtag
von Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen auf, kommunale Wohnungsunternehmen als Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung und der Sozialpolitik zu bewahren.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stellt diese Forderungen gegenüber den Kommunen in dem Bewußtsein auf, daß Fragen des Städterückbaus und des öffentlichen Wohnungswesens angesichts wirtschaftlicher, sozialer und demographischer Entwicklung in unserem Land von wachsender landespolitischer Bedeutung ist.

III. Die Landesregierung wird ersucht, umgehend, spätestens jedoch mit Vorlage des Doppelhaushaltes 2008/2009, eine grundlegende Änderung im Finanzausgleichsgesetz (FAG) dahingehend vorzunehmen,

1. daß sich die Kommunen zukünftig langfristig auf vorhandene finanzielle Mittel einstellen können und damit eine vorausschauende Finanzpolitik betreiben können.

2. Die Landesregierung nutzt alle Möglichkeiten, höhere Zuweisungen des Landes an die Kommunen im Rahmen des FAG bzw. außerhalb der im FAG vorgesehenen Landesmittelzuweisungen vornehmen zu können, um eine schnelle Haushaltskonsolidierung der Kommunen zu ermöglichen.

Begründung:

Weitreichende Verkäufe kommunalen Wohnungseigentums und ganzer kommunaler Wohnungsunternehmern werden in vielen deutschen Kommunen als Lösungsweg in schwierigen Haushaltslagen erwogen. Es ist zu bezweifeln, daß dieser Ansatz wirklich nachhaltig ist. Mit dieser Strategie verlieren Kommunen ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Da dieses Problem in Hinblick auf gezielte Rückbaumaßnahmen aufgrund der demographischen Entwicklung von überregionaler Bedeutung ist, müssen die Landesregierung und der Landtag hierzu Stellung nehmen.

Auch in sozial- und finanzpolitischer Hinsicht sind Verkäufe von kommunalen Wohnungseigentums und insbesondere Totalverkäufe ganzer Wohnungsunternehmen gefährlich: u.a. die Hartz IV-Gesetzgebung macht es notwendig, daß die Kommunen ausreichend kostengünstigen Wohnraum für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bereitstellen. Nach SGB II entstehen für die Kommunen Mehrausgaben für die Kosten von Unterkunft, wenn diese nicht gegeben ist. Weiterhin werden in den kommenden Jahren verstärkt Menschen in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsbiographien von langen Phasen der Arbeitslosigkeit geprägt sind. Diese werden daher nur geringe Renten beziehen. Es drohen dann den Kommunen erhebliche finanzielle Belastungen, wenn sie dann von den privaten Wohnungsunternehmen Belegungsrechte zurückkaufen müssen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die Gewerbeentwicklung und die gezielte Entwicklung von Orts- und Stadtteilen durch Verkäufe kommunalen Wohnungseigentums beeinflußt werden und betroffene Kommunen auf diese Weise Spielräume in der Einnahmeentwicklung verlieren.

Trotz dieser negativen Begleitumstände darf auch nicht die Haushaltslage vieler Kommunen unseres Landes außer Acht gelassen werden. Veräußerungen öffentlichen Eigentums schaffen für verschuldete Kommunen zumindest kurzfristige finanzielle Spielräume, welche für sie wichtig sind. Daher ist das Land aufgefordert, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen grundsätzlich neu zu regeln und den Kommunen verstärkte Planungssicherheit in den zu erwartenden Landeszuweisungen zu ermöglichen.

9. Antrag "Bevölkerungs- und Katastrophenschutz angesichts des G8-Gipfels"

- Drucksache 5/472 -

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt, vor dem anstehenden G8-Gipfel mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns auf Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen aufmerksam zu machen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für Krisensituationen in ihren Informationsbroschüren vorschlägt.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit eines großen Terroranschlags in Deutschland angesichts des G-8-Gipfels steigt ständig. Die Entsendung deutscher Tornados nach Afghanistan hat die Feindseligkeit radikaler Islamisten noch zusätzlich geschürt. Terrordrohungen gegen Deutschland, und hier insbesondere gegen US- Einrichtungen, häufen sich. Anstatt den Gipfel als frohes, den Tourismus förderndes Ereignis zu feiern, sollte er als Sicherheitsrisiko betrachtet werden. Bedauerlicherweise ist die Bevölkerung auf unvorhergesehene Krisen kaum vorbereitet. Dies zeigte eine Untersuchung der Fachhochschule Münster nach den schweren Schneefällen im Winter 2005. Viele Bürger verfügten über keinerlei Vorräte. Manche hatten noch nicht einmal ein batteriebetriebenes Radio, um Nachrichten zu hören. In Mecklenburg-Vorpommern wird es nicht viel anders aussehen. Da ein größerer Anschlag erhebliche Teile der Infrastruktur - etwa die Stromversorgung - in Mitleidenschaft ziehen könnte, müssen die Bürger wissen, wie man sich auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt eine Broschüre mit dem Titel "Für den Notfall vorgesorgt" heraus. Die dort empfohlenen Maßnahmen sollten allen Bürgern bekannt sein.

9. Antrag "Patentierung von Lebewesen "

- Drucksache 5/473 -

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß ein wie auch immer geartetes Patentrecht auf Lebewesen in Deutschland nicht anzuwenden ist. Dazu ergreift die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns geeignete Maßnahmen im Bundesrat und tritt bei der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland für eine Umsetzung in geltendes Recht ein.

Plenarsitzung wird live im Netz übertragen

Sitzungsbeginn:

16. Landtagssitzung am 09.05.2007 – 10.00 Uhr
17. Landtagssitzung am 10.05.2007 – 09.00 Uhr
18. Landtagssitzung am 11.05.2007 – 09.00 Uhr

Die Sitzung kann jeweils hier auf der Seite des Landtags verfolgt werden.

Zum Betrachten des Videos benötigt man den Realplayer (hier).

Die Tagesordnung findet sich hier.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. Mai 2007