Fraktion bekommt Konto

Sparkasse Schwerin unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Schwerin



Die Kammer des Verwaltungsgerichts war der Auffassung, daß sich der Anordnungsanspruch, daß die Sparkasse Schwerin der NPD-Fraktion ein Konto eröffnen muß, aus Art. 3 Abs. 1, 3 des Grundgesetzes ergibt. Dieser habe seine besondere Ausprägung, mit Blick auf die politische Chancengleichheit, wozu auch die Fraktion zählt, im Art. 16 Abs. 3 LVerf M-V gefunden. Die Sparkasse Schwerin ist durch den Beschluß verpflichtet, der NPD-Fraktion ein Konto zu eröffnen.

Die geschäftspolitische Grundentscheidung der Sparkasse Schwerin, mit der NPD keine Verträge zu schließen, hat zurückzutreten. Der Fraktion, als Teil des Landtages im Staatsgefüge, ist zur Erfüllung ihrer oppositionellen Aufgabe die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Weiterhin ergibt sich die Notwendigkeit eins eigenen Kontos für die Fraktion bereits aus den strengen haushaltsrechtlichen Anforderungen nach der Landeshaushaltsordnung, da Fraktionsgelder zweckgebunden sind.

In dem Beschluß des Verwaltungsgerichtes heißt es u. a.:

"Der kontolose Zustand der Antragstellerin ist nicht hinnehmbar und ihr kann nicht zugemutet werden, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten."

Mit der Behandlung der NPD-Fraktion durch Dritte werden sich die Gerichte künftig noch öfter auseinandersetzen müssen. Die, die sich am lautesten als "Demokraten" bezeichnen, müssen zunehmend durch die Justiz auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden, um unzumutbare Zustände zu beseitigen.

Der Abgeordnete Birger Lüssow äußerte sich zu dem Beschluß wie folgt:

"Wenn man die Ereignisse der letzten Wochen betrachtet, speziell jetzt die im Landtag, ist es nicht verwunderlich, daß man unserer Fraktion so viele Steine, wie nur möglich, in den Weg legt. Daß hierbei die Verfassung gebrochen wird, nehmen die sogenannten Demokaten von CDU, SPD, PDS und neuerdings FDP scheinbar gern in Kauf. Ihr Demokratieverständnis kommt gegenüber der NPD-Fraktion offenkundig nicht zur Anwendung, oder entpuppt sich als geheuchelt. Man versucht mit allen Mitteln, ob sie nun legal oder illegal sind, die Arbeit unserer Fraktion ins Stocken, bzw. zum Stoppen, zu bringen. Heute werden wir behindert um später den Wählern sagen zu können, die NPD verstecke sich nur hinter Parolen, sie sei zu Veränderungen nicht in der Lage.

Es ist natürlich erfreulich, daß wieder ein Sieg vor Gericht errungen wurde. Noch halten sich dort die Richter an Gesetz und Ordnung, im Parlament scheint dies nicht mehr der Fall zu sein.

Ich hoffe, daß durch dieses Urteil einige Politiker zur Besinnung kommen und sie künftig gewissentlich und sachgerecht im Umgang mit uns handeln."

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 27. Oktober 2006