Rechtliche Schritte werden geprüft und eingeleitet
Die Anstalt des öffentlichen Rechts, Sparkasse Schwerin, hat es heute abgelehnt, für die NPD-Fraktion ein Konto zu eröffnen. In der Ablehnungsbegründung der Sparkasse heißt es u.a.: "An der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit der NPD-Fraktion sind wir derzeit nicht interessiert. Eine rechtliche Verpflichtung zur Kontoeröffnung besteht nicht."
Hierzu sagte heute in Schwerin der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Stefan Köster: "Die Ablehnung der Sparkasse ist wohl eine erste Reaktion auf die gemeinsame Erklärung des sogenannten demokratischen Blocks von CDU bis PDS vom gestrigen Tage. Es ist ungeheuerlich, mit welchen Methoden und Tricks die Arbeit unserer Landtagsfraktion behindert wird."
Die NPD-Fraktion hat sofort eine Anwaltskanzlei in Hamburg damit beauftragt, gegen die Sparkasse Schwerin eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist nicht befugt, einer Landtagsfraktion die Kontenverbindung zu verweigern.
Ein entsprechender Antrag wird aller Voraussicht nach bereits am Montag beim Verwaltungsgericht in Schwerin eingehen.
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Erstellt am Freitag, 20. Oktober 2006