Volkssolidarität M-V verzockte Millionen an Ruhestandsgeldern

Wieso sich die Träger der freien Wohlfahrtspflege besser um sozial bedürftige Landsleute kümmern sollten, statt sich auf dem rutschigen Parkett der spekulativen Geldvermehrung zu begeben, beweist ein weiterer Finanz-Skandal. Die Volkssolidarität Sozial-Immobilien GmbH sowie die Volkssolidarität Sozialimmobilienfonds GmbH & Co. KG stellten jüngst beim Rostocker Amtsgericht einen Antrag auf Zahlungsunfähigkeit. Windige Immobilien- und Darlehensgeschäfte mit dem Geld von Ruhestandssparern flogen dem Landesverband der Volkssolidarität e.V. Mecklenburg-Vorpommern nun regelrecht um die Ohren - zum Schaden der Anleger.

Insgesamt 6 Millionen Euro von Anlegern aus Mecklenburg und Pommern, die sich am Lebensabend ein paar mehr Sparerträge erhofft hatten, um nicht in die Altersarmut zu rutschen, drohen verloren zu gehen. Der Landesverband der Volkssolidarität bemüht sich nun zusehends um Schadensbegrenzung. Dabei, so weiß es der Volksmund, fängt der Fisch am Kopf zuerst an zu sticken.

"Zwielichtige Geschäfte innerhalb eines undurchsichtigen Firmengeflechts"

So wußte die Tagespresse (NK vom 4./5. Juli 2009) zu berichten: "Die Sparer bekommen nun die Quittung für offenbar zwielichtige Geschäfte des ehemaligen Fonds-Managements. So gibt es berechtigte Zweifel am Geschäftsgebaren beispielsweise des ehemaligen Fondsgeschäftsführers Lothar Viereck. Als Chef einer Reihe von Unternehmen soll u. a. Viereck innerhalb eines undurchsichtigen Firmengeflechts derzeit nicht mehr nachvollziehbare Grundstücks- und Darlehensgeschäfte getätigt haben. Dabei haben sich die Unternehmen und eine Stiftung offenbar untereinander Immobilien verkauft, Darlehen gewährt oder Forderungen abgetreten, ohne daß bislang zu erkennen ist, wie die Geschäfte je bezahlt werden sollten."

Private Organisationen ersetzen Staatsaufgaben im sozialen Bereich

Das Angebot in der Gesamtheit von freigemeinnützigen sozialen Dienstleistern erstreckt sich auf viele Bereiche der nationalen Grundversorgung. Weit über die Hälfte aller sozialen Einrichtungen in Deutschland sind in Trägerschaft von privaten Sozialverbänden. Dies konnte nur soweit kommen, da sich der Staat bereits seit Jahrzehnten aus seiner Monopolstellung in der nationalen Wohlfahrtspflege zurückgezogen hat. Immer mehr Aufgaben werden von privaten Organisationen abgedeckt, die sich anscheinend die Ängste von ebenfalls vom Staat im Stich gelassenen Landsleuten zu Nutze machen, die letztendlich den Verlockungen auf schnelles Geld für einen abgesicherten Lebensabend erliegen.

Der Artikel 19 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht ausdrücklich die Förderwilligkeit und den Schutz des Landes gegenüber Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. Inwieweit der Staat seine Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber diesen nicht-staatlichen Verbänden wahr zunehmen hat, bleibt zu prüfen. Tatsache ist aber, daß der Staat gegenüber seinen Bürgern verpflichtet bleibt, die Allgemeinheit nicht allein in die Hände von privaten Vorsorgern zu überlassen. Die gegenwärtige Praxis widerspricht aber diesem Selbstverständnis.

Vom national-sozialem Standpunkt aus, ist es unumgänglich, daß die offensichtlichen Mißstände in der Wohlfahrtspflege unverzüglich von der Landesregierung auf dem Tisch gepackt und vom Landtag verurteilt werden. Der Rückzug des Staates aus der sozialen Absicherung belegt hierbei einmal mehr, daß die "BRD-GmbH" abgewirtschaftet hat und bei aller "Wir"-Phrasendrescherei - gerade im Vorfeld von Wahlen - nicht fähig ist, das Wohl des Volkes vor seiner Politik zu stellen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 08. Juli 2009