Absurd: Im Klo heruntergespülte Nationalfarben sind keine Verunglimpfung des Staates

Der ehemalige Juso-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Robert Hagen, mußte sich heute wegen des Vorwurfs der Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland und seiner Symbole vor dem Amtsgericht Rostock verantworten. Das Mitglied der SPD-Jugendorganisation hatte eine Deutschland-Fahne in die Toilette geworfen und ein Foto davon ins Internet gestellt. Nach Protesten vieler Nutzer des Internetportals StudiVZ, wo Hagen das Foto in seinem Profil veröffentlicht hatte, mußte er dieses wieder entfernen. Hagen entschuldigte sich später, daß das Foto in einer "Bierlaune" entstanden sei. Er habe sich mit dem Fahnen-Foto klar vom grassierenden Nationalismus abgrenzen wollen, weil bei StudiVZ "häufig Deutschlandfahnen als Profilbild" aufkämen.



Bisher legten die Richter den Straftatbestand der Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland verschieden aus. Als Verunglimpfung gilt alles, was massiv und in der Öffentlichkeit – darunter fällt auch ein veröffentlichtes Foto oder Video – die Ehre der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Das Herunterspülen der Nationalfahne im Klo verletzt aber die Ehre des Staates nicht. Zumindest sehen das so die Rostocker Amtsrichter und stellten das Verfahren gegen eine Strafzahlung von 200 Euro ein. Diese 200 Euro sollen dann auch gleich an den Verein "Lobbi e.V." gezahlt werden, der nach eigenen Angaben Opfer „rechtsextremistischer“ Gewalt berät. In der Vergangenheit fiel der Verein vor allem dadurch auf, daß er angebliche rechtsextremistische Angriffe erfand und auf seiner Internetseite veröffentlichte. Das Urteil der Rostocker Amtsrichter wirft ein bezeichnendes Licht auf den nationalmasochistischen Geisteszustand der Bundesrepublik. Wer soll in Zukunft einem Staat Achtung entgegenbringen, der seine Symbole ungestraft verunglimpfen läßt?
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. Juni 2009