"Lex NPD" in Mecklenburg-Vorpommern stößt bei Staatsrechtlern auf Bedenken

Die geplante Neufassung des Kommunalwahlrechts in Mecklenburg-Vorpommern stößt bei den ersten Staatsrechtlern auf Bedenken. So befürchtet Prof. Dr. Dietrich Murswiek vom Institut für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, daß die demokratische Wahl nach den Plänen des Innenminister Lorenz Caffier (CDU) durch fehlerhafte Entscheidungen verfälscht werden könnte. "Bewußter Mißbrauch" könne – sollte sich die etablierte Politik mit ihren Plänen durchsetzen können – nicht mehr ausgeschlossen werden.

Beamtenrechtliche Grundsätze rechtfertigten nach Ansicht Murswieks so starke und irreparable Eingriffe in das Wahlrecht nicht. Die Einschätzung über die Verfassungstreue von Bürgermeistern und Landräten müsse weiter vom Wähler getroffen werden.

Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei dürfe ohnehin nicht Grund zum Ausschluß von der Wahl sein. "Solange eine Partei nicht verboten ist, muß man Kandidaturen ihrer Mitglieder aushalten."

Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sollen im Nordosten Wahlausschüsse künftig Kandidaten für Landräte und Bürgermeister ablehnen können, deren Grundgesetztreue der Verfassungsschutz bezweifelt. Mit Hilfe des Beamtenrechts sollen Kandidaten von radikalen aber nicht verbotenen Parteien von der Wahl ausgeschlossen werden. Direkt gewählte Bürgermeister und Landräte fallen in Mecklenburg-Vorpommern unter den Beamtenstatus.

Was nach den Plänen Caffiers als pseudodemokratisches Schutzgesetz des Staates vor "Extremisten" daherkommt, ist bei genauerer Betrachtung ein Verhinderungsgesetz gegen die Kandidaten der NPD zur kommenden Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern. Mögen sich die Initiatoren noch so sehr um eine demokratische Legitimation bemühen – der Totalitarismus in Mecklenburg-Vorpommern hat mit den erneuten Angriffen des Innenministers auf die freien Wahlen eine bedrohliche Dimension erreicht.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 10. November 2008