Dr. Krüger verbietet Demonstration in Neubrandenburg

Ene, mene, mopel - und diesmal sind die Verbotgründe...

Als sich die Stadt Neubrandenburg am 6. Mai an den Anmelder wandte und lediglich mitteilte, daß beabsichtigt sei die Demonstration am 7. Juni zu verbieten, und man Gelegenheit habe sich dazu zu äußern, war die Heiterkeit wieder einmal groß. Nun kam am die Verbotsverfügung vom 20. Mai und der Leser sollte in seinen Erwartungen nicht enttäuscht werden.

Die Vorwände für ein Verbot konstruiert Oberbürgermeister Dr. Paul Krüger dieses Mal aus dem Verfassungsschutzbericht für MV des Jahres 2007, der möglichen Anwesenheit eins „Nationalen Schwarzen Blocks“, Redeauszügen von Udo Pastörs, einer Verurteilung von Stefan Köster, einem eingeleiteten Strafverfahren gegen den Anmelder, sowie einem am 7. Juni im AJZ stattfindenden Punk-Konzertes, zudem „die gesamte autonome Szene nach Neubrandenburg“ geladen sei.

Ohne Rücksicht auf die Steuergelder, die nun wieder ein Mal verplempert werden, wird sich Krüger erneut vor Gericht die Blöße geben müssen. Die einer Schuljungenbelehrung gleichkommenden Ausführungen der Justiz in der Vergangenheit haben bei ihm offensichtlich nicht gewirkt. Immerhin hat er wenigstens Abstand von so peinlichen Vorwänden, wie der Nähe zum Todestag von Heydrich oder Gebäuden die in den 30er Jahren erbaut wurden genommen. Vielleicht ist ihm sein Handeln inzwischen auch egal, denn am 1. Juni sind Stichwahlen in Neubrandenburg, seine Tage als Bürgermeister könnten schon gezählt sein.

Gegen die Verbotsverfügung wird nun vorgegangen, und es ist, wie immer, davon auszugehen, daß die Demonstration stattfinden wird.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 22. Mai 2008