„So sieht das neue Deutschland aus“ ist eine erlaubte Meinungsäußerung

Monatsnachricht des Deutschen Rechtsbüros - Januar 2008

Immer wieder berichten wir darüber, welche ausländerkritischen Äußerungen volksverhetzend und beleidigend und damit strafbar, und welche solche Äußerungen dagegen erlaubt sind. Heute können wir wieder einmal eine Nachricht von einem diesbezüglichen Freispruch geben.

Ein Mitglied einer politisch unkorrekten politischen Partei sah anläßlich eines Informationsstandes zum Wahlkampf einen hellhäutigen Vater,einen Lehrer, mit seinen drei dunkelhäutigen Töchtern und bemerkte hierzu: „So sieht das neue Deutschland aus!“ Der Mann erregte sich daraufhin heftig und erklärte, daß seine Töchter in Deutschland geboren seien und einen deutschen Paß hätten, worauf der Wahlkämpfer entgegnete: „Warum sind Sie so aggressiv ? Oder haben Sie ein schlechtes Gewissen ?“

Das Amtsgericht Titisee-Neustadt und das Landgericht Freiburg verurteilten ihn daraufhin wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Durch Beschluß vom 13.12.2007, Az. 2 Ss 150/07, sprach ihn das Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch frei mit der folgenden Begründung: Der Satz „So sieht das neue Deutschland aus“ ist keine Beleidigung, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG, weil damit nur eine ironisierende Mißbilligung und Kritik der Ausländer- und Integrationspolitik in Deutschland gemeint sind, nicht aber die dunkelhäutigen Kinder als minderwertig bezeichnet werden. Der Satz „Warum regen Sie sich so auf ? Oder haben Sie ein schlechtes Gewissen ?“ ist ebenfalls keine Beleidigung und keine Schmähkritik, weil diese Sätze zwar eine Kritik an der Verbindung des Mannes zu einer farbigen Frau darstellen, aber ein sachlicher Bezug in der Auseinandersetzung der beiden Männer innerhalb des politischen
Meinungskampfes vorhanden ist.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

- Seien Sie mit Äußerungen zum Thema “ausländerkritische Äußerungen äußerst vorsichtig.
- Lassen Sie insbesondere Schriften, Bücher und Tonträger zu diesen Themen vor ihrer Veröffentlichung in einem in dieser Frage kenntnisreichen Rechtsanwalt überprüfen.
- Wenn Sie dennoch ein Strafverfahren wegen derartiger Äußerungen erleiden, fordern Sie Urteile aus unserem Archiv an.
- Reichen Sie diese Unterlagen bei Gericht ein und gehen Sie bis zur letzten Instanz.
- Senden Sie uns Entscheidungen zu den beiden neuen Gesetzen zu. Unser Archiv ist immer nur so gut und so aktuell, wie es von den Betroffenen diesbezügliche Nachrichten erhält.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 22. Januar 2008