Die Ostseezeitung druckte am 8. Mai 2007 einen Leserbrief von Hans-Joachim Köster aus Sassnitz, der den Artikel "Schwerin: NPD-Mann mit Totschläger im Landtag" (OZ, 4.05.2007) thematisierte.
Darin "wußte" der Leserbriefschreiber, daß der sogenannte Totschläger als "verbotener Gegenstand" unter das Waffengesetz falle. In seinem geistigen Erguß meinte er, es sei "ein Skandal", wie das Sicherheitspersonal im Landtag in diesem Fall vorgegangen ist.
Es war auch wirklich eine unglaubliche Frechheit, daß die geschulten Mitarbeiter am Einlaß des Schweriner Schlosses das legale Verteidigungsmittel ordnungsgemäß aushändigten. Daß die bei sonstigen Besuchern des Landtages (etwas Schülern) gefundenen Waffen, darunter 30 Messer, der Journaille nur eine Randnotiz wert waren, ist allerdings typisch für deren "wertfreie" Berichterstattung. Die multikriminelle Gesellschaft, wobei die Ausländer den Löwenanteil stellen, ist in der BRD mittlerweile Realität. Daher auch die vielen Selbstschutzmittel bei Jugendlichen und eben auch bei politischen Aktivisten, die "antifaschistische" Gewalt zu oft am eigenen Körper verspürt haben.
Doch zurück zu unserem Leserbrief. Hätte mal der Empörer beim Bundeskriminalamt nachgefragt: Das stellte nämlich am 20. Juli 2005 fest, daß bei Teleskop-Schlagstöcken - oder auch sogenannte Totschläger – die Verbotseigenschaft ausdrücklich verneint wird. Dieser zeitweilig konfiszierte Schlagstock ist also ein legaler und damit auch tragbarer Gegenstand. Der einzige Verstoß richtete ist demzufolge lediglich gegen die Hausordnung des Landtages.
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Erstellt am Mittwoch, 09. Mai 2007