Kindervergewaltiger kommt mit Bewährung davon

Nur zwei Tage, nachdem das Amtsgericht Grevesmühlen den NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit wegen des Vorwurfs der „Hetze“ gegen Kinderschänder zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt hatte, ließ das Landgericht Schwerin Milde walten.
 
Für einen Kinderschänder. Der 48-jährige Hartmut M. hatte in Schönberg in dem Zeitraum von März 2011 bis April 2013 mehrfach die Tochter seiner Nachbarin sexuell missbraucht. Beim ersten Mal war das kleine Mädchen 4 Jahre alt. Dafür wurde der Sexualverbrecher jetzt zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
 
Die abscheulichen Taten kosten ihn keinen Tag Gefängnis. Im Gegensatz zu David Petereit muß er auch keine Geldstrafe bezahlen. Fröhlich spazierte er aus dem Gerichtsgebäude. Der Staat sorgt sich auch um seinen Ruf in der Öffentlichkeit. Sein voller Name darf nicht genannt werden. Denn er genießt Datenschutz.
 
Als Kinderschänder gehört er zu einer Bevölkerungsgruppe, die unter besonderem Schutz dessen steht, was sich in der BRD Rechtsordnung nennt. Wer ihn kritisiert, riskiert 10 000 Euro Geldbuße. Er riskierte gar nichts, als er das kleine Mädchen vergewaltigte.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 02. März 2015