Dank unfreiwilliger Mitarbeit des „Nordkuriers“: Strafanzeige der NPD gegen Dahlemann

Wir erinnern uns an das NPD-Kinderfest in Ferdinandshof am 30. August 2014. Damals tauchten unter Führung des SPD-Landtagsabgeordneten Patrick Dahlemann 10-15 Personen aus der linken Szene auf, in einheitlichen T-Shirts und mit Plakaten, und führten eine Gegenkundgebung durch, die ohne Zweifel eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz darstellte.

Wie mittlerweile eine Kleine Anfrage Tino Müllers beim Landtag sowie eine Anfrage der NPD-Fraktion im Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beim Landkreis ergaben, war Dahlemanns Aktion als Versammlung nicht angemeldet. Das wäre dann nicht nötig gewesen, wenn es sich um eine Spontanversammlung gehandelt hätte, also aus einem aktuellen Anlaß heraus, nicht geplant, nicht organisiert und nicht von langer Hand vorbereitet.

Hier ist der „Nordkurier“, Lokalausgabe „Haff-Zeitung“, mit sachdienlichen Hinweisen behilflich. Am 1. September 2014 stand in einem Artikel aus der Feder eines Thomas Krause Folgendes:

„Nach Angaben von Patrick Dahlemann, Landtagsabgeordneter der SPD, hatten ihn Jugendliche angesprochen, ob man die Aktion gegen die NPD unterstützen könne- etwa mit T-Shirts. „Das haben wir gern gemacht“ sagte Dahlemann. Das kurzfristige Bedrucken der Shirts finanzierte er gemeinsam mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Texter und der Torgelower Stadtvertreterin Marlies Peeger ( Linkspartei). Im Vorfeld des NPD-Festes hatte es Kritik am Ferdinandshofer Bürgermeister Gerd Hamm ( CDU) gegeben, der von der Veranstaltung wusste, sie aber nicht öffentlich machte.“

Es war also genug Zeit, mit Jugendlichen zu sprechen, die Finanzierung des Bedruckens der T-Shirts sicher zu stellen, sich darüber auszutauschen, mit welchen Slogans die Hemden versehen werden sollten, das Bedrucken selbst vorzunehmen, die Rechnung zu bezahlen und die Shirts an die Teilnehmer zu verteilen. Dann wäre auch genug Zeit gewesen, die Versammlung zumindest als Eilversammlung anzumelden. Das ist unterlassen worden.

Wie wir dank der „Haff-Zeitung“ wissen, gab es im Vorfeld der Aktion ein so hohes Maß an Organisation, dass hier von einer Vorbereitung von langer Hand gesprochen werden muß.Das Blatt war auch so nett, zehn der Teilnehmer in ihren einheitlichen T-Shirts mit ihren Plakaten abzulichten, was den Versammlungscharakter unterstreicht und den Grad der organisatorischen Vorbereitung plastisch darstellt.

Da Dahlemann, wie viele Anwesende bezeugen können, gegenüber der Polizei als Sprecher der Protestierer auftrat und später auch gegenüber der Presse, ist er als Leiter der Versammlung anzusehen. Damit besteht zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 26 Versammlungsgesetz, Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung als Leiter oder Veranstalter. In diesem Sinne hat die NPD Strafanzeige gestellt und, danke noch mal, Herr Krause vom „Nordkurier“, den Artikel als Anlage beigefügt.

Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft an Dahlemann die gleichen Maßstäbe anlegt wie seinerzeit an Tino Müller oder auch Steffen Bockhahn von der Linken, wird sie kaum um Ermittlungen herumkommen. Wir werden sehen, wie weit Dahlemanns "Starbonus" ihn über die Gesetze erhebt, die für alle anderen gelten.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 18. Dezember 2014