Immer dieselbe Leier…

Demonstration in Neubrandenburg verboten

Neubrandenburgs Oberbürgermeister Dr. Paul Krüger ließ es sich auch in diesem Jahr nicht nehmen, die geplante nationale Demonstration am 1. Mai unter dem Motto „Sozial statt Global! – Wir fordern Arbeit im eigenen Land“ zu verbieten.

Seit Jahren versucht die Stadt Neubrandenburg vergeblich, Demonstrationen und Kundgebungen der nationalen und sozialen Opposition unter fadenscheinigen Verbotsbegründungen zu behindern. Zahlreiche Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Stadt NB bestätigten immer wieder, daß die zum Teil stümperhaft verfaßten Verbotsverfügungen sowie etliche Auflagen als rechtswidrig waren. Ungeachtet geltenden Rechts und wider besseren Wissens wurden seitens der Stadt immer wieder derartige Verbote zu erteilt.
Das die Stadt mittlerweile von Schwerin zwangsverwaltet wird läßt hoffen, daß künftig unsinnige Verbotsverfahren auf Kosten der Steuerzahler unterbleiben.

Die Stadt steht unter dem politischem Druck selbsternannter Gutmenschen und führt nun abermals ein kostspieliges und sinnloses Verfahren, in dem sie am Ende unterliegen wird. Der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg sowie etliche Stadtvertreter verdeutlichen hiermit wieder einmal, daß sie weder gewillt noch in der Lage sind geltendes Recht anzuerkennen und zu vertreten. Die Stadt Neubrandenburg will offensichtlich politisch motiviert, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsrecht nur denjenigen Landsleuten zugestehen, welche systemkonform im Sinne der herrschenden etablierten Parteienlandschaft auch ein dementsprechendes vorgegebenes Meinungs- und Gesinnungsbild vorweisen.

In der Verbotsverfügung heißt es: "eine vergegenständlichte Gefährdung wird beim Aufeinandertreffen von Demonstrationsteilnehmern mit Teilnehmern der Feierlichkeiten beim soziokulturellen Zentrum gesehen… zu jeder Zeit sei Hör- Sicht- bzw. Blickkontakt gegeben was aufgrund der unterschiedlichen politischen Auffassungen wechselseitige Störungen hervorruft und der zu Tage tretenden Emotionen Gewaltaktionen nicht ausschließt."

Offenkundig war bei allen vorangegangenen Veranstaltungen der Nationalen Bewegung in Neubrandenburg, das Störungen, Sachbeschädigungen und Gewalt ausgerechnet und ausnahmslos von Teilnehmern ausgingen, die dem sogenannten toleranten, demokratischen Gutmenschenflügel angehörten.

Gegen das Verbot werden wie immer Rechtsmittel vom Veranstalter eingelegt. Wie auch in der Vergangenheit, ist damit zu rechnen, daß der Rechtsstreit gewonnen wird und die Demonstration am 1. Mai stattfinden wird.

zurück | drucken Erstellt am Montag, 09. April 2007