Meinungs-und Versammlungsfreiheit sind in der Bundesrepublik Deutschland klar geregelt. Jeder soll das Recht haben, seine Meinung frei zu sagen und dafür eintreten zu können. Doch in der politischen Realität entpuppen sich diese fundamentalen Rechtsgrundsätze längst als Schönwetterparolen, bei denen Theorie und Praxis weit auseinander klaffen.
Linke Straftäter gegen NPD-Versammlung
Am 11. Oktober fand in Stralsund ein
nationaler Gedenkmarsch zur Erinnerung an den Jahrestag der Bombardierung der Hansestadt statt. Für Linksextremisten jeglicher Couleur war dies natürlich ein willkommener Anlass, zu versuchen, diesen Zug zu verhindern oder wenigstens zu stören. Im Verlauf des Abends kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen und Angriffen gegen die Versammlungsfreiheit. Eine Kleine Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit (Drs. 6/3393) zu diesen Ereignissen offenbart, von welchen Gruppen die Eskalation ausging.
In ihrer Antwort auf Petereits Anfrage mußte die Landesregierung nun Farbe bekennen. Unter fünf festgenommenen Personen befanden sich drei Gegendemonstranten und zwei „sonstige“ Personen, aber
kein Teilnehmer des Trauermarschs. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren befassen sich mit Körperverletzung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung bzw. Mitführen von Waffen). Weiter heißt es, dass die Einleitung von weiteren Strafverfahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Insgesamt waren 494 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Diese kamen ausschließlich aus der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der eingesetzten Beamten schätzte die Landesregierung als ausreichend ein. Das Verhalten der Gegendemonstranten wurde mit „unkooperativ“ noch verhältnismäßig harmlos bezeichnet.
Links-Grüne Meinungsdiktatur
Wie schon bei den vorangegangenen nationalen Demonstrationen dieses Jahres (
Demmin,
Rostock) zeigt sich erneut das klare Bild: Straftaten, Randale und Verstöße gegen das Versammlungsrecht werden in der überwiegenden Mehrzahl der Vorfälle stets von Linksextremisten begangen. Das Märchen der vermeintlich „friedlichen Gegendemonstranten“, der so gern von den gleichgeschalteten Medien kolportiert wird, hält einer genaueren Untersuchung nicht stand.
Für Gutmenschen, „Humanisten“, Grüne, Linke und sonstige Realitätsverweigerer ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nämlich nur ein sehr selektiv anzuwendendes Rechtsgut, welches ausschließlich für eigene Interessen vereinnahmt wird. Wenn jedoch die nationale Opposition auf die Straße geht, dann ist von derartigen Freiheiten gleich gar nichts mehr zu hören.