Privatwohnungen können für Asylanten beschlagnahmt werden

Der Bürgermeister von Kühlungsborn ließ die Katze aus dem Sack. Nach seiner Meinung ist es möglich, Asylanten auch gegen den Willen der Eigentümer in Ferienwohnungen unterzubringen. Etwas Ähnliches hat im Augenblick der Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vor.


 
Der Sozialstadtrat Carsten Engelmann (CDU) sagte in der Zeitung "Tagesspiegel": " Wir planen gerade, Gebäude zu beschlagnahmen, um Wohnungslose unterbringen zu können." Ohne Obdach sind in Berlin aber auch zahlreiche aus Bulgarien und Rumänien in die deutsche Hauptstadt eingedrungene Roma und Zigeuner. Für sie werden jetzt Deutschen zwangsweise die Häuser weg genommen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das es in ähnlicher Form auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Nach der maßgeblichen Vorschrift, § 13 des Gesetzes, haben "die Ordnungsbehörden und die Polizei im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die Öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird."
 
Obdachlosigkeit ist eine solche Bedrohung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wenn Tausende von Asylanten nach Mecklenburg und Pommern strömen und die Behörden keine Möglichkeit mehr sehen, diese unterzubringen, dann sind sie befugt, sich auch mit Zwangsmitteln privaten Wohnraum zu verschaffen. Das gilt nicht nur für Objekte wie das bald leer stehende Pflegeheim in Anklam oder Ferienwohnungen, sondern auch für bewohnte Unterkünfte. Wer ein Zimmer frei oder, nach Meinung der Politiker, zu viel hat, dem können gegen seinen Willen Asylanten in die Wohnung oder das Haus gesetzt werden. Früher oder später wird es dazu kommen. Auf der Suche nach mehr Komfort und einem höheren Lebensstandart sind auf dem ganzen Globus Millionen unterwegs.
 
Und die Politik ist zu feige, Deutschlands Grenzen zu verteidigen.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 29. Oktober 2014