NPD belebt den Kreistag

Rücktritt von einem Kaufvertrag und Wiederbesinnung auf das Sachleistungsprinzip bei der Asylanten-Versorgung: Auf der Tagesordnung der jüngsten Kreistagssitzung befanden sich wiederum mehrere NPD-Initiativen. Ein Bürger stellte zudem unbequeme Fragen.

NEIN zum Asylantenheim in der Güstrower Südstadt! Kaufvertrag rückgängig machen!

Ein NPD-Dringlichkeits-Antrag bezog sich direkt auf einen Beschluß des Kreisausschusses vom 3. September. Das Gremium hatte den Landrat ermächtigt, einen Kaufvertrag mit der Allgemeinen Wohnungsbau-Genossenschaft Güstrow eG „über den Erwerb der Liegenschaft Werner-Seelenbinder-Str. 9-12 in … Güstrow … abzuschließen.“ Der aus 40 Wohneinheiten bestehende Block soll ab 1. Dezember als Gemeinschaftsunterkunft für Asylanten genutzt werden.

Medienberichten zufolge sollen 170 Personen einziehen, womit der Block voll belegt sein würde.
Die Kaufsumme beläuft sich auf 385.495,24 Euro zuzüglich Erwerbsnebenkosten in Höhe von etwa 20.775 Euro. Einzig die NPD-Abgeordneten wenden sich gegen das Vorhaben. Ihrer Auffassung nach soll der Kreistag die Nutzung der Liegenschaft als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ablehnen und den Landrat auffordern, vom Kaufvertrag mit der AWG zurückzutreten.

In diesem Zusammenhang forderten die NPD-Vertreter Landrat und Kreisausschuß auf, im Landkreis Rostock nach einer leerstehenden Liegenschaft, beispielsweise einem vormaligen Bundeswehr-Gelände, zu suchen. Dort können die Asylanten auf die Entscheidungen in ihrer Angelegenheit warten.

Wohnblock sollte „in diesem Herbst“ abgerissen werden – eigentlich

Bei seinem Entschluß, den Wohnblock zu erwerben, berief sich der Kreisausschuß auf die Kommunal-Verfassung (KV) M/V. Demnach kann der KA auch in dringenden Angelegenheiten entscheiden, „deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung des Kreistages aufgeschoben werden kann.“ Allerdings bedarf die Entscheidung der nachträglichen Genehmigung durch den Kreistag. 

Die NPD-Abgeordneten sahen die Dringlichkeit ihres Antrages als gegeben an, da er sich direkt auf die Vorlage des Kreisausschusses bezog und der Einzug der ersten „Mieter“ bereits zum 1. Dezember erfolgen soll. Das Kreistagspräsidium verweigerte allerdings die Aufnahme als eigenständigen Punkt sowie als Änderungsantrag in die Tagesordnung; das Thema sei dort bereits vertreten. Der Vorgang wird demnächst die Kommunalaufsicht beschäftigen.

Bei der Abstimmung über die Vorlage der Verwaltung stimmten ein AfD-Abgeordneter und die NPD-Vertreter gegen den Kauf des Wohnblocks. Zwei AfD-Leute enthielten sich ebenso wie ein CDU-Mann der Stimme.

Übrigens: Noch am 1. Juli 2014 hatte OZ online gemeldet, daß die AWO besagten Wohnblock „noch in diesem Herbst“ abreißen lassen wolle. Die verbliebenen deutschen Bewohner wurden nach NPD-Informationen förmlich zum Auszug gedrängt. Von einer Umwandlung in eine „Gemeinschaftsunterkunft“ war keine Rede.  

Während der Einwohner-Fragestunde vergaß der auch im Landtag als Fraktionsvorsitzender vertretene SPD-Abgeordnete Norbert Nieszery wieder einmal seine gute Kinderstube. Als sich ein Bürger nach der Belegung der Asylanten-Heime in der Stadt mit „Flüchtlingen“ erkundigte, brüllte der Sozi ständig dazwischen („Red‘ nicht so einen Müll“, „Setz‘ dich wieder hin“).

Kreistagspräsidentin Ilka Lochner-Borst entgegnete, daß allein sie darüber zu entscheiden habe, wer wann Platz nehme, was Nieszery nicht daran hinderte, seine Pöbeleien fortzusetzen.
Der Bürger wollte im übrigen schlicht und ergreifend wissen, warum sich in den Güstrower Heimen nicht ein Flüchtling aus Syrien befinde, derweil die Presse berichtet habe, daß in den Asylanten-Unterkünften vorwiegend syrische Flüchtlinge untergebracht würden. Die Frage wurde nicht beantwortet; man wolle die Angelegenheit prüfen, hieß es eher ausweichend.

Rückkehr zum Sachleistungspinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern

Grundleistungen für Asylanten sind in erster Linie als Sachleistungen zu erbringen. Soweit die graue Theorie, wie sie im § 3 des Asylbewerberleistungs-Gesetzes festgeschrieben ist. In der Praxis wird gegen diesen gesetzlich vorgegebenen Grundsatz aber landauf, landab verstoßen.
So gingen in den zurückliegenden Jahren auch in M-V sämtliche Kreise und kreisfreien Städte dazu über, von Sach- auf Geldleistungen umzustellen. Dadurch aber wird die Attraktivität der Bundesrepublik als Zufluchtsland für Wirtschaftsflüchtlinge nicht unwesentlich erhöht.

Die NPD-Kreistagsabgeordneten Nils Matischent und Dirk Susemihl forderten deshalb mit einem Antrag die kompromißlose Anwendung des Asylbewerberleistungs-Gesetzes. „Der Landrat wird beauftragt, im engen Zusammenwirken mit den entsprechenden Betreibern von Gemeinschafts-Unterkünften und betroffenen Gemeinden bei der Versorgung von Asylbewerbern eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip sicherzustellen“, heißt es in dem Beschlußvorschlag.  

Nationale Forderungen zur Asyl-Problematik

Nach Auffassung der Nationalen soll der Landrat diese Forderung auch und gerade auf Zusammenkünften des Deutschen Landkreistages in offensiver Weise vertreten. Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Methling stieß sich am Begriff „Wirtschaftsflüchtlinge“, doch lag die Anerkennungsquote für Asyl-Antragsteller im Jahresdurchschnitt 2013 nun bei gerade einmal 1,1 Prozent. 

Die überwiegende Mehrzahl der „Flüchtlinge“ kommt nun einmal aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa. Der NPD-Kreistagsabgeordnete Matischent wies während seines Redebeitrages auf die Aktualität des Antrages hin:
 

„Seit 2009 haben sich die Asylbewerber-Zahlen vervierfacht, wobei ein Ende des Ansturms derzeit nicht absehbar ist. Auch der Landkreis Rostock bekommt den Asyldruck, den die Bundesebene gnadenlos weiterreicht, in wachsendem Maße zu spüren. Die Zuweisungszahlen werden immer weiter nach oben korrigiert. Für das laufende Jahr rechnet der Landrat mit einer Zuweisung von etwa 40 Asylbewerbern pro Monat. Die Kapazitäten der Heime in Bad Doberan und Güstrow sind nahezu erschöpft, so daß die Behörden auch bei uns im Landkreis dazu übergegangen sind, Asylanten dezentral, also in Wohnungen, unterzubringen.“

Außerdem nutzte der Abgeordnete die Gelegenheit, um weitere Forderungen der NPD zur Asylpolitik zu transportieren. Dazu zählen neben einer Wiedereinführung der Grenzkontrollen und der Abschaffung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl die Unterbringung von Asylanten in zentralen Flüchtlingsstätten wie beispielsweise in stillgelegten militärischen Liegenschaften und die Wiedereinführung der Residenzpflicht. Dadurch würde der Bewegungsspielraum des Antragstellers auf den Landkreis beschränkt. Auch müssen nach Auffassung der NPD Asyl-Schnellgerichte nach Schweizer Vorbild eingeführt werden. Die Möglichkeit der Duldung abgelehnter Asylbewerber ist aus dem Aufenthaltsgesetz zu streichen.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 02. Oktober 2014