Dumpfe Parolen auf Kosten unserer Kommunen

Die Armutszuwanderung läuft aus dem Ruder. Allein nach M-V strömen jeden Monat 400 neue Asylanten. Dies entspricht einer Steigerung von 74 % zum Vorjahr und von unglaublichen 900 % zu 2008. Die ängstlich geäußerte Kritik vonseiten der Landkreise, die gesetzlich für die Unterbringung zuständig sind, begegnet Innenminister Lorenz Caffier mit Durchhalteparolen. Finanzielle Nachteile für die Landkreise sind nicht existent, so der CDU-Mann. Doch stimmt das wirklich?
 
Nicht erstattungsfähige Kosten
 
Zwar wird immer wieder betont, dass den Landkreisen alle Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylanten durch das Land erstatt werden. Hierbei handelt es sich aber eher um eine Illusion als um die Realität.
 
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gab auf Nachfrage der NPD eine exemplarische Übersicht. So wurden im Jahr 2012 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Landkreis ohne Erstattung durch das Land in Höhe von insgesamt 751.178 EUR erbracht. Hochgerechnet auf die übrigen Landkreise, unter Berücksichtigung der gigantischen Steigerung der Fallzahlen, kann hier für ganz M-V objektiv eine Gesamtsumme im zweistelligen Millionenbereich angenommen werden.
 
Verwaltungskosten
 
Und es gibt noch weitere Asylkosten, die nicht durch das Land übernommen werden. Der Landkreis Vorpommern Greifswald teilte auf Anfrage der NPD mit, dass dieser für die verwaltungstechnische Sicherstellung selbst aufkommen muss. Hierbei sind insbesondere die Gehälter der Mitarbeiter und die Ausstattung der Arbeitsplätze gemeint, welche sich mit der Auszahlung von Leistungen für Asylbewerber beschäftigen. Von welchen Dimensionen man hier mittlerweile für das ganze Land ausgehen kann, zeigen die Stellenausschreibungen der Landkreise für dieses Sachgebiet.
 
Kosten für Illegale
 
Die Unterbringung von illegal eingereisten Ausländern ist ebenfalls eine kostenpflichtige Aufgabe der Landkreise. In V-G entstanden so z. B. für das erste Halbjahr 2013 zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 12.000 EUR.
 
Fehlende Investitionen
 
Bei all diesen Ausgaben halten sich die Landkreise gewohnt bedeckt. Zum Teil ist der Zugang zu anschaulichen Zahlenmaterial nur über Umwege möglich. Umso wichtiger ist die Arbeit der nationalen Opposition im Landtag. Hier verschafft sich die NPD einen regelmäßigen Überblick durch Anfragen an die Landesregierung.
 
Demnach wurden im Jahr 2013 (unabhängig von den zuvor genannten Kosten) gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz 25.044.580 EUR vom Land an die Kommunen erstattet. Auch diese wirken sich entgegen Caffiers Behauptungen finanziell nachteilig auf die Landkreise aus. Denn jeder für Fremde ausgegebene Euro kann nicht mehr in unsere Städte und Dörfer investiert werden.   
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 23. September 2014